Gemeinsames Arbeitszimmer ohne gemeinsame Wohnung?

  • Hallo liebe Forengemeinde,


    ich habe da mal eine Frage an euch, eventuell hat jemand einen ähnlichen Fall und kann mir beim Eintragen in das Steuersparbuch helfen.


    Folgende Situation bekomme ich nicht in die "Maske".


    Ich und meine Frau sind steuerlich gemeinsam veranlagt und wohnen noch in getrennten Wohnungen.

    In meiner Wohnung habe ich ein großes Arbeitszimmer, welches wir gemeinsam nutzen.


    Sprich, für mich ist es ein häusliches Arbeitszimmer. Für meine Frau wäre es meinem Verständnis nach ein außerhäusliches Arbeitszimmer.


    Das kann ich so aber nicht eingeben. Würde mich über einen Tipp freuen.


    Viele Grüße

  • Ein Merkmal des häuslichen Arbeitszimmers ist, dass es in der eigenen Wohnung ist! Für ein außerhäusliches Arbeitszimmer fehlt es an den getragenen Kosten, da deine Gattin ja wohl kaum Miete zahlen wird oder sich an den Kosten deines Arbeitszimmers beteiligt (Strom, Heizung etc.).

    Also wohl eher ein Fall von "nein"