Abschlag 7%, Schlussrechnung 5% - wie richtig für UStVA buchen?

  • Hallo,


    ich brüte gerade darüber, wie ich in WISO Steuersparbuch Modul EÜR das Problem Abschlagszahlung mit 7% und Schlussrechnung 5% so umsetze, dass ich es automatisch für die vierteljährliche UStVA übernehmen kann. Ich nutze den Kontenrahmen EKR03.


    Sachverhalt: Auf eine Leistung zum ermäßigten USt-Satz von 7 % habe ich im 2. Quartal 2020 eine Abschlagszahlung erhalten. Die Leistung wurde im 3. Quartal vollständig erbracht, auf die Schlussrechnung (und die Gesamtsumme) ist deshalb 5% USt. fällig. Rechnungen wurden entsprechend gestellt und bezahlt: Anzahlung im 2. Quartal, Rest im 3. Quartal. In der Restzahlung wurde die zu viel berechnete USt. aus dem Abschlag berücksichtigt, so dass in der Summe alles stimmt.

    Die Abschlagszahlung im 2. Quartal habe ich auf mein übliches Erlöskonto (8301) gebucht, dadurch wird ja auch die USt. richtig zugeordnet. Diese Zahlung inkl. USt habe ich wie üblich in der UStVA für das 2. Quartal angegeben.

    Jetzt steht bald die UStVA für das 3. Quartal an und die Ausfüllhilfe (und auch die mündliche Auskunft des Finanzamtes) sieht folgendes Vorgehen vor:

    (https://www.elster.de/eportal/…lobal=help%5Fustva%5F2020)

    Die Schlussrechnung im 3. Quartal in gesamter Höhe (als nicht nur der Rest) als Erlös plus USt (Zeile 28, Feld 35 bzw. 36) - das buche ich vermutlich auf mein übliches Erlöskonto, richtig?

    Zusätzlich aber, weil die Anzahlung schon im 2. Quartal steckt, muss in der UStVA 3. Quartal eine negative Bemessungsgrundlage eingetragen werden (Zeile 26, Feld 81), nämlich der Netto-Betrag der Anzahlung. Gibt es in WISO dafür schon ein vordefiniertes Konto, das ich nutzen kann, so dass das bei der Datenübernahme in die UStVA gleich richtig berücksichtigt wird?


    Unabhängig von der USt.VA ergibt sich aus der Verbuchung der Gesamtrechnung aber das Problem, dass dann für die EÜR die Anzahlung quasi 2x verbucht ist (1x direkt im 2. Quartal, 1x indirekt über die Schlussrechnung in voller Höhe im 3. Quartal) und damit das Erlöskonto nicht stimmt. Das betrifft allerdings nur den Nettobetrag, nicht die USt. (die wurde ja im Zusammenspiel von Abschlag und Schlussrechnung verrechnet). Im Idealfall würde die Lösung für die negative Bemessungsgrundlage auch gleich das Erlöskonto so bereinigen, dass der Abschlag nur einmal auftaucht. Laut Anleitung zur UStVA soll die Meldung für das 2. Quartal nicht berichtigt werden.


    Hat jemand dazu eine kluge Idee? Ich habe gesehen, dass in diesem Thread jemand ein ähnliches Problem hat "Phantasie-USt." in Schlussrechnung 16 % wegen Anzahlungen 19% Aber der dort vorgeschlagene Lösungsweg entspricht m.E. nicht dem, was die Ausfüllhilfe vorgibt.


    Vielen Dank!

  • Aber der dort vorgeschlagene Lösungsweg entspricht m.E. nicht dem, was die Ausfüllhilfe vorgibt.

    hallo

    schon einmal diese Variante Rückzahlung Einnahme versucht und dann den ganzen Betrag im Q3?

    Ansonsten wird es etwas aufwändiger, weil die einzelnen Zeilen bzw. Pos. bearbeitet werden müssten. Auch bei der USt.Erklärung

  • Ja, ich hatte schon probiert, im 3. Quartal den ganzen Betrag zu buchen und mit gleichem Datum eine Rückzahlung Einnahme in Höhe der Abschlagszahlung aus Q2 zu machen (zu Lasten des genannten Erlöskontos). Da hatte ich aber das Problem, dass damit gleichzeitig auch die USt. zurückgebucht wird. Aber jetzt, wo ich drüber nachdenke, ist das vielleicht ein Feature und kein Bug: Denn wenn ich die gesamte Schlussrechnung und nicht nur den erhaltenen Restbetrag buche, ist da ja auch die gesamte USt. für den Vorgang enthalten. Über das gesamte Jahr gerechnet stimmen dann alle Konten. Ich müsste nur nochmal gucken, was eigentlich bei Rückzahlung Einnahme mit den USt.-Konten passiert. Und im Idealfall müsste ich nur noch manuell den Netto-Betrag der Abschlussrechnung in der UStVA 3. Quartal als negative Bemessungsgrundlage ergänzen, richtig?


    Danke für die Idee!

    • Offizieller Beitrag

    Über das gesamte Jahr gerechnet stimmen dann alle Konten.

    So sollte es dann sein. ;)


    Und im Idealfall müsste ich nur noch manuell den Netto-Betrag der Abschlussrechnung in der UStVA 3. Quartal als negative Bemessungsgrundlage ergänzen, richtig?

    Es war doch vorher eigentlich alles klar.

    schon einmal diese Variante Rückzahlung Einnahme versucht und dann den ganzen Betrag im Q3?

  • Denn wenn ich die gesamte Schlussrechnung und nicht nur den erhaltenen Restbetrag buche, ist da ja auch die gesamte USt. für den Vorgang enthalten

    Und wie gefordert mit 5%


    Ich müsste nur nochmal gucken, was eigentlich bei Rückzahlung Einnahme mit den USt.-Konten passiert.

    bei Buchungsdatum vor dem 01.07.- 7% wählen, dann wird eben für diese ARG die USt. zurück gebucht und der Banksaldo berichtigt.

    Wird aber mit Zahlungseingang der Schlussrechnung richtig gestellt.

    Und im Idealfall müsste ich nur noch manuell den Netto-Betrag der Abschlussrechnung in der UStVA 3. Quartal als negative Bemessungsgrundlage ergänzen,

    Nein.

    Durch "Rückzahlung Einnahme" wurde das doch schon im Q2 berichtigt (Buchungsdatum vor 01.07.) und in Q3 der Gesamtbetrag eingetragen.

  • Ich stehe trotzdem noch ein bisschen auf dem Schlauch: Ich habe die Hinweise oben so verstanden, dass ich die Abschlagsrechnung nachträglich für Q2 (das aber bereits festgeschrieben und USt.-technisch abgerechnet ist) als Rückzahlung Einnahme mit dem ursprünglichen Zahlungseingang der Abschlagsrechnung buchen soll, richtig? Technisch ist das ja möglich.


    In der Erläuterung zur UStVA steht aber explizit: Die UStVA für Q2 soll nicht berichtigt werden, sondern die Bemessungsgrundlage für Q3 korrigiert (in Zeile 26, Feld 81). Mit der Buchung der Gesamtrechnung in Q3 muss ich doch 5% USt auf die Gesamtrechnung in Q3 abführen. Einen Teil der USt. habe ich aber bereits in Q2 (7% auf die Abschlagsrechnung) abgeführt. Um das zu markieren, sieht das Finanzamt vor, dass ich die Bemessungsgrundlage in Q3 korrigiere, damit es in der Jahressumme hinkommt und klar wird, warum ich in Q3 weniger als 5% der Gesamtsumme als USt. abführe. So hat es mir der Finanzbeamte am Telefon erklärt. Wenn ich die UStVA für Q2 nicht berichtige (wie es das Finanzamt vorsieht), müsste ich den Teil der USt., der auf die Abschlagszahlung entfällt, somit doppelt abführen.


    Was übersehe ich hier? Oder gibt es mit WISO keine Möglichkeit, die Variante des Finanzamtes umzusetzen und es bleibt mir nur übrig, eine korrigierte UStVA für Q2 abzugeben und dann die für Q3 eben mit der Gesamtsumme und der kompletten USt (5%)?

  • Was übersehe ich hier?

    dass du am Jahresende noch eine USt-Erklärung abgeben musst.

    Dort fehlt dann in der Bemessungsgrundlage der stornierte Betrag.

    Eine Rückzahlung Einnahme ist nicht anderes als ein Storno, nennt sich nur im Steuersparbuch anders, damit es auch für Fachunkundige verständlich wird.

  • Aber es gibt doch dann trotzdem das Problem, dass ich in Q3 mehr USt zahlen muss, als eigentlich notwendig wäre - auch wenn das am Jahresende in der Gesamt-USt-Erklärung wieder verrechnet wird und ich das Geld dann wiederbekomme.


    Und wenn die Summe der abgegebenen UStVA (wenn ich für Q2 nicht korrigiere) mit der Jahres-USt-Erklärung nicht übereinstimmt, gibt es auch mindestens eine Nachfrage oder Stress.

    • Offizieller Beitrag

    (wenn ich für Q2 nicht korrigiere)

    Was möchtest Du Q2 korrigieren? Q2 ist richtig. Deine Änderung hast Du erst in Q3.

  • Falls jemanden die Auflösung interessiert: Ich habe mit dem Datum der Schlussrechnung, also in Q3, die Abschlagszahlung als Rückzahlung Einnahme gebucht. Dadurch bekomme ich in Q3 die negative Bemessungsgrundlage automatisch in die UStVA und auch die Summe der fälligen USt (= Differenz zwischen USt. der Gesamtrechnung und der bereits abgerechneten USt. aus Q3) stimmt wieder. Dann kann man die UStVA für Q3 mit der Programmautomatik machen lassen.

    • Offizieller Beitrag

    Falls jemanden die Auflösung interessiert: Ich habe mit dem Datum der Schlussrechnung, also in Q3, die Abschlagszahlung als Rückzahlung Einnahme gebucht. Dadurch bekomme ich in Q3 die negative Bemessungsgrundlage automatisch in die UStVA und auch die Summe der fälligen USt (= Differenz zwischen USt. der Gesamtrechnung und der bereits abgerechneten USt. aus Q3) stimmt wieder. Dann kann man die UStVA für Q3 mit der Programmautomatik machen lassen.

    Genau so wurde Dir doch von uns die Vorgehensweise beschrieben. ?(