Hallo allerseits,
ich führe zwei Betriebe, die sich inhaltlich komplett voneinander unterscheiden: Einmal Onlinehandel und einmal Kurierdienste. Ich führe zwei EÜRs, Kunden- und Lieferantenstamm sind komplett verschieden, genauso wie das Aufgabenfeld. Lediglich die selbe Geschäftsadresse wird genutzt und für die Buchhaltung das gleiche Büro. Demzufolge müsste mir auch zweimal der Gewerbesteuerfreibetrag zustehen. Sehe ich das richtig, oder liegt hier ein einheitlicher Gewerbetrieb (mit einmal Freibetrag) vor?
Als 2018 der zweite Betrieb hinzukam erfolgte beim Stadtbüro auch lediglich eine Gewerbeumeldung mit Erweiterung des Tätigkeitsfeldes. In der Folge habe ich auch vom Finanzamt keine zweite Steuernummer erhalten. Ich denke korrekt wäre es gewesen, wenn beim Amt eine komplette Neuanmeldung der zweiten Tätigkeit erfolgt wäre.
Die Frage, die sich nun stellt ist, ob ich auf eine Steuernummer zwei Gewerbesteuererklärungen abgeben kann (ich fürchte, das endet nur im Chaos), oder ob für zwei Erklärungen auch zwei Steuernummern nötig sind? Bei Letzterem würde ich nochmal beim FA nachhaken und auf eine zweite Nummer bestehen.
Danke für jegliche Einschätzung und Anregungen zu meiner Situation.
Piw