steuer:Abruf von einem buhl:Konto auf anderes buhl:Konto übertragen (Ehepaar)

  • Hallo,


    meine Frau und ich waren früher getrennte Nutzer des steuer:Sparbuch Programms. Jeder hatte sein buhl:Konto und hat in seinem Konto den steuer:Abruf eingerichtet. Jetzt haben wir geheiratet. Ich habe Ihre Steuererklärungsprojektdatei importiert und alles hat gut geklappt. Zur Vorbereitung für das nächste Jahr wollen wir aktivieren, dass auch Ihre Belege direkt abgerufen werden können.


    Wenn ich nun in der steuer:Sparbuch 2020 App auf steuer:Abruf bearbeiten gehe, steht bei mir schon: Freigeschaltet. Bei meiner Frau kann ich Beantragen klicken, bekomme dann aber eine Fehlermeldung, dass schon ein anderes buhl:Konto den Antrag gestellt hat.


    Kurzum: Wie kriegen wir entweder zwei buhl Konten in einem Programm eingelogged (damit wir beide abrufen können) oder die Abrufberechtigung auf mein Konto übertragen?


    Vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich nun in der steuer:Sparbuch 2020 App auf steuer:Abruf bearbeiten gehe, steht bei mir schon: Freigeschaltet. Bei meiner Frau kann ich Beantragen klicken, bekomme dann aber eine Fehlermeldung, dass schon ein anderes buhl:Konto den Antrag gestellt hat.

    Den Abruf im Konto Deiner Ehefrau löschen und dann in dem gemeinsamen bzw. bei Dir mit einrichten.

  • Hallo fjhache


    Es ist nicht so kompliziert wie es den Anschein hat. Zumindest im Nachhinein nicht.

    Ich habe meine Erklärung wie immer übernommen und dann über Import Teile einer ESt. (die meiner jetzigen Frau) übernommen.

    Und dort wird dann auch das Rätsel um den gemeinsamen Abruf, auch bei getrennter Veranlagung gelöst.

    • Offizieller Beitrag

    In der Fehlermeldung steht, dann dass alle Belege gelöscht werden.

    Werden die dann nach dem erneuten Einrichten wieder abgeholt?

    Da würde ich von ausgehen. Habe ich aber noch nie probieren müssen.


    Es ist nicht so kompliziert wie es den Anschein hat. Zumindest im Nachhinein nicht.

    Ich habe meine Erklärung wie immer übernommen und dann über Import Teile einer ESt. (die meiner jetzigen Frau) übernommen.

    Und dort wird dann auch das Rätsel um den gemeinsamen Abruf, auch bei getrennter Veranlagung gelöst.

    Aber genau das ist doch viel komplizierter und m.E. auch fehleranfälliger. Aber warum einfach, wenn es auch kompliziert geht. Einmal neu einrichten und für die Zukunft ist alles geregelt.