Einkommensteuer im Ehegattensplitting (rechnet WISO falsch?)

  • Hallo liebe Steuergemeinde,


    auf Basis eines zVE von 140.000€ berechnet meine WISO Steuer-Software (2020 für Steuerjahr 2019) im Fall der gemeinsamen Veranlagung (Ehegattensplitting) eine festzusetzende Einkommensteuer von 47.400€. Dazu kommen ein Soli von 2.275€.


    Das erscheint mir etwas hoch, da:


    1. Online Rechner bei dieser Höhe eines zu versteuernden Einkommens eine Einkommensteuer von 41.238€ und einen Soli von 2.268€ auswerfen. Soli passt hier

    2. Auch die Einkommensteuer Splittingtabelle für 2019 (PDF) bei 138k€ Einkommen (höher geht die Tabelle nicht) eine Einkommensteuer von 40.389€ und einen Soli von 2.221€ angeben.


    Wie ist dieser Unterschied von über 6.000€ zwischen WISO und den Online-Rechnern zu erklären? Da ich in allen Fällen immer auf das zVE abstelle (d.h. nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen, Sonderausgaben und Kinderfreibeträgen) und keinen Brutto/Netto-Lohnrechner verwende sollten die Ergebnisse der jeweiligen Tools doch vergleichbar sein.


    Bitte um Hilfe! Vielen Dank vorab!

    Karl


    • Offizieller Beitrag

    Familienleistungsausgleich -> Kinderfreibeträge gewährt, entsprechend gezahltes Kindergeld hinzuzurechnen/anzurechnen


    Alles im Forum über die erweiterte Forumssuche auffindbar, aber auch in Deiner Steuerberechnung nebst Erläuterungen wunderbar nachlesbar.

  • Danke für die schnelle Antwort!


    Aha, ich muss das gezahlte Kindergeld auf die Einkommensteuer wieder draufschlagen. Der Link zu den Kinderfreibeträgen (bzw. die Günstigerprüfung) hat mir gefehlt.


    Schade nur, dass diese Zusammensetzung bzw. Hinzurechnung des Kindergeldes nicht transparent gezeigt wird in der Software.


    Grüße

    Karl

    • Offizieller Beitrag

    Na ja, in Deinem Screen kann man die Zahlen ablesen:



    In Deiner detaillierten Steuerberechnung, die Du aus nachvollziehbaren Gründen nicht angehängt hast, wirst Du nach dem zu versteuernden Einkommen und der daraus resultieren ESt laut Splittingstabelle die hinzugerechneten Kindergeldbezüge ersehen können. Musst Du selber mal schauen.


    Und in den Erläuterungen zum Familienleistungsausgleich wird Dir sogar detailliert die Differenz aus Steuervorteil und Kindergeldbezug konkret ausgewiesen:

    (beispielhaft)