Abflussdatum und Lieferdatum Betriebsausgabe in unterschiedlichen Jahren

  • Hallo und Guten Tag,


    Ich mache zum ersten Mal die EüR für 2019 als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer (Freiberufler) im Wiso Steuer:Sparbuch 2020.

    Ich bin so gut wie fertig, aber ein paar Fragen sind aufgetaucht.

    Ich habe ausführlich im Internet recherchiert und auch die Forensuche bemüht, bin aber leider nicht richtig fündig geworden.

    Ich versuche mich kurz zu halten und hoffe darauf, dass jemand eine Antwort weiß.


    Folgende Fragestellung:


    Ich habe im November 2019 einen Elektronikartikel als Unternehmer im Nicht-EU-Ausland (China) bestellt und im November 2019 per Kreditkarte (Vorkasse) bezahlt.

    "Zahlungsdatum" ist somit November 2019.


    Lieferdatum ist Juni 2020.

    Versanddatum ist Mai 2020.

    Rechnungsdatum ist November 2019.

    Im Ausland berechnete Steuern sind in der Rechnung nicht ausgewiesen.


    Fakten:

    Die Betriebsausgabe war laut Abflussprinzip in 2019.

    Der Artikel ist dem Betriebsvermögen erst 2020 zugeflossen.

    Die Einfuhrumsatzsteuer wurde erst mit Lieferung, d.h. in 2020 fällig und bezahlt.

    Die Einfuhrumsatzsteuer kann daher auch erst in 2020 geltend gemacht werden.



    Wie verbuche ich die Betriebsausgabe nun korrekt im Wiso Steuer:Sparbuch?


    Laut WISO-Maske ist das "Anschaffungsdatum" der Tag, ab dem der Artikel tatsächlich "verfügbar" ist.

    Somit entspricht das "Anschaffungsdatum" dem Lieferdatum, also Juni 2020.


    Konflikt:

    Wenn ich unter dem Punkt "Anlagevermögen" das Gerät versuche anzulegen und als "Anschaffungsdatum" bspw. "12.06.2020" eingeben möchte,

    und dann auf "buchen" gehe, kommt der Hinweis "Fehler".




    Gehört das Gerät für die EÜR 2019 in das "Betriebsvermögen/Anlagevermögen" eingetragen oder doch erst im Jahr 2020?

    Falls es erst in 2020 als Anlagevermögen gebucht werden muss, wie buche ich es dann in der EÜR für 2019 in der Liste "Laufende Buchungen"?

    Das heisst, welches Sachkonto wäre korrekt?


    Buchung des Kaufbetrages als "netto" und "Keine Vorsteuer" wäre korrekt nehme ich an? Wie vermeide ich durch korrekte Eingabe ins WISO-Formular, dass die Umsatzsteuer vom Finanzamt noch ein 2. Mal berechnet wird (da ich ja bereits die Einfuhrumsatzsteuer beglichen habe)?


    Vielen Dank, Veronica









  • Sieh dir doch einmal den Sachverhalt an - du hast eine Anzahlung geleistet und so muss es gebucht werden. Es gibt gesonderte Konten für Forderungen aus Anzahlungen. Im Anlagevermögen hat das Ganze im Jahr 2019 nichts zu suchen (außer du machst dann nächstes Jahr eine Umbuchung zwischen Anzahlungen auf Anlagevermögen auf Anlagevermögen).

  • Hallo und guten Abend,


    vielen Dank nesciens, für deine Antwort.


    Die Zahlung in 2019 entspricht also einer "Anzahlung" (einer 100% Anzahlung); die Aufnahme ins Betriebsvermögen sowie der Beginn der Afa beginnt prinzipiell erst in 2020, und zwar ab dem Monat in dem die Leistung dem Empfänger (mir) zur Nutzung zur Verfügung stand. Danke!


    Ich beschreibe kurz das Vorgehen:

    Ich kam zuerst zu dem Schluss, das Konto 1518 (Geleistete Anzahlungen, 19 % Vorsteuer) zu verwenden, was aber im eingeschränkten SKR03 nicht existiert.


    Dann fiel mir auf, dass ich jedoch keine deutsche Vorsteuer an den chinesischen Unternehmer gezahlt habe, und somit 1518 nicht anwendbar wäre.


    Allgemein:

    Die geleistete Anzahlung ist ein zu Sachkonto 470 (Computeranlagen) zuzuordnender Artikel. Somit wäre die Anzahlung wie folgt einzuordnen bei der Suche nach dem korrekten Sachkonto: Anlagevermögen --> Sachanlagen --> technische Anlagen und Maschinen.


    Das richtige Konto wäre dann m.M.n. (SKR03): 0299 - geleistete Anzahlungen auf technische Anlagen und Maschinen. Nun ist dieses leider nicht auswählbar.


    Ich habe dann etwas weiter recherchiert, mir unter anderem auch diese Threads mit angeschaut:

    Vorauskasse buchen ohne Konto 1518

    Richtig buchen - Anzahlung / Restzahlung EÜR


    Hierbei bin ich auf die sogenannte "Krücke" die bei der Buchung zu Hilfe genommen wird, gestossen:


    Das Verrechnungskonto 1371 (Verrechnungskonto für Gewinnermittlung § 4 Abs. 3 EStG, nicht ergebniswirksam)


    Ich habe die Anzahlung daher nun in der EÜR für 2019 von Konto 1371 an 1200 Bank gebucht:


    (EÜR-Maske für 2019)



    In der EÜR für 2020 würde ich dann die geleistete Anzahlung vom Verrechnungskonto 1371 an Konto 470 (Computeranlage) in das Anlagevermögen (Betriebsvermögen) umbuchen. Der geleistete Betrag wird in netto angegeben, ohne Vorsteuer, da diese ja nicht zu leisten war. Ich beginne gleichzeitig die Abschreibung.


    Ich habe dies testweise gleich probiert, und folgendes Problem taucht auf:


    Im EÜR-Formular für das Jahr 2020 wird ein "Zahlungsdatum" das im Jahr 2019 lag, nicht akzeptiert:


    (EÜR-Maske Anlagevermögen für 2020, Teil 1)


    (EÜR-Maske Anlagevermögen für 2020, Teil 2, beim Versuch den Artikel zu buchen)



    Bedeutet dass nun, dass man bei Verwendung des Verrechnungskontos 1371 (für das mir meiner Recherche nach jetzt keine Alternative im Steuersparbuch vorliegt) den Artikel DOCH in die EÜR für 2019 in das Anlagevermögen eintragen muss?


    In dem Fall wäre dann allerdings wieder der ganz oben genannte Konflikt vorhanden, dass ich ein "Anschaffungsdatum" , welches nicht in 2019 sondern in 2020 liegt, nicht eintragen kann .


    Wie löst man das jetzt am Besten?


    Vielen Dank,



    VeronicaTwo

  • Hallo und guten Tag,


    ich habe noch etwas getestet und gehe jetzt davon aus, dass ich einen "Bug" in WISO:Steuersparbuch entdeckt habe da sich die Problematik technisch derzeit nicht lösen lässt (sobald das Zahlungsdatum und Anschaffungsdatum in unterschiedlichen Jahren liegen), auch nicht über die sog. "Krücke" (Beschreibung siehe oben).


    Mit dem eingeschränkten Kontenrahmen 03 (EKR 03) lässt sich das Problem derzeit dann wohl leider nicht lösen, zumindest wenn man korrekt vorgehen möchte.


    Ich werde jetzt noch ein Ticket an den Service schreiben.


    Ich habe mir jetzt auch noch mal die Testversion von WISO:EÜR&Kasse angeschaut und dort lässt sich das Konto 0299 im (vollen) SKR03 nach Aktivierung unter "Konten aktivieren" auswählen, und auch das Konto 1518 (falls benötigt).


    Ich hoffe jemandem mit dem gleichen Problem die aufwendige Suche nach der richtigen Einstellung in WISO:Steuersparbuch erspart zu haben ;)


    Viele Grüße,


    VeronicaTwo

  • Noch ein Nachtrag nach weiterem Testen und Suchmaschinen nutzen:


    Auch WISO:EÜR&Kasse erlaubt nicht die Angabe von unterschiedlichen Jahren für Zahlungsdatum und Anschaffungsdatum (bei Versuch das Wirtschaftsgut in das Anlagevermögen für das Jahr 2020 aufzunehmen und dann den Button "buchen" zu drücken, s.o.).


    Ein Upgrade würde somit zwar den kleinen Umweg über das Verrechnungskonto 1371 ersparen, aber nicht das Problem der unterschiedlichen Jahresangaben für Zahlungs- und Anschaffungsdatum lösen.


    In der Hilfefunktion für die EÜR in WISO:Steuersparbuch 2020 wird ein Beispiel ähnlich dem von mir beschrieben Fall aufgeführt:



    (Das Beispiel ist doppelt aufgeführt.)


    Allerdings lässt sich die Anweisung praktisch nicht umsetzen (wie oben dargelegt), da m.M.n. eine elementare Erklärung/Anweisung dazu fehlt.


    Ein Vorschlag für die fehlende Erläuterung könnte in etwa wie folgt aussehen:


    "Das Wirtschaftsgut wird im aktuellen Jahr als Anzahlung in die ,,Buchungsliste" aufgenommen, bspw. über ein Verrechnungskonto. Erst im Folgejahr wird das Wirtschaftsgut in das ,,Anlagevermögen" eingetragen und die Abschreibung in dem Monat der tatsächlichen Verfügbarkeit begonnen.


    Jedoch darf das Wirtschaftsgut im Folgejahr nicht noch einmal über den Button "buchen" gebucht werden, da es ja bereits im aktuellen Jahr in die ,,Buchungsliste" aufgenommen wurde. Daher sehen Sie eine Fehlermeldung, wenn Sie im Folgejahr versuchen, den Button "buchen" zu betätigen."


    Ein Zahlungsdatum aus dem Vorjahr wird nämlich akzeptiert, solange man das Wirtschaftsgut nicht noch einmal versehentlich über den Button "buchen" in die Buchungsliste mit aufnehmen möchte.


    Ich gehe nun doch davon aus, dass das Programm prinzipiell richtig agiert, das Vorgehen jedoch in der Hilfefunktion nicht ausreichend beschrieben ist.


    Ich werde daher den Verbesserungsvorschlag an Buhl schicken, diese Erklärung mit in die Hilfefunktion aufzunehmen.


    Viele Grüße,


    VeronicaTwo

    • Offizieller Beitrag

    Die Zahlung ist doch im Veranlagungszeitraum/Wirtschaftsjahr 2019 gegen Verrechnungskonto gebucht worden. Der "Abgang" aus dem Verrechnungskonto erfolgt doch in 2020, also auch mit Liefer-/Anschaffungsdatum in 2020, oder? Irgendwie verstehe ich da gerade das Problem nicht. In der Buchung für den 2020er Geschäftsvorfall hat kein 2019er Datum etwas zu suchen. :/