Eingabemaske "häusliches Arbeitszimmer" seit ESt-Jahr 2018 zu umfangreich

  • Hallo zusammen,


    Es geht um die Eingabemaske "Objektangaben" beim Reiter häusliches Arbeitszimmer.

    Leider ist hier die für mich passende Option nicht verfügbar, dies führt seit der Steuer für 2018 zu Diskussionen mit dem Finanzamt.

    Ich bin bei meinen Eltern gemeldet in einem großen Haus und habe hier ein abgetrenntes Arbeitszimmer. Hierfür zahle ich keine Miete aber eine feste Nebenkostenpauschale.

    Bei der Auswahl der Objektangaben kann man den Ort angeben, dies ist ok.

    Im nächsten Reiter soll aber Art der Immobilie angegeben werden, in welcher man als Eigentümer oder Mieter eingestuft wird, um die Nebenkosten entsprechend der Flächen zu verteilen. An sich ist dies eine tolle Sache, in meinem Fall aber nicht praktikabel da ich weder Eigentümer noch Mieter bin und eine feste Pauschale zahle.

    Im nächsten Reiter geht es um Eigentümer oder Mieter, was ich auch beides nicht bin...

    Auch die Verteilung von Flächen wäre in meinem Fall nicht relevant.

    Ich benötige praktisch einen Reiter zu Eingabe meiner Individuellen Situation (wie früher) ohne das das Programm automatisch Flächenangaben, oder Prozentuale Aufteilungen automatisch in die Anlagen fürs FA schreibt.



    Eigentlich benötige ich in meinem Fall eine Eingabe Möglichkeit wie beim außerhäuslichen Arbeitszimmer im Programm, nur mit Angabe der Adresse und den aufgelaufenen Kosten. Den Reiter außerhäusliches Arbeitszimmer kann ich aber nicht nehmen, da es weiterhin ein Häusliches Arbeitszimmer ist.



    So sah die Möglichkeit früher aus.


    So sieht das jetzt als Beispiel aus, was für meinen Fall völlig Oversized ist und natürlich mit "falschen" angaben, da ich weder Mieter noch Eigentümer bin.


    Hat hierzu jemand eine Idee

    • Offizieller Beitrag

    Ich bin bei meinen Eltern gemeldet in einem großen Haus und habe hier ein abgetrenntes Arbeitszimmer. Hierfür zahle ich keine Miete aber eine feste Nebenkostenpauschale.

    Und aufgrund welcher Vereinbarungen?


    Nach Deinen bisherigen Ausführungen scheint es so zu sein, dass Du kostenlos bei Deinen Eltern untergebracht bist, kostenlos und ohne vertragliche Vereinbarung einen Raum davon als Arbeitszimmer nutzt sowie pauschal und ohne jede Abrechnung eine Barzahlung für Nebenkosten, Telefon, Internet und Reinigung (?) erklärst. Mal ehrlich, davon ist nichts wie unter fremden Dritten vereinbart bzw. durchgeführt und von daher wäre meiner Meinung nach auch nichts einkommensteuerlich anzuerkennen.


    Warum sollte für so einen konstruierten Fall darüber hinaus eine standartisierte Eingabe ins Programm möglich sein?

  • Die Frage war nicht ob es vom FA anerkannt wird, die Konstellation ist seit 2007 so und wird jährlich anerkannt.

    Ich habe doch gesagt wo ich gemeldet bin und dass ich dieses abgetrennte Arbeitszimmer mietfrei nutzen kann aber dafür die anfallenden Nebenkosten bezahle, gegen monatliche Quittung die mir der Hauseigentümer ausstellt, welcher auch die Nebenkosten für das ganze Anwesen bezahlt. Alternativ wäre auch eine Monatliche Überweisung zulässig, somit sind reale Abflüsse zu erkennen, welche auch Angesetzt werden können


    Das ist kein konstruierter Fall sondern Tatsache.

    Es fehlt schlichtweg die Möglichkeit wie früher (Beispiel o.a.) die Eingaben ohne Fächenaufteilungen und Angaben zu Eigentum etc. einzugeben...

    Wieso machst mit Deinen Eltern nicht einfach einen Mietvertrag über das Arbeitszimmer, Miete inkl Nebenkosten zum jetzigen Preis. Damit bist Du Mieter, fertig ist die Laube

    Wieso soll ich nach einem Mietvertrag fragen, ich nutze es mietfrei und zahle eine Pauschale für die anfallenden Nebenkosten, was bereits in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt ist, das macht einen Mietvertrag überflüssig. Da es eine Pauschale ist benötige ich keine Flächenaufteilung etc. und es löst weiterhin das Problem der fehlenden Eingabemöglichkeit nicht. Übrigens kannst du dir gerne mal die entsprechenden Reiter im Programm ansehen, auch wenn ich einen MV mit NK-Pauschlale mache, könnte ich dies trotzdem noch nicht vernünftig Eingeben, da es die Auswahl gemietetes Zimmer in Haus nicht gibt, Das Programm zwingt dich stets Flächenangaben mit allen Infos anzugeben, früher war das anders.


    Bitte, ich brauche keine Ratschläge zur "Fallkostruktion" sondern wie dieser o.a. Fall (wie früher) ins System gebracht werden kann.

  • Gut ich finde Deine Reaktion auf Leute die nur Helfen wollen etwas forsch. Meine darauf ist, frag halt einen Steuerberater ob das was Du da machst, überhaupt steurlich absetzbar ist, denn ich vermute es ist es nicht und da das Finanzamt den häuslichen Arbeitszimmern den "Kampf" angesagt hat und streng geprüft wird, wird die streng regulierte Ausnahme nun eben nicht mehr so einfach in einem Steuerprogramm einzugeben sein.


    https://www.finanztip.de/haeusliches-arbeitszimmer/


    Zitat:


    Eigentlich gilt für Aufwendungen, die durch das Arbeiten zu Hause entstehen, ein Abzugsverbot (§ 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG in Verbindung mit § 9 Abs. 5 EStG). Der Gesetzgeber lässt aber zwei Ausnahmen zu:

    • Steht Ihnen für Ihre berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Sie Ihre Kosten bis zu 1.250 Euro pro Jahr geltend machen (beschränkter Abzug).
    • Ist das Arbeitszimmer Mittelpunkt Ihrer gesamten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit, sind Ihre Kosten unbeschränkt abzugsfähig.