Finanzamt bemängelt doppelt angesetzte Handwerkerleistungen in der WISO-Steuererklärung

  • Mit WISO SteuerSparbuch 2020 habe ich für ein Ehepaar Handwerkerrechnungen bei der Haussanierung angesetzt (im Bereich Allgemeine Ausgaben --> Handwerker, Hilfen und Dienstleistungen im Haushalt). Nun bemängelt das Finanzamt bei der Bearbeitung der Steuererklärung, dass diese Kosten nicht für beide Eheleute gleichzeit angesetzt werden dürfen. Ehemann und Ehefrau erhielten folgenden Brief:

    Zitat

    In 2019 erklären Sie Aufwendungen für Handwerkerleistungen i. H. v. 10.529 €, welche mindestens teilweise auch durch die Ihren Ehepartner erklärt werden. Eine Doppelberücksichtigung ist nicht zulässig. Zur Prüfung des Sachverhaltes bitte ich um Zusendung der Rechnungsbelege sowie der Zahlungsnachweise (Kontoauszüge) in Kopie.

    Hat das Programm WISO SteuerSparbuch hier einen Fehler gemacht oder hat nur die Finanzbeamtin die Steuererklärung nicht richtig gelesen?

    Im Programm stehen beide Eheleute unter Allgemeine Ausgaben, wo ich die Kosten angesetzt habe. Da kann ich nicht trennen.

    • Offizieller Beitrag

    Du hast an der Stelle einen Reiter, der Dir angeboten wird. Dieser enthält die Möglichkeit anzukreuzen, wem die Kosten entstanden sind. Zur Auswahl stehen dabei Ehemann, Ehefrau oder eben beide Eheleute. Da wirst Du bei der Zuordnung einen Fehler gemacht haben.


    Nur bei zutreffenden Zuordnungen in allen Programmbereichen kann das Programm übrigens auch richtig auf die günstigste Veranlagungsart prüfen. Das betrifft nicht nur diesen Programmbereich.

  • Die Kosten sind beiden Eheleuten entstanden.

    Das Programm bietet mir an der Stelle auch an, beide Eheleute anzugeben:


    WISO SteuerSparbuch verteilt bei Einzelveranlagung später selbst die Kosten auf die einzelnen Ehepartner.

    Habe ich hier wirklich einen Fehler gemacht?

    • Offizieller Beitrag

    An dieser Stelle stimmt der Eintrag. Ob im weiteren Verlauf alles zutreffend ist, kannst nur Du selber prüfen und ggf. nachrechnen.

  • Ich wollte eigentlich nur wissen, warum das Finanzamt das beanstandet, wenn doch von mir alles richtig eingegeben wurde.

    Denn auch bei der abschließenden Veranlagung wurden die Kosten automatisch vom Programm aufgeteilt:




    Wird das vom Programm denn nicht in die Steuererklärung übernommen, sodass die Aufteilung für das Finanzamt sichtbar ist?

    • Offizieller Beitrag

    Wie schon gesagt, was Du eingetragen hast und was dann in den Anlagen steht, kannst Du nur selber prüfen. Wir können ja als User nicht jeden Fall blind nachstellen.


    Ich kann Dir aber versichern, dass das FA bei den von Dir eingetragenen fast 20.000€ nur für Arbeitslohn (?) aus Handwerkerleistungen so oder so Belege sehen möchte. Richtig oder falsch eingetragen spielt da keine Rolle, in der Höhe wird immer angefordert.

  • Ok, die Belege sende ich gern. Keine Frage.

    Aber wenn das Programm mir keine Fehler/Probleme anzeigt, verstehe ich nicht, warum das FA einen unzulässigen Ansatz bemängelt. Ich habe mich bei der Eingabe auf das Programm verlassen und sehe keinen Eingabefehler.

    • Offizieller Beitrag

    Aber wenn das Programm mir keine Fehler/Probleme anzeigt, verstehe ich nicht, warum das FA einen unzulässigen Ansatz bemängelt.

    Weil das Programm nur macht, was du sagst und auf Schlüssigkeit prüft. Schlüssigkeit bedeutet nicht zwingend auch Richtigkeit i.S.d. Gesetzes, weil das ein Programm gar nicht vollständig prüfen kann. Im Übrigen ist auch ein Bearbeiter im FA nur ein Mensch und kann sich ggf. mal vertun.