1. Einkommenssteuererklärung - Kosten für Studium und Fortbildung absetzen

  • Hallo,


    nunmehr wage ich mich an meine erste Einkommenssteuererklärung heran, um einen großen Teil meiner Lohnsteuer zu erhalten.


    Ich habe da ein paar kleine Fragen. Zunächst aber - zur besseren Verständnis - kurz zu mir:


    Ich bin als angestellter Rechtsanwalt tätig.

    2010-2015: Studium

    2015-2017: Referendariat

    Okt. 2017 - Jan. 2018 angestellter Rechtsanwalt

    Feb. 2018 - März 2018 arbeitslos

    Apr. 2018 - Dez. 2018 angestellter Rechtsanwalt in Teilzeit (20-Stunden)

    seit Jan. 2019 Vollzeit (selbe Kanzlei)


    Bisher keine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.


    Nunmehr stellen sich mir folgende Fragen:


    1. Kann/Muss/Sollte ich eine Einkommenssteuererklärung für 2017 und oder 2018 einreichen oder reicht 2019? Dann könnten alle Werbungskosten in dieser angegeben werden und in den Folgejahren dann eben nur die auch in dem Jahr entstandenen Kosten.

    2. In welcher sollte ich meine Studienausgaben / Referendariatskosten geltend machen? Eigentlich ja in der zeitlich ersten Erklärung.

    3. Ich habe einen Fortbildungskurs zum Notariat absolviert. Dieser fand in drei Blöcken (Nov., Dez. 18 und Jan. 19) statt. Die Rechnung datiert auf Nov. 18., wurde aber in drei Raten gezahlt (Nov. + Dez. 18 und Jan. 19) In welcher Steuererklärung ist dies zu berücksichtigen?


    Über Antworten würde ich mich freuen und bedanke mich bereits im Voraus für die Mühewaltung.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
    • Offizieller Beitrag

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