Abschreibung Monitor mit Privatanteil

  • Hallo zusammen,


    ich sitze vor folgendem Szenario:


    Software: Wiso Mein Büro Plus

    • Privater PC ohne Firmenzuordnung
    • Laptop mit 100% Firmenzuordnung (gekauft 2017- Abschreibung 3 Jahre)

    Ich möchte mir nun einen neuen Monitor für etwa 200€ netto anschaffen, welcher am privaten PC betrieben wird. Den privaten PC nutze ich abseits vom Laptop etwa 50% gewerblich.

    Den Monitor zum Laptop zu buchen, würde aufgrund der Differenz in der Nutzung 100% zu 50% keinen Sinn machen, oder? Falls doch, wie erfasse ich den privaten Anteil? dazu habe ich nichts gefunden.


    Wie erfasse ich die Buchung richtig?

  • Wenn keine Zuschreibung, dann direkte Abschreibung (bis 250 € netto) auf "sonstige betriebliche Aufwendungen".

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Das würde ja voraussetzen, dass der Gegenstand selbstständig nutzungsfähig ist.

    Mal abgesehen davon, wie würde ich den privaten Anteil erfassen? reduziere ich den als Aufwand gebuchten Betrag lediglich oder muss ich einen Erlös gegenbuchen?

    • Offizieller Beitrag

    Das würde ja voraussetzen, dass der Gegenstand selbstständig nutzungsfähig ist.

    Mal abgesehen davon, wie würde ich den privaten Anteil erfassen? reduziere ich den als Aufwand gebuchten Betrag lediglich oder muss ich einen Erlös gegenbuchen?

    Lohnt sich bei dem Betrag die ganze Mühe? ?(

    Ich möchte mir nun einen neuen Monitor für etwa 200€ netto anschaffen, welcher am privaten PC betrieben wird. Den privaten PC nutze ich abseits vom Laptop etwa 50% gewerblich.

  • Das würde ja voraussetzen, dass der Gegenstand selbstständig nutzungsfähig ist.

    Mal abgesehen davon, wie würde ich den privaten Anteil erfassen? reduziere ich den als Aufwand gebuchten Betrag lediglich oder muss ich einen Erlös gegenbuchen?

    Lohnt sich bei dem Betrag die ganze Mühe? ?( gewerblich.

    Inzwischen vermutlich nicht mehr aber ich bin natürlich trotzdem Wissenshungrig.

  • Inzwischen vermutlich nicht mehr aber ich bin natürlich trotzdem Wissenshungrig.

    Du schreibst den Monitor ja nicht GWG, sondern direkt als "sonstigen betrieblichen Aufwand" ab. Daher stellt sich die Frage der selbstständigen Nutzbarkeit (in diesem Fall!) nicht.

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    • Offizieller Beitrag

    Du schreibst den Monitor ja nicht GWG, sondern direkt als "sonstigen betrieblichen Aufwand" ab. Daher stellt sich die Frage der selbstständigen Nutzbarkeit (in diesem Fall!) nicht.

    Sicher? Ich wäre jetzt einmal davon ausgegangen, dass die Grundregel der selbständigen Nutzbarkeit unabhängig von dem ggf. zu nutzenden Konto ist. :/

  • Wenn ich mir diese Diskussion ansehe, ist die aufgewendete Zeit schon mehr wert als der Monitor;)

    Es gilt zu beachten:

    a) nicht selbständig nutzbar, damit kein GWG

    b) Ersatz für einen schon vorhandenen, bislang im Privatvermögen genutzten Monitor oder erstmalig angeschafft?

    c) Die 50% berufliche Nutzung müssen zumindest glaubhaft gemacht werden können anhand messbarer Kriterien, Schätzung alleine reicht nicht.


    Und unter Berücksichtigung dieser drei Punkte gibt es für mich eine klare Entscheidung: der Monitor gehört ins Privatvermögen, da auch der zugehörige PC im Privatvermögen ist. Und solange die Nutzung nicht messbar nachgewiesen werden kann für berufliche Zwecke sehe ich keine Chance, diese Anschaffungskosten anteilig auf den Beruf zu buchen.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich mir diese Diskussion ansehe, ist die aufgewendete Zeit schon mehr wert als der Monitor ;)

    Mein Reden. ;)


    Und unter Berücksichtigung dieser drei Punkte gibt es für mich eine klare Entscheidung: der Monitor gehört ins Privatvermögen, da auch der zugehörige PC im Privatvermögen ist. Und solange die Nutzung nicht messbar nachgewiesen werden kann für berufliche Zwecke sehe ich keine Chance, diese Anschaffungskosten anteilig auf den Beruf zu buchen.

    So deutlich wollte ich es nicht ausdrücken, war aber auch mein Gedankengang.