So gelingt die Schlussrechnung mit Wechsel der MWST 19% / 16%

    • Offizieller Beitrag

    ***edit: überspringe und gehe gleich auf den Beitrag #4 (buhl.de) mit der endgültig perfekten Lösung***

    Hallo zusammen,

    Mein Büro kann nicht Abschlagsrechnung mit Schlußrechnung korrekt buchen, wenn beide Rechnungen zu unterschiedlichen MWST Sätzen ausgestellt wurden.
    Die Rechnungsansicht der Schlußrechnung sieht immer top korrekt gerechnet aus -auch bei unterschiedlichen MWST Sätzen. Sie erfüllt alle Kriterien der ordnungsgemäßen Buchführung einer Rechnungsansicht.

    Aber warum dann die Buchung in der EÜR und USTVA im Falle unterschiedlicher MWST Sätze nicht entsprechend dieser Darstellung korrekt gebucht werden kann, erscheint mir nach meinem jetzigen Kenntnisstand ein Rätsel.


    Momentan muss man es nehmen wie es ist. Die Buhl Anleitung schreibt, dass grundsätzlich bei unterschiedlichen MWST Sätzen in Abschlag und Schlussrechnung gar nichts mehr läuft. Alles stornieren und unabhängige nicht miteinander verknüpfte Einzelrechnungen dem Kunden zusenden. - samt Storno.
    Es gibt aber dennoch eine Lösung. Im Wissen, dass die Anzahlung später den gültigen MWST Satz zum Zeitpunkt der Schlußrechnung in der Buchung erhalten muß, kann man gleich den MWST Satz der Anzahlungsrechnung auf die 16 % ändern. Dann kann der Auftrag korrekt zu Ende gebracht werden. Aber auch da muss man viel genauer hinsehen, als das Programm es einem glauben mag, dass alles paletti sei.



    Es gibt aber auch eine interne Korrektur, so dass schlussendlich die Schlussrechnung korrekt dem Kunden zugestellt werden kann.

    Vorgangsweise:

    1. Alle Zahlungszuordnungen aufheben,
    2. Schlussrechnung löschen,
    3. Anzahlungsrechnung löschen,
    4. Lieferschein löschen,
    5. alle Abschlagsdefinitionen im Auftrag löschen (wichtig: diese nicht wiederverwenden).
    6. Und jetzt geht es weiter:
      im Auftrag wird der MWST Satz auf 16 % eingestellt. Achte darauf, dass im Auftrag Eingabemaske unten vorübergehend Bruttoansicht steht.
    7. Die 1. Abschlagsdefinition wird erstellt: zum alten Datum und Angabe des ursprünglichen Bruttobetrag der Anzahlung.
    8. Abschlagsrechnung erstellen zum ursprünglichen Datum und mit Hineinkopieren der alten RG Nummer.
    9. Ursprüngliche Zahlung zuordnen.
    10. Schlußrechnung erstellen. Ursprüngliche Zahlung zuordnen

    Das korrekte Ergebnis sieht man beispielhaft im Bild rechts. Der Kunde bekommt eine korrigierte Anzahlungsrechnung, weil jetzt zu 16 % und die Schlußrechnung zugesandt.

    • Offizieller Beitrag

    Habe Nachrichten!

    Betreff Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen mit unterschiedlichen MWST Sätzen können von Mein Büro in der Druckansicht zwar perfekt ausgestellt werden, werden aber dann nicht richtig verbucht im Hintergrund. Buhl bietet keine elegante Lösung an,

    Habe nun die fehlerhafte Berechnung in der Buchung gefunden mit Lösungsansatz.


    Sie kann durch eine relativ einfache Ausgleichsbuchung korrigiert werden.
    Als Bemessungsgrundlage der Abschlagszahlung in der USTVA /EÜR wird nicht der Bruttobetrag der Anzahlung genommen und daraus der Nettobetrag -jetzt neu- zu 16 % als Grundlage genommen. Es wird zuviel zu 19 % abgebucht.


    Den Ausgleich schafft man durch eine Extrabuchung einer negativen Einnahme auf das selbe Konto:
    Es entsteht ein Korrekturfaktor nur über die UST-Sätze:


    2020:

    Anzahlungsbetrag-im-Brutto multipliziert mit

    (-19/119+16/116)*(1+1/100*16) = 3/1190 =➤ ergibt den Faktor

    - 0,025210084 x Anzahlungsbetrag-im-Brutto.



    Der Betrag wird als negative Einnahme zum Datum der Zahlung der Schlußrechnung gebucht. Klingt vielleicht kompliziert.

    Aber man muss keine Stornierungen des gesamten Auftrages und aller Teile, die bereits versandt wurden mehr ausführen wie es die Buhl Anleitung rät. Einfach Notiz zur Extrabuchung hinterlegen wegen einer 'Programmschwäche'.



    In 2021 zur MWST Anhebung heisst die Formel

    2021:

    Anzahlungsbetrag-im-Brutto multipliziert mit

    (19/119-16/116)*(1+1/100*19) =3/1160=➤ ergibt den Faktor
    +
    0,0258620689 x Anzahlungsbetrag-im-Brutto.

    Der Betrag wird als positive Einnahme zum Datum der Zahlung der Schlußrechnung gebucht.


    Wer Hilfe braucht, liefert Eure detaillierten Werte und wir machen das gemeinsam im Forum.
    P.S.: HINWEIS:
    Mein Büro bucht von zu hause aus nur die nicht rot umrandeten Buchungen. Damit ist die Verwertung wertlos und falsch. Daher rät Buhl ab von Anzahlugsrechnungen bei unterschiedlichen MWST Sätzen. Die Ausgleichsbuchungen machen aber das Ganze voll funktionell. Man muß nur selbst dran denken, dass eine Korrekturbuchung nötig ist.

    • Offizieller Beitrag

    Inzwischen habe ich festgestellt, daß der ursprünglich neue veröffentliche Standardkontenplan vom 1.7.2020 Fehler enthielt, die die Zahlungen zu den neuen MWST Sätzen zu 16% und 5 % falsch auf die offenen Konten buchte 8405 und unbezahlte offene Rg auf IST Erlöse 8400 buchte.

    Das ist natürlich schon ein Bock!

    Da man dann aufgefordert wurde Überprüfen Sie Ihre Konten EÜR & USTVA!, die Standardkonten manuell zu korrigieren, gehe ich davon aus, dass man durch den Versuch die Konten wieder zurückzusetzen auf falschen Standard, evt die Zahlungen von 8405 löschen kann durch Zahlung aufheben, Konten wieder anpassen und Zahlung erneut zuordnen. Dazu sollte man zuvor eine Datensicherung anlegen.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Umgang von Abschlags- und Schlussrechnung mit 16 % und 19 % MWST - Korrekturhilfe“ zu „Korrektur: Abschlags-/ Schlussrechnung mit 16 % u 19 % USt“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    Es gibt 2 bedeutend bessere und einfachere Möglichkeiten Abschlagsrechnungen und Schlußrechnungen in einem Vorgang mit unterschiedlichen MWST Sätzen zu handhaben.


    1. Die alten Abschlagsrechnungen ( zum damalig gültigen MWST Satz von z.B. 19 %) wird per Rechtsklick storniert.
      1. > Rechnung stornieren (gelingt nur vor Erstellen der Schlussrechnung).
      2. > Im Auftrag unter Erweitert den neuen gültigen MWST Satz umstellen.
      3. > Alte Abschlagsdefinitionen im Auftrag müssen gelöscht werden, da sie immer noch den ursprünglich falschen MWST Satz als Grundlage enthalten.
      4. > Neue Abschlagsdefinitionen anlegen: wohlgemerkt der MWST Satz im Auftrag unter > Erweitert muss vor diesem Schritt auf den neu gültigen MWST Satz umgestellt sein.
      5. > Die neuen Abschlagsrechnungen mit neu gültigen MWST Satz können nun angelegt werden.
      Warum wurde das so genau beschrieben? Nur bei diesem Vorgehen stimmen auch die automatisch erstellten Buchungen für die USTVA und EÜR im Hintergrund!!
    2. Andere Variante: Es gar nicht erst bis zur Schlußrechnung mit einem Betrag größer Null kommen lassen. Die letzte Abschlagsrechnung wird zum kompletten Restbetrag erstellt. Die erstellte Schlußrechnung zu null € enthält damit gar keine Grundlage Fehler zu berechnen.

  • SAMM

    Hat den Titel des Themas von „Korrektur: Abschlags-/ Schlussrechnung mit 16 % u 19 % USt“ zu „So gelingt die Schlussrechnung mit Wechsel der MWST 19% / 16%“ geändert.