Hallo und Guten Tag,
Ich mache zum ersten Mal die EüR für 2019 als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (Freiberufler) im Wiso Steuer:Sparbuch 2020.
Ich bin so gut wie fertig, aber ein paar Fragen sind aufgetaucht.
Ich habe ausführlich im Internet recherchiert und auch die Forensuche bemüht, bin aber leider nicht richtig fündig geworden.
Ich versuche mich kurz zu halten und hoffe darauf, dass jemand eine Antwort weiß.
Folgende Fragestellung:
Ich habe im November 2019 einen Elektronikartikel als Unternehmer im Nicht-EU-Ausland (China) bestellt und im November 2019 per Kreditkarte (Vorkasse) bezahlt.
"Zahlungsdatum" ist somit November 2019.
Lieferdatum ist Juni 2020.
Versanddatum ist Mai 2020.
Rechnungsdatum ist November 2019.
Im Ausland berechnete Steuern sind in der Rechnung nicht ausgewiesen.
Fakten:
Die Betriebsausgabe war laut Abflussprinzip in 2019.
Der Artikel ist dem Betriebsvermögen erst 2020 zugeflossen.
Die Einfuhrumsatzsteuer wurde erst mit Lieferung, d.h. in 2020 fällig und bezahlt.
Die Einfuhrumsatzsteuer kann daher auch erst in 2020 geltend gemacht werden.
Wie verbuche ich die Betriebsausgabe nun korrekt im Wiso Steuer:Sparbuch?
Laut WISO-Maske ist das "Anschaffungsdatum" der Tag, ab dem der Artikel tatsächlich "verfügbar" ist.
Somit entspricht das "Anschaffungsdatum" dem Lieferdatum, also Juni 2020.
Konflikt:
Wenn ich unter dem Punkt "Anlagevermögen" das Gerät versuche anzulegen und als "Anschaffungsdatum" bspw. "12.06.2020" eingeben möchte,
und dann auf "buchen" gehe, kommt der Hinweis "Fehler".
Gehört das Gerät für die EÜR 2019 in das "Betriebsvermögen/Anlagevermögen" eingetragen oder doch erst im Jahr 2020?
Falls es erst in 2020 als Anlagevermögen gebucht werden muss, wie buche ich es dann in der EÜR für 2019 in der Liste "Laufende Buchungen"?
Das heisst, welches Sachkonto wäre korrekt?
Buchung des Kaufbetrages als "netto" und "Keine Vorsteuer" wäre korrekt nehme ich an? Wie vermeide ich durch korrekte Eingabe ins WISO-Formular, dass die Umsatzsteuer vom Finanzamt noch ein 2. Mal berechnet wird (da ich ja bereits die Einfuhrumsatzsteuer beglichen habe)?
Vielen Dank, Veronica