Guten Tag!
Ich danke gleich zu Beginn für guten Rat zu diesem Thema:
Ich bin freischaffender Künstler mit regelmäßig sowohl selbstständigen als und nichtselbstständigen Tätigkeiten in Deutschland und im Ausland, weshalb meine Steuererklärung leider immer etwas komplizierter ausfällt. Ich komme allgemein bei der Erklärung relativ gut zurecht - aber meine Einkünfte aus dem Ausland machen mir immer etwas Probleme. 2019 hatte ich zwei Opern-Solo-Verträge in Österreich, in beiden wurde LSt abgezogen - nur in einem auch die Sozialabgaben (im anderen wurde ein A1-Formular vorgelegt).
Nun meine 3 eng miteinander zusammenhängenden Fragen zur Maske "Ausländische Einkünfte" und EÜR:
1. Wenn ich die Einkünfte in der Maske "Ausländische Einkünfte" eingebe, ändert sich nichts an der Steuererstattung. Man muss den Betrag abzüglich der gezahlten ausländischen Steuer nochmals bei den Betriebseinnahmen in der EÜR eintragen, richtig? Dann ändert sich natürlich der Erstattungsbetrag massiv nach unten.
2. Maske "Ausländische Einkünfte": Muss ich in Zeile 7 die Brutto-Einnahmen komplett vor Steuer und Abzügen eingeben oder doch die Einnahmen nach Abzug der österreichischen Lohnsteuer (das hatte ich bisher getan)? In der Beschreibung steht Einkünfte in voller Höhe (Einnahmen abzüglich der Werbekosten und Betriebsausgaben) - aber die Werbekosten und Betriebsausgaben werden doch in der EÜR bei den Betriebsausgaben bereits eingetragen... - oder bin ich komplett auf dem falschen Dampfer...?
3. Trage ich die österreichische Lohnsteuer in Zeile 11 oder 12 ein? Ich hatte es in den letzten Jahren in Zeile 11 eingetragen - glaube nun aber, ich hätte es in Zeile 12 machen sollen (bei deutlich höherer Erstattung)
Ich bin wirklich sehr dankbar für guten, kompetenten Rat!
Christian