Investition Rücklage bilden für nächstes jahr

  • Moin,


    da unser Lager zu klein wird, aber wir noch in die Höhe können, will ich mir große Palettenregale anschaffen.

    Ich habe nun hier ein Angebot auf dem Tisch über knapp 10000,- brutto, samt Elektroameise. Sachen sind gebraucht aber werden von der Regal-Firma eingebaut. Ich muss die dannggf. noch streichen.


    Um die Anschaffung im nächsten Sommer zu stemmen, will ich eine Rücklage von 4000,- bilden für dieses Jahr, und nächstes Jahr die 10 Mille auf den Tisch zu legen.


    Jetzt klicke ich mich schon den ganzen morgen durchs Netz, weiss das man nur 40% Rücklage darf, aber wie buche ich das?


    Hier gibt es viele Vorschläge und auch eine Anleitung für GWG aber trotzdem komme ich nicht klar.
    Wer kann mir da die passenden Wege planen?


    Gruß und Danke!

  • Für EÜR'ler sind gewinnmindernde Rückstellungen meines Wissens grundsätzlich nicht möglich.

    Meine Welt: EÜR, IST-Versteuerer, MB, Variante 3, SKR03 // Windows 11 Pro
    HINWEIS: Die von mir hier verfassten Beiträge äußern lediglich die persönliche Meinung des Verfassers und sind in keiner Weise qualifizierte, individuelle Beratung.

  • Ups, ziehe meinen Beitrag zurück.

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  • Moin!


    Wie soll es denn sonst noch bemerkbar werden?

    Mach mal zusätzlich Deine Einkommensteuererklärung. Prüfe es einmal mit und einmal ohne IAB.

    Wenn Du den Wert einträgst, musst Du doch sehen können, dass sich das zu versteuernde Einkommen reduziert.


    Gruß

    Chris

  • Das sind statistische Konten, die Datev verwendet (und sonsts keiner).

    Ausserdem: das Gesetz verlangt eine HInzurechnung nur für die steuerlichen Zwecke, d.h. in der Buchhaltung wird nichts erfasst! Du musst nur bei der Investition daran denken, die Anschaffungskosten um diese 40% zu reduzieren und dies wird in der Buchhaltung gemacht in Form einer Abschreibung. Die erforderliche ausserbilanzielle HInzurechnung erfolgt dann wieder wie die Bildung nur im Formular EÜR in den Zusatzangaben. Die Auflösung musst du nämlich zwingend im Jahr des Kaufs machen - du hast hier kein Wahlrecht, weil damit die Abschreibungen "neutralisiert" werden, so dass im Endeffekt der "Verlust" vorgezogen wurde.