Feststellungserklärung

  • Hallo Zusammen,

    folgende Situation. Wir haben eine Erbengemeinschaft / Mehrfamilienhaus mit 4 Wohneinheiten.

    Aufteilung der Anteile:

    A= 50%

    B= 25%

    C= 25%


    A wohnt mit im Mehrfamilienhaus und bewohnt ca 32 % der vermietenten Fläche also weniger als sein Anteil von 50 %.

    Wie erfolgt die Berechnung aus steuerlicher Sicht?

    Wird die Mietzahlung inklusive Nebenkosten von A nicht aufgeführt?

    Müssen B und C irgendeine zusätzliche Einnahme aus der Mietzahlung von A steuerlich angeben? Wenn ja wo und wie?


    Vielen Dank bereits jetzt für die Unterstützung.

    • Offizieller Beitrag

    Nein ebend nicht, das Finanzamt sagt, das A nicht an sich selber (steuerlich) Miete zahlen kann.

    Tut er ja nicht. Vermieter ist die GbR. Oder gibt es da keinen Mietvertrag und keine Mietzahlungen?

  • Sorry, ich glaube Sie verstehen mich nicht. Wenn ich schreibe das hier Mietzahlungen geflossen sind nur steuerlich müssen diese anders betrachtet werden meine ich das auch so. Meine Frage war wie und wo wird dies eingetragen. Da Sie sie aúch nicht in diesem Thema auf dem laufenden sind, sollten wir hier die kommunikation stoppen. Danke für Ihre Bemühungen

    • Offizieller Beitrag

    Sorry, ich glaube Sie verstehen mich nicht. Wenn ich schreibe das hier Mietzahlungen geflossen sind nur steuerlich müssen diese anders betrachtet werden meine ich das auch so.

    Und ich meine auch, was ich schreibe. Wenn die GbR einen Mietvertrag mit jedem einzelnen Mieter geschlossen hat, dann sind die aus diesem Mietverhältnis erzielten Einnahmen auch ganz normal zu erklären. Etwaige Miteigentumsverhältnisse spielen dabei keinerlei Rolle., die werden erst bei der Aufteilung des steuerlichen Ergebnisses der GbR relevant.


    Meine Frage war wie und wo wird dies eingetragen.

    Was ich auch beantwortet hatte.


    Da Sie sie aúch nicht in diesem Thema auf dem laufenden sind, sollten wir hier die kommunikation stoppen.

    Woher hast Du diese Erkenntnis? Es hat schon seinen Grund, wenn ich nach den vertraglichen Vereinbarungen und deren tatsächliche Durchführung frage. Wenn die steuerlichen Tatbestände so bestehen, dann liegt das FA mit seiner angedeuteten Rechtsauffassung falsch. Soll ja auch vorkommen. Aber natürlich kann auch meine Auffassung nur nach Bestem Wissen und Gewissen im Zeitpunkt deren Niederlegung erfolgen.


    Danke für Ihre Bemühungen

    Dann bin ich an dieser Stelle gerne bei Dir raus. Du darfst die vorgenannten Hinweise dann gerne als gut gemeinten Rat ansehen.

  • Sorry, ich glaube Sie verstehen mich nicht. Wenn ich schreibe das hier Mietzahlungen geflossen sind nur steuerlich müssen diese anders betrachtet werden meine ich das auch so. Meine Frage war wie und wo wird dies eingetragen. Da Sie sie aúch nicht in diesem Thema auf dem laufenden sind, sollten wir hier die kommunikation stoppen. Danke für Ihre Bemühungen

    Du bist auf dem Holzweg und die entsprechende Perosn im Finanzamt hat nicht genau gelesen. Die GbR (und eine Erbengemeinschaft ist eine GbR vom bürgerlichen Recht her gesehen) ist von den Gesellschaftern getrennt zu sehen. Ihr gebt als GbR eine Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte ab mit allen Einnahmen und Ausgaben, die diese Immobilien betreffen. Ferner gehören hier Eure Sonderwerbungskosten und Sonderbetriebseinnahmen hin (wobei ich keine Sonderbetriebseinnahmen hier sehe). Die Aufteilung auf die Gesellschafter erfolgt durch die Angaben in den Anlage Feststellungsbeteiligte.


    Die Mietzahlungen des einen Gesellschafters sind Einnahmen der GbR und nicht der einzelnen Gesellschafter - ihr müsstest nämlich dann diese Mieten und Nebenkosten aufteilen und nur der Anteil, der dem betreffenden Gesellschafter zugerechnet werden kann, wäre ein "insich-Geschäft". Ist aber so steuerlich nicht richtig.


    Ihr solltet einen Berater hinzuziehen, der auch gegenüber dem Finanzamt richtig argumentieren kann. Leider sind auch einige Sachbearbeiter in den Ämtern nicht firm in Sachen GbR und Feststellungserklärung.

  • Nochmals Danke für die Info- ja ich werden nach 20 Jahren der gesonderten Feststellung jetzt einmal einen Steuerberater hinzuziehen.

    Denke mal das 50 % der Kaltmieter von A auf B und C als Einnahme aufgeteilt werden müssen und als Sondereinnahme eingetragen werden müssen. Gleichzeitig müssten hier 50 % der Werbungskosten noch gegengerechnet werden. Und genau dies ist mir nicht ganz eindeutig in WiSo Programm zu hinterlegen. Mal sehen was der Steuerberater dann sagt. Auf welche Kosten muss man sich für eine Gesonderte Feststellung durch den Steuerberater einstellen?

  • Nein - du hast noch nicht verstanden.

    Es gehen 100% der Einnahmen in die EÜR und 100% der Ausgaben. Dann wird verteilt. Das Finanzamt hat dir hier eine nicht korrekte Auskunft gegeben.