Ehegattensplitting-Rechner - bin ich zu blöd?

  • ich versuche gerade mal so ein bisschen mit dem (bislang hypothetischen) Fall zu rechnen, dass wir ein Kind bekommen + meine Frau zwei Jahre Elterngeld bezieht.


    Ich nehme für mich da einfach mal ein (Jahres-)Gehalt von 80.000€ brutto an.

    Dazu kämen ja 10.800€ Elterngeld.


    Was ich einfach überhaupt nicht verstehe:

    Wenn ich die 80.000€ Bruttojahresgehalt in einen normalen Netto-Rechner eingebe (z.B. hier: https://www.brutto-netto-rechner.info/), erhalte ich folgende Angaben:


    Solidaritätszuschlag: 1.074,96 €

    Kirchensteuer: 1.758,96 €

    Lohnsteuer: 19.545,00 €


    Summe: 22378,92€


    Wenn ich das in nen Splitting-Rechner (z.B. hier) übertrage, wird da aber viel mehr Steuer für den Ehegatten ausgewiesen:


    Einkommensteuer 24.636,00€

    Solidaritätszuschlag 1.354,98€

    Kirchensteuer 2.217,24€

    Summe: 28208,22€


    Auch in diversen Tabellen, die ich so finde, steht das drin, irgendwie bin ich verwirrt...:wacko:

    Was übersehe ich oder wo ist mein Denkfehler, warum kommt der eine Rechner zu so anderen Ergebnissen bzw. wie kann ich es gescheit berechnen?

    • Offizieller Beitrag

    Was übersehe ich oder wo ist mein Denkfehler, warum kommt der eine Rechner zu so anderen Ergebnissen

    Weil Lohnsteuertabelle und ESt laut zu versteuerndem Einkommen mit anderen Zahlen errechnet werden und bei Letzterem eben auch alle Besteuerungsgrundlagen berücksichtigt werden.


    Und das Zauberwort lautet dann wohl auch bei Dir Progressionsvorbehalt":

    Dazu kämen ja 10.800€ Elterngeld.


    wie kann ich es gescheit berechnen?

    Kauf Dir ein Steuerprogramm und rechne es mit Deinen voraussichtlichen Zahlen. Überschlägig lässt sich das auch für andere Veranlagungszeiträume berechnen, auch wenn sich die Steuertabellen etc. im Laufe der Jahre ändern.

  • Progressionsvorbehalt habe ich ja bei meiner Frau angegeben, das kann doch nicht der Grund sein?


    Diese Splitting-Rechner vergleichen ja immer Einzelveranlagung vs. gemeinschaftliche Veranlagung.


    Und bei der Einzelveranlagung kommt bei mir dann so ein abweichender Wert raus...

    Oder wird der Progressionsvorbehalt dann trotzdem mir zugerechnet?

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde erst einmal davon ausgehen, dass Du "übersehen" hast, dass man in den einen Rechner den Bruttoarbeitslohn einträgt und in den anderen Rechner eben das zu versteuernde Einkommen. ;)


    Kauf Dir ein Steuerprogramm und rechne es mit Deinen voraussichtlichen Zahlen. Überschlägig lässt sich das auch für andere Veranlagungszeiträume berechnen, auch wenn sich die Steuertabellen etc. im Laufe der Jahre ändern.

    Abgesehen davon haben alle Steuerprogramm auch entsprechende Erläuterungen, Handbücher, etc. und leiten steuerliche Laien entsprechend an.

    • Offizieller Beitrag

    Wie miwe schon sagte:


    Du vergleichst Äpfel mit Birnen.


    Du kannst nicht einmal Bruttoarbeitslohn und einmal zu versteuerndes Einkommen eingeben.


    Du musst zwei völlig getrennte Steuererklärungen berechnen.


    Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten wirst du wie ein Lediger behandelt, zahlst also erheblich mehr Steuern als jetzt.


    Deine Frau als Nur-Elterngeldbezieherin zahlt gar keine Steuern, wenn keine anderen Einkünfte in dem Jahr bezogen wurden.


    Deswegen dürfte die Zusammenveranlagung immer noch die günstigere Variante sein, aber das könnt Ihr dann ja entscheiden, wenn es soweit ist.

  • Ja aber selbst wenn ich das Elterngeld komplett weglasse, also nur mit 80.000€ für mich rechne, dann vergleicht der Splitting-Rechner ja Einzelveranlagung mit Zusammenveranlagung, und auch da kommen die 24.636€ Steuern raus.


    Welcher Unterschied besteht denn da genau zwischen Bruttoarbeitslohn und zu versteuerndem Einkommen?
    Für mich ist das in diesem Fall dasselbe, aber irgendwas übersehe ich ja?

  • Bei der Einzelveranlagung von Ehegatten wirst du wie ein Lediger behandelt, zahlst also erheblich mehr Steuern als jetzt.

    Ja aber genau das passt ja eben nicht, die Rechnung im Splitting-Rechner als "Lediger" weist völlig andere Steuerbeträge aus, als wenn ich das im "normalen" Brutto-Netto-Rechner als Lediger durchspiele.

    Ich hätte irgendwie erwartet, dass da zumindest an Steuern dasselbe rauskommt (jetzt mal völlig ohne Werbungskosten o.ä.)


    Da muss ich ja einen Denk- oder Verständnisfehler haben, aber welchen?


    PS:

    Und klar, ich kann das Ganze natürlich in mein WISO Steuerprogramm eingeben, mir geht es um die schnelle Schätzung...

    Ich gehe ja davon aus, dass in dem Jahr mein Gehalt entsprechend geringer ausfällt, deshalb muss ich hier für sämtliche Abgaben dann auch schätzen, das zieht dann ja eben wieder einen Rattenschwanz nach sich.

    • Offizieller Beitrag

    Guck dir doch deinen letzten Steuerbescheid an, da siehst du den Unterschied zwischen Bruttoarbeitslohn und zu versteuerndem Einkommen.


    Und der Unterschied dürfte erheblich sein.


    Daher kann auch es auch für dich nicht dasselbe sein, beim besten Willen nicht.


    Beispiele auch hier:




    finanz-tools.de/einkommensteuer/zu-versteuerndes-einkommen

    • Offizieller Beitrag

    Da muss ich ja einen Denk- oder Verständnisfehler haben, aber welchen?

    Ich würde erst einmal davon ausgehen, dass Du "übersehen" hast, dass man in den einen Rechner den Bruttoarbeitslohn einträgt und in den anderen Rechner eben das zu versteuernde Einkommen. ;)


    PS:

    Und klar, ich kann das Ganze natürlich in mein WISO Steuerprogramm eingeben, mir geht es um die schnelle Schätzung...

    Ich gehe ja davon aus, dass in dem Jahr mein Gehalt entsprechend geringer ausfällt, deshalb muss ich hier für sämtliche Abgaben dann auch schätzen, das zieht dann ja eben wieder einen Rattenschwanz nach sich.

    Also länger als die ganzen Eingaben in die diversen Onlinerechner immer und immer wieder und das Überlegen und Diskutieren hätte das wohl auch nicht gedauert. Zudem hättest Du mit den eingegeben Grundangaben zu Eurem Steuerfall schon einen erheblichen Teil der Vor-/Arbeiten für die Deine/Eure nächste/n Steuererklärung/en erledigt.


    Welcher Unterschied besteht denn da genau zwischen Bruttoarbeitslohn und zu versteuerndem Einkommen?
    Für mich ist das in diesem Fall dasselbe, aber irgendwas übersehe ich ja?

    Also wenn Du den Unterschied nach alledem immer noch nicht verstanden hast, dann solltest Du Dich wirklich intensiv in ein Steuerprogramm einarbeiten. Da siehst Du den Unterschied schon auf den ersten Blick und spätestens beim Klick in die Steuerberechnung. Ansonsten würde ich Dir wirklich zu einer professionellen Steuerberatung raten.

  • Danke für die Beispiele, das macht es endlich klarer, Asche auf mein Haupt...

    Mir war der Abzug der Vorsorgeaufwendungen nicht klar, das erklärt die Differenz! (hätte ja auch mal einer mit dem Zaunpfahl "Rentenversicherung", "Krankenversicherung" etc. winken können):thumbsup: