***edit: überspringe und gehe gleich auf den Beitrag #4 (buhl.de) mit der endgültig perfekten Lösung***
Hallo zusammen,
Mein Büro kann nicht Abschlagsrechnung mit Schlußrechnung korrekt buchen, wenn beide Rechnungen zu unterschiedlichen MWST Sätzen ausgestellt wurden.
Die Rechnungsansicht der Schlußrechnung sieht immer top korrekt gerechnet aus -auch bei unterschiedlichen MWST Sätzen. Sie erfüllt alle Kriterien der ordnungsgemäßen Buchführung einer Rechnungsansicht.
Aber warum dann die Buchung in der EÜR und USTVA im Falle unterschiedlicher MWST Sätze nicht entsprechend dieser Darstellung korrekt gebucht werden kann, erscheint mir nach meinem jetzigen Kenntnisstand ein Rätsel.
Momentan muss man es nehmen wie es ist. Die Buhl Anleitung schreibt, dass grundsätzlich bei unterschiedlichen MWST Sätzen in Abschlag und Schlussrechnung gar nichts mehr läuft. Alles stornieren und unabhängige nicht miteinander verknüpfte Einzelrechnungen dem Kunden zusenden. - samt Storno.
Es gibt aber dennoch eine Lösung. Im Wissen, dass die Anzahlung später den gültigen MWST Satz zum Zeitpunkt der Schlußrechnung in der Buchung erhalten muß, kann man gleich den MWST Satz der Anzahlungsrechnung auf die 16 % ändern. Dann kann der Auftrag korrekt zu Ende gebracht werden. Aber auch da muss man viel genauer hinsehen, als das Programm es einem glauben mag, dass alles paletti sei.
Es gibt aber auch eine interne Korrektur, so dass schlussendlich die Schlussrechnung korrekt dem Kunden zugestellt werden kann.
Vorgangsweise:
- Alle Zahlungszuordnungen aufheben,
- Schlussrechnung löschen,
- Anzahlungsrechnung löschen,
- Lieferschein löschen,
- alle Abschlagsdefinitionen im Auftrag löschen (wichtig: diese nicht wiederverwenden).
- Und jetzt geht es weiter:
im Auftrag wird der MWST Satz auf 16 % eingestellt. Achte darauf, dass im Auftrag Eingabemaske unten vorübergehend Bruttoansicht steht. - Die 1. Abschlagsdefinition wird erstellt: zum alten Datum und Angabe des ursprünglichen Bruttobetrag der Anzahlung.
- Abschlagsrechnung erstellen zum ursprünglichen Datum und mit Hineinkopieren der alten RG Nummer.
- Ursprüngliche Zahlung zuordnen.
- Schlußrechnung erstellen. Ursprüngliche Zahlung zuordnen
Das korrekte Ergebnis sieht man beispielhaft im Bild rechts. Der Kunde bekommt eine korrigierte Anzahlungsrechnung, weil jetzt zu 16 % und die Schlußrechnung zugesandt.