Erste Einkommensteuer Erklärung

  • Hallo ich habe eine Frage bezüglich meiner Einkommensteuer Erklärung für das Jahr 2019. Ich habe Januar - Februar Arbeitslosengeld bezogen und ab März ein Kleingewerbe angemeldet gehabt. Aus der Idee ist leider nichts geworden, deshalb liegt es bis heute eigentlich still , sprich weder Einnahmen noch Ausgaben gehabt damit. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe muss ich in der Erklärung lediglich angeben das ich im Januar-Februar Arbeitslosengeld bekommen habe und ansonsten überall 0 ? Oder spielt das keine Rolle mit dem Arbeitslosengeld da es ja so oder so schon versteuert ist von Grund auf . liebe grüße

  • Als Selbständiger musst du eine Erklärung abgeben, unabhängig von der Höhe der Einkünfte.

    Die Anlage EÜR ist dann recht einfach zu befüllen - gehe einfach Schritt für Schritt durch und du wirst sehen, dass es auch so etwas wie vorweggenommene Werbungskosten gibt, die du "verschenkst", wenn du keine Eklärung abgibst. Damit dann keine Verrechnung mit Einkünften in den Folgejahren.

    Das Arbeitslosengeld ist als Lohnersatzleistung auch einzutragen, auch wenn es hier wahrscheinlich nicht zu einer Steigerung der zu zahlenden Steuern führen wird. Aber das Finanzamt kennt diese Zahlungen - Verschweigen führt zu Nachfragen. Das Arbeitslosengeld ist übrigens auch ein Grund für eine Pflichtveranlagung.