Einzelunternehmer mit zwei Betrieben. Zweimal Gewerbesteuererklärung und Freibetrag?

  • Hallo allerseits,


    ich führe zwei Betriebe, die sich inhaltlich komplett voneinander unterscheiden: Einmal Onlinehandel und einmal Kurierdienste. Ich führe zwei EÜRs, Kunden- und Lieferantenstamm sind komplett verschieden, genauso wie das Aufgabenfeld. Lediglich die selbe Geschäftsadresse wird genutzt und für die Buchhaltung das gleiche Büro. Demzufolge müsste mir auch zweimal der Gewerbesteuerfreibetrag zustehen. Sehe ich das richtig, oder liegt hier ein einheitlicher Gewerbetrieb (mit einmal Freibetrag) vor?


    Als 2018 der zweite Betrieb hinzukam erfolgte beim Stadtbüro auch lediglich eine Gewerbeumeldung mit Erweiterung des Tätigkeitsfeldes. In der Folge habe ich auch vom Finanzamt keine zweite Steuernummer erhalten. Ich denke korrekt wäre es gewesen, wenn beim Amt eine komplette Neuanmeldung der zweiten Tätigkeit erfolgt wäre.


    Die Frage, die sich nun stellt ist, ob ich auf eine Steuernummer zwei Gewerbesteuererklärungen abgeben kann (ich fürchte, das endet nur im Chaos), oder ob für zwei Erklärungen auch zwei Steuernummern nötig sind? Bei Letzterem würde ich nochmal beim FA nachhaken und auf eine zweite Nummer bestehen.


    Danke für jegliche Einschätzung und Anregungen zu meiner Situation.


    Piw

    • Offizieller Beitrag

    Als 2018 der zweite Betrieb hinzukam erfolgte beim Stadtbüro auch lediglich eine Gewerbeumeldung mit Erweiterung des Tätigkeitsfeldes.

    Und warum, wenn die doch rein gar nichts miteinander zu tun haben?


    n der Folge habe ich auch vom Finanzamt keine zweite Steuernummer erhalten. Ich denke korrekt wäre es gewesen, wenn beim Amt eine komplette Neuanmeldung der zweiten Tätigkeit erfolgt wäre.

    Und genau deshalb sollte man jetzt umgehend mit dem FA Kontakt aufnehmen, ob da noch etwas zu retten ist.


    Die Frage, die sich nun stellt ist, ob ich auf eine Steuernummer zwei Gewerbesteuererklärungen abgeben kann (ich fürchte, das endet nur im Chaos), oder ob für zwei Erklärungen auch zwei Steuernummern nötig sind? Bei Letzterem würde ich nochmal beim FA nachhaken und auf eine zweite Nummer bestehen.

    Das gibt nicht nur Chaos, sondert das geht gar nicht. Es wird immer die vor der Bearbeitung zuletzt übermittelte Erklärung veranlagt. Und "bestehen" würde ich erst einmal auf gar nichts, wenn ich selber schließlich den Fehler begangen habe und das zu verantworten habe. Mit "kleine Brötchen backen" kommt man oft weiter.


    und aus diesem Grund einen Steuerberater aufsuchen.

    Das wäre auch mein Rat, wenn ich die Formulierungen oben so lese.

  • Das gibt nicht nur Chaos, sondert das geht gar nicht. Es wird immer die vor der Bearbeitung zuletzt übermittelte Erklärung veranlagt. Und "bestehen" würde ich erst einmal auf gar nichts, wenn ich selber schließlich den Fehler begangen habe und das zu verantworten habe. Mit "kleine Brötchen backen" kommt man oft weiter.

    Und wo genau siehst Du mein Fehlverhalten? Ich bin zur Stadtverwaltung mit der Bitte ein neues Gewerbe anzumelden, die neue Tätigkeit habe ich nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben, die zuständige Bearbeiterin hat daraus eine Gewerbe-Ummeldung mit neuem Tätigkeitsfeld "On-Board Kurier" gemacht. Ob das so richtig wahr oder nicht, kann ich nicht beurteilen, so dass ich eben das gemacht habe, wozu auch Du mir rätst "kleine Brötchen gebacken" und darauf vertraut, dass sie beim Amt wissen was sie tun. Für den Moment hat mir die Ummeldung auch genügt, ich bin meiner Anzeigepflicht nachgekommen und hatte die neue Tätigkeit schwarz auf weiß angemeldet.


    Sicherlich wird auch das Finanz- und nicht Gewerbeamt darüber entscheiden ob mehrere Betriebe gleicher oder verschiedener Art vorliegen, so dass es mir auch dahingehend nicht Wert war eine Diskussion mit der Bearbeiterin anzufangen und auf einer Neuanmeldung zu bestehen. Okay, wahrscheinlich hätte ich auch früher mit dem Finanzamt in Kontakt treten müssen, aber einerseits habe ich darauf vertraut, dass alles richtig gelaufen ist, andererseits habe ich eine zweite Steuernummer noch nie gebraucht, da die USt-Voranmeldungen gemeinsam auf eine mussten. Insofern ist mir das "Problem" erst jetzt bei der Gewerbesteuererklärung bewusst geworden.


    Im Übrigen wenn seitens der Ämter alles korrekt lief und tatsächlich ein einheitlicher Betrieb mit nur einer Steuernummer vorliegt, dann akzeptiere ich dies voll und ganz. Dann hätte ich mich rückwirkend auch gar nicht anders verhalten müssen und brauche mir nichts vorwerfen. Allerdings spricht meines Erachtens mehr für mehrere unterschiedliche Betriebe. Oder wo würdest Du die Schnittstellen sehen zwischen klassischen Versandhandel mit An- und Verkauf von Waren auf der einen Seite und persönlich begleitenden Transporten von Stammzellen als Passagier im Flugzeug auf der anderen Seite? Für mich sind das zwei völlig unterschiedliche paar Schuhe. Aber wenn ich völlig auf dem Holzweg bin und die gleiche Geschäftsadresse ein absolutes KO-Kriterium ist, dann lasse ich mich hier gerne eines Besseren belehren.

  • dann lasse ich mich hier gerne eines Besseren belehren.

    wir hier könnten dir evt. beschreiben wie du was wo im Programm einträgst.

    Den Rest, z.b. was besser gewesen wäre oder ist, solltest du Dir erlesen oder bei Personen erfragen die beraten dürfen.

    die zuständige Bearbeiterin hat daraus eine Gewerbe-Ummeldung mit neuem Tätigkeitsfeld "On-Board Kurier" gemacht.

    ...so einfach geht das. Die Dame kann ja auch nicht jedes Gesetz kennen.

    Weniger Aufwand und die Kommune hat mehr Aussichten auf Gewerbesteuereinnahmen. (was bei 2x Freibetrag eingeschränkter wäre)

    • Offizieller Beitrag

    Die Frage, die sich nun stellt ist, ob ich auf eine Steuernummer zwei Gewerbesteuererklärungen abgeben kann (ich fürchte, das endet nur im Chaos), oder ob für zwei Erklärungen auch zwei Steuernummern nötig sind? Bei Letzterem würde ich nochmal beim FA nachhaken und auf eine zweite Nummer bestehen.

    Die Gewerbeanmeldung ist steuerlich gesehen nicht von Relevanz, ebenso wenig wie Melderecht.


    Wenn du zwei Betriebe hast hast du zwei Betriebe.


    Also beim Finanzamt anrufen, Sachverhalt erläutern und dir eine weitere Steuernummer für den zweiten Betrieb geben lassen, unter der dann Gewerbesteuererklärung und EÜR für den zweiten Betrieb eingereicht werden.


    Umsatzsteuer wird ja zusammengefasst unter der Steuernummer des ersten Betriebs erklärt.

    • Offizieller Beitrag

    Ob das so richtig wahr oder nicht, kann ich nicht beurteilen, so dass ich eben das gemacht habe, wozu auch Du mir rätst "kleine Brötchen gebacken" und darauf vertraut, dass sie beim Amt wissen was sie tun.

    Die Anmerkung bezog sich nur darauf:

    Bei Letzterem würde ich nochmal beim FA nachhaken und auf eine zweite Nummer bestehen.

    Denn das FA hat entsprechend der Gewerbeummeldung alles richtig gemacht.

  • Also beim Finanzamt anrufen, Sachverhalt erläutern und dir eine weitere Steuernummer für den zweiten Betrieb geben lassen, unter der dann Gewerbesteuererklärung und EÜR für den zweiten Betrieb eingereicht werden.

    Dies habe ich heute morgen gemacht. Der Beamte meinte, dass es auch eher nach zwei Betrieben klingt und ich eigentlich schon damals einen steuerlichen Erfassungsbogen hätte erhalten sollen. Dies hole ich jetzt nach und dann sollte ich auch eine zweite Steuernummer bekommen. Bis auf die USt-Voranmeldungen, die auf die erste Steuernummer erfolgten, habe ich auch noch keine Erklärungen abgegeben. So dass da auch noch kein "Schaden" entstanden ist.


    Danke für die Antworten. Ich verstehe nun, dass das Malheur bereits beim Gewerbeamt entstanden ist und der Rest eine Folge daraus. Sicherlich muss ich mir den Schuh anziehen nicht bereits bei der Anmeldung interveniert zu haben.


    Zitat von paperpunch


    Den Rest, z.b. was besser gewesen wäre oder ist, solltest du Dir erlesen oder bei Personen erfragen die beraten dürfen.


    Verstehe mich nicht falsch, ich erwarte hier keine Steuerberatung, aber wenn klare Signale kommen, dass der Sachverhalt eindeutig für einen einheitlichen Betrieb spricht, dann spare ich mir jegliche weitere Kommunikation mit dem FA und konsolidiere alles auf eine Steuernummer.