Verbuchung QIF - Betrag besteht aus verrechneter Einzahlung und Auszahlung - wie buchen ?

  • Ich habe öfter Einzahlungen, die aus Einzahlungen und Auszahlung bestehen, die verrechnet wurden.


    Bsp:

    1000 miete Einnahme

    100 erstattung kosten an mieter (hat Ersatzteile für Reparatur verauslagt)

    Im Konto 900 als Eingang vom Mieter


    Nun kann ich ja einen betrag aufteilen, das funktioniert bei anderen Dinge ja sehr gut. Aber teile ich hier auf und beginne mit dem Einnahme betrag, steht mir für den zweiten betrag nur die Auswahl einnahme oder einnahmegutschrift zur Verfügung. es ist aber eine echte Ausgabe und muss auch auch die entsprechenden Kostenkonten, die bei Einnahmegutschrift (oder Rückzahlung nagelt mich nicht auf den text fest) nicht zur verfügung stehen. Hat jemand eine lösung für mich auf der tasche oder ist das ein bug mehr ? Bin in HV2020

  • Ich kann das verstehen, was du machen möchtest. Das Problem liegt in der Verrechnung zweier Dinge, die so buchhalterisch so nicht abgebildet werden können. Wenn man dann nämlich in die Kontoauszüge guckt, hat Mieter A ja tatsächlich nur 900 € Miete gezahlt anstatt 1.000 €. Ehrlich gesagt, ziemlich blöd für denjenigen.


    Auf eine Einnahme lässt sich immer nur eine Erstattung "gleicher Art" verbuchen.


    Die Lösung liegt darin, solche Dinge nicht zu verrechnen. Ergibt meiner Ansicht nach auch wenig Sinn, weil z.B. ein Dauerauftrag geändert werden muss. Einfacher wäre also die tatsächliche Zahlung der 1.000 € Miete und die gleichzeitige Rückzahlung von 100 € für die Reparatur. Nachvollziehbar und vor allen Dingen auf den Kontoauszügen zu sehen.


    Wenn ich in der Hausverwaltung solche Dinge habe, verrechne ich so etwas nicht, sondern dann werden die Buchungen tatsächlich einzeln durchgeführt, dass der Verwaltungsrat oder der Kassenprüfer (je nachdem, wer vorhanden), die Buchungen nachvollziehen kann. Transparenz ist hier das Stichwort.

  • Zahlungsvorgänge auf Kontoauszügen und Buchungen können durchaus voneinander abweichen und das ist buchhalterisch dennoch korrekt. Die Position auf dem Bankkonto spiegelt den Kontoauszug wieder und die anderen Positionen die Gegenpositionen (sozusagen die Verwendung). Das ist ein zusammengesetzter Buchungssatz.

    Beispiel von mir oben:

    Soll 900 Bank

    Haben 1000 Mieter

    Soll 100 Kosten Reparatur


    Das Programm kann so etwas eigentlich auch prima mit den aufgeteilten Buchungen.

    Allerdings kann es nur gleichartige Verwendungen splitten. So etwas wie

    Soll Bank 800

    Haben Zins 300

    Haben Tilgung 500


    Da aber anscheinend keiner einen Trick kennt für meine obige Situation - scheint es hier einen Bug bzw. eine Verbesserungsnotwendigkeit zu geben. Ich erstelle dann wohl mal ein Ticket.


    kleiner Verwalter: Was machst Du es denn in diesem Programm nach Deiner Vorgehensweise, wenn folgendes eintritt:

    Das Versorgungsunternehmen erstellt die Jahresrechnung: es besteht ein Guthaben von 15€ und ein neuer Abschlag von 25€. Das Versorgungsunternehmen zieht von 10€ ein.

    Buchhalterisch korrekt müsste man die beiden Beträge einzeln korrekt buchen, da sie auf der Rechnung stehen !


    Ich habe solch einen Fall gerade mit einer Abrechnung erstellt Anfang August. Lustig daran auch zusätzlich: das Guthaben setzt auch noch zusammensetzen aus einem Anteil 19% und einen 16% (Ablesetag Mittel Juli) und der Abschlag ist mit 16% ausgewiesen ...

  • Ich korrigiere: Das Programm zeigt auch auf dem Bankkonto die Bewegungen in Teilbuchungen und nicht saldiert an. Zusammengesetzte Buchungssätze somit nicht möglich. Man kann eine Zusammengehörigkeit also nur über Belegnummern und identische Texte herstellen.

    Dennoch wäre es schick wenn man positive und negative Buchungen in einer Aufteilung erfassen könnte. So erfasse ich es halt manuell.

  • Es handelt sich bei dem Beispiel mit dem Versorgungsunternehmen um "gleiche Art" und ist daher kein Problem. Solche Splittbuchungen haben ich öfter und das funktioniert auch.


    Der Versorger bucht z.B. 75 € ab, darin enthalten eine Erstattung von 100 € und der 1. Abschlag über 25 €.


    Das ist aber immer noch etwas anderes, als das, was du haben willst.


    Du willst eine (Miet)Einnahme mit einer Reparaturbuchung zurückzahlen. Das kann nicht funktionieren, weil es nicht von "gleicher Art" ist.

  • Ich habe aber dennoch den Umstand, dass der Mieter Posten verrechnet hat und auf dem Bankkonto halt nun weniger Umsatz (1000-100=900) vorhanden ist. Ich kann ja nicht die vorgehensweise des Mieters "reparieren"....

    Buche ich die Posten einzeln inhaltlich korrekt, zeige ich Umsätze auf dem Konto welches das Bankkonto repräsentiert, die nicht da waren. Also muss zu den Umsätzen ein Vermerk in die Akte - Software nicht in der Lage ;)

  • Da ist was dran.


    Ich war davon ausgegangen, dass der Mieter nicht "aktiv" selbst diese Verrechnung vorgenommen hat, sondern das man zusammen das vereinbart hat (so ist das mit Annahmen).


    Prinzipiell ist die Zahlung von 900 € ja nachvollziehbar, nur sind es leider Äpfel und Birnen, die gemeinsam verrechnet werden wollen. Das macht keine Warenwirtschaft mit.


    Also passe ich auf, dass mir so etwas nicht passiert :=).