Werbungskosten zu Entschädigungen

  • Hallo zusammen,

    wie muss ich die Anwaltskosten für einen Arbeitsrechtsstreit (Entschädigung) ansetzten, welcher mit Laufzeit Sept. 2019 bis Februar 2020 im März 2020 berechnet und gezahlt wurde?

    Alles in 2019 - Kündigung und Entschädigung war ja 2019?

    Anteilig 3/5 in 2019 und 2/5 in 2020?

    Oder alles in 2020?

    LG vom Flugbuch

    • Offizieller Beitrag

    Die Anwaltskosten setzt du in dem Jahr an, in dem du sie gezahlt hast.


    § 11 EStG.

    Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür gibt es das Forum für alle......