selbst erstellte Website von Steuer absetzen

  • Mein Einzelunternehmen ist im Bereich Reisen und Tourismus tätig, hat aber einen extrem starken Fokus auf technische Ansätze und digitale Lösungen. Meine Haupttätigkeit am Unternehmen selbst liegt in der Programmierung, Weiterentwicklung und Pflege der Webseite, sowie der automatisierung bestimmter Abläufe. Verteilung ca. 70% (Programmierung und Entwicklung) und 30% (Kundenkontakt und Reisevermittlung).
    Ich wurde nun darauf aufmerksam gemacht, dass andere Unternehmen im Regelfall 5-stellige Beträge für die Erstellung einer vergleichbaren technischen Lösung investieren und das entsprechend auch von der Steuer absetzen. Gleiches gilt für die Wartungs und Weiterentwicklungs-Kosten.


    Die konkreten Ausgaben (für Entwicklertools, Plugins, Services und co.) für die Erst- und Weiterentwicklung des Projektes halten sich in Grenzen.

    Mein persönlicher Arbeits- und Zeitaufwand ist mit 70% sehr hoch.


    Kann ich von letzterem etwas von der Steuer absetzen oder irgendwie geltend machen?


    Dazu fand ich folgenden Eintrag:

    (Werbelink durch Moderator entfernt)


    (Punkt 3 Erstellungskosten und Punkt 5 Wartungs und Entwicklungskosten)


    Danke für jeden Tipp.

    • Offizieller Beitrag

    Mein persönlicher Arbeits- und Zeitaufwand ist mit 70% sehr hoch.


    Kann ich von letzterem etwas von der Steuer absetzen oder irgendwie geltend machen?

    Nein. Es gilt das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Und ohne Kosten kein Aufwand.


    Bitte künftig keine Links in solche werbelastigen Bereiche setzen.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Selbst erstelle Webiste von Steuer absetzen“ zu „selbst erstellte Website von Steuer absetzen“ geändert.
  • Es wäre hier wohl auch kein Aufwand mehr, selbst wenn von fremden Dritten bezogen. Webseiten werden ja für die betrieblichen Zwecke genutzt und sind länger als ein Jahr nutzbar, damit wäre die Webseite als immaterielles Wirtschaftsgut zu aktivieren und könnte nur über den Nutzungszeitraum sukzessive abgeschrieben werden.

    Bei einer selbsterstellten Webseite ist dies übrigens im Hinblick auf bezogene Leistungen bzw. die Webadresse, Domainname etc. auch zu prüfen.