Angabe Berufsgruppe bei Beziehung von Hinterbliebenenbezügen

  • Hallo zusammen,

    mein Vater ist letztes Jahr verstorben, er war Beamter und bekam Bezüge vom Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV). Meine Mutter erhält eine Altersrente und weiterhin als Witwe Hinterbliebenenbezüge durch das LBV. Im elektronischen Bescheid des LBV wird bei der Lohnsteuerbescheinigung unter "Zeile 29" der Betrag X bei "Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag" ausgewiesen. Nun kommt es zur Kollision mit der angegebenen Berufsgruppe "Angaben zur Beschäftigung".


    Welche Berufsgruppe muss ich bei meiner Mutter in der Software eintragen? Bei Beamtin kommt die Kollision zustande.


    Vielen Dank und Gruß

    • Offizieller Beitrag

    Was soll der Programmhinweis im ersten Post denn mit einer Berufsgruppe wie laut Themenüberschrift betitelt zu tun haben?


    Und was hast Du geändert, worauf dann welcher andere Programmhinweis kam?


    Der Finanzbeamte wird sich zu Deinem Programm und seinen Hinweisen sicherlich nicht äußern.

  • Also ich bin im Steuer Sparbuch 2020, Bereich 2 Daten erfassen --> Arbeitnehmer, Betriebsrente, Pensionäre --> Lohnsteuerbescheinigung. Hier wiederum speziell im Zeitabschnitt 01.09.-31.12.20, das ist der Zeitpunkt, in dem meine Mutter bereits Witwe war. In diesem Zeitabschnitt müssen Angaben zur Beschäftigung meiner Mutter gemacht werden.

    Die Lohnsteuerbescheinigung des LBV wurde elektronisch übernommen.


    Fülle ich nun als Berufsgruppe bei meiner Mutter Beamtin hinzu (wird vom Programm so empfohlen, da der Arbeitgeber das LBV ist) kommt die oben aufgeführte Warnmeldung.


    Gebe ich bei ihr Rentnerin ein / Altersrente kommt folgende Meldung:




    Ich werde wohl eine der Warnmeldungen ignorieren müssen. Richtigerweise ist sie ja Rentnerin, bekommt aber Hinterbliebenenversorgung durch das LBV

    • Offizieller Beitrag

    Sie ist, wie es Dein Vater auch, mit dem von ihr geerbten Pensionsanspruch "Pensionärin". Dann alle Daten zum Versorgungsbezug und den dazu maßgeblichen Daten zu Zeile 29, 30 eintragen und der Versorgungsbezug nebst Versorgungsfreibetrag plus Zuschlag sollten zutreffend berücksichtigt werden. Evtl. ist auch noch Zeile 31 einzutragen, kann ich so nichts genau sagen.


    Versuchst du da noch andere Einnahmen aus der Einkunftsart unterzubringen?


    Welche Lohnsteuerbescheinigungen hast Du für Deine Mutter und welche Zeilen sind dort ausgefüllt?

  • In anderen Foren wird davon gesprochen, dass Hinterbliebene als Rentner eingetragen werden müssen, auch wenn sie Versorgungsbezüge erhalten.

    Nein, weitere Einkünfte hat sie nicht. Wie gesagt, ich habe auch nur die Daten aus der vorausgefüllten Lohnsteuerkarte übernommen, keine weiteren Beträge eingetragen.


    Vielleicht hilft die Anlagen


    • Offizieller Beitrag

    In anderen Foren wird davon gesprochen, dass Hinterbliebene als Rentner eingetragen werden müssen, auch wenn sie Versorgungsbezüge erhalten.

    Nein, Pensionär. Es sind ja auch die Zeilen 28 bis 30 der Lohnsteuerbescheinigung ausgefüllt, damit der Versorgungsfreibetrag zutreffend berechnet werden kann.

  • Wenn ich in der Steuererklärung meiner Mutter als Beamtenwitwe bei Ihren Versorgungsbezügen als Berufsgruppe "Pensionärin" eintrage bekomme ich einen Warnhinweis, das Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Krankenkassen eingetragen sind obwohl keine Sozialversicherungspflicht besteht.


    Diesen Warnhinweis will ich nicht einfach übergehen, was ist zu tun?

    Wenn ich Rentnerin als Berufsgruppe angebe erfolgt keine Warnung.

    • Offizieller Beitrag

    Diesen Warnhinweis will ich nicht einfach übergehen, was ist zu tun?

    Den Hinweis als ok bestätigen (ignorieren) und fertig. Damit ist Du ihn nicht "übergangen, sondern ihn geprüft.


    Wenn ich Rentnerin als Berufsgruppe angebe erfolgt keine Warnung.

    Die Angabe bezieht sich aber auf den Versorgungsbezug und ist somit als Pensionär zu bezeichnen. Und dann öffnet sich darunter ja eine weitere Auswahl, wo man auch noch eine Sozialversicherungspflicht bejahen könnte.