Welche Buchungskonten soll ich nehmen ?

  • Hallo zusammen,


    ich bin relativ neu in dieser Materie drin.

    Nur stelle ich mir die Frage, welche Buchungskonten ich nutzen soll.


    Gelegentlich habe ich hauptberuflich als Angestellter gearbeitet. Über eine Leihfirma. Dann wurde ich arbeitslos. Die ganze Zeit aber hatte ich ein Gewerbe am laufen. Was allerdings als Vollgewerbe durchgeht.


    Nun komme ich zu meiner Frage, meinen Lohn verbuche ich unter 1720 (lohn/Gehalt)

    Unter welchem Konto verbuche ich Arbeitslosengeld ?

    Welches Konto für meine Provision ( Bin ja auf Provisionsbasis tätig)

    Welches Konto für die Coronahilfe die es vor ein paar Monaten gegeben hat ?


    Ihr seht schon, meine letzten 2 Jahre waren sehr turbulent

  • Nur stelle ich mir die Frage, welche Buchungskonten ich nutzen soll.

    kommt auf den verwendeten Sachkontenrahmen an.

    Nun komme ich zu meiner Frage, meinen Lohn verbuche ich unter

    als Angesteller (abhängig beschäftigter)? ....denn als Unternehmer gibt es keine Lohnzahlungen an sich selbst. (das wären Privatentnahmen.


    1720 (lohn/Gehalt)

    1720 wäre im SKR 04 Postbank

    Unter welchem Konto verbuche ich Arbeitslosengeld ?

    siehe meine Antwort 2

    Welches Konto für meine Provision ( Bin ja auf Provisionsbasis tätig)

    als Angestellter oder selbständiger Gewerbetreibender?

    als letzteres im SKR03 im 8er Erlöse-Bereich im SKR04 ist der 4er-Bereich- Betriebliche Erträge dafür da.

    Welches Konto für die Coronahilfe die es vor ein paar Monaten gegeben hat ?

    SKR03 Konto 2743 / SKR04 Konto 4975

  • Ein allgemeiner Hinweis:

    du musst strikt trennen zwischen deinen beiden Tätigkeiten. Alles, was zu deinem Hauptberuf gehört (Gehalt, Sonderzahlungen, Werbungskosten wie z.B. Fahrtkosten --> Entfernungspauschale, Arbeitsmittel etc.) gehören in die Einkommensteuererklärung Anlage N.

    Alles, was zu deinem Gewerbe gehört, muss über eine Einnahmenüberschussrechnung erfasst werden. Schwierigkeiten könnten Arbeitsmittel sein, die du für beides nutzt. Hier musst du mit einem sachgerechten Schlüssel aufteilen.


    Deine Fragen deuten nämlich darauf hin, dass du die beiden Tätigkeiten miteinander "verwurschtelst". Die Hinweise von paperpunch zeigen dir, wo du aufpassen musst.

  • vielen dank für deine Hilfe.


    wie erwähnt, bei dir

    Deine Fragen deuten nämlich darauf hin, dass du die beiden Tätigkeiten miteinander "verwurschtelst".

    gut definiert :thumbsup:

    vielen dank für deine Hilfe.

    Ich bin als Handelsvertreter selbstständig im Vollerwerb. Als es dann schlecht lief, bin ich zur Leihfirma gegangen und habe als Angestellter gearbeitet. ( Das Gewerbe habe ich ja nicht abgemeldet, ich war ja dennoch tätig). Später wurde ich arbeitslos (aufgrund von corona). Daher bekam ich dann alg1.

    ich habe aber nur ein Konto wo meine ganzen Provisionen, lohn und alg1 drauf gekommen sind.


    daher denke ich, das ich mein lohn von der leihfirma als lohn/gehalt verbuchen muss.

  • Nein!

    Du hast doch keinen Lohnaufwand. Du gibst - wenn du dein Konto als betriebliches Konto angibst - die privaten Dinge (und ALG etc. sind für die EÜR privat) als Ptivateinlage bzw. - entnahme ein. Diese Dinge dürfen dein betriebliches Ergebnis nicht verändern