Hallo zusammen,
Ich habe 2019 ein Kleingewerbe für Dienstleistungen gegründet. Habe in 2019 insgesamt eine Rechnung für Beratung geschrieben ohne Umsatzsteuer mit Bezug auf Paragraph 19 ABS. 1 Umsatzsteuergesetz.
Jetzt verlangt das Finanzamt logischerweise eine
Einkommensteuer (Standardvorgang habe ich im Griff), Einnahmenüberschussrechnung und Umsatzsteuer.
Wenn ich in meinem Steuerprogramm „Betriebseinnahmen Kleinunternehmer“ eintrage erhöht sich der nachzuzahlende Betrag erheblich. Ich dachte bis 22.000 oder 24.000 ist doch alles was ich einnehme oder Gewinn erziele steuerfrei? Habe ich da was falsch verstanden?
Und was wollen die genau bzgl. Umsatzsteuer vom mir?
Wäre dankbar für hilfreiche Tipps