Wegstreckenentschädigung nach § 6 TGV - wo angeben?

  • Hallo liebes Forum,



    zu folgendem Sachverhalt habe ich eine Frage: Ich habe 2019 als Arbeiternehmer im öffentlichen Dienst vor allem aus dem Home Office gearbeitet. Wenn ich an meiner ersten Tätigkeitstätte war, bin ich oft an einem Tag hingefahren, habe dann aus dienstlichen Gründen vor Ort im Hotel übernachtet und bin nach ein oder zwei Tagen zurückgefahren (öffentlicher Verkehrsmittel).


    Von meinem Arbeitgeber habe ich Wegstreckenentschädigung nach § 6 TGV erhalten; diese war zum Teil schon versteuert, zum Teil nicht; in dieser werden sowohl meine Aufwendungen für die Reisekosten als auch Hotelkosten sowie ein Verpflegungszuschuss berücksichtigt. Für die Wegstreckenentschädigung nach § 6 TGV habe ich entsprechende Bescheinigungen bekommen, bei denen aber nicht weiter zwischen Entschädigung für die Unterkunft (Hotelkosten) und den Reisekosten etc. differenziert wird.


    Nun stellen sich mir mehrere Fragen: a) Wie gebe ich an, dass ich an vielen Tagen zwar am Dienstort war, aber nur eine (oder gar keine) Strecke von Zuhause aus gekommen bin? b) Wie gebe ich die Übernachtungskosten (Hotel) an? Und c): Wie und wo gebe ich die Wegstreckenentschädigung bei WISO Steuer (web) an?



    Mit verzweifelten, aber herzlichen Grüßen

    Wilma