Steuerfreie AG-Übernahme von Kinderbetreuungskosten und Babysitting: Was geht und wie vorgehen?

  • Hallo zusammen,


    ich habe mich zur Thematik Kinderbetreuungskosten nun etwas eingelesen, aber denonch etwas Verständnisschwierigkeiten. Mein Arbeitgeber übernimmt 100% sämtlicher Kinderbetreuungskosten, die komplett steuerfrei sind.


    Anhand eines Beispiels meine Fragen: Mein AG übernimmt im Jahr 2020 z.B. 3.500 € Kinderbetreuungskosten, was 100% der von mir zu tragenden KiTa-Gebühren entspricht.

    1) Kinderbetreuungskosten bis zu 6.000 € brutto pro Kind unter 14 Jahren kann ich zu 2/3 (= 4.000 €) ansetzen. Die 3.500 € vom AG müssen hiermit verrechnet werden, richtig?

    2) Die Verrechnung erfolgt dann mit den 4.000 €, so dass noch 500 € "übrig" bleiben, die ich steuerlich ansetzen kann, richtig?

    3) Die 3.500 € setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen (Eltern-Eigenanteil, Zusatzkosten für englischsprachigen Erzieher, Windelpaket, Essenspaket). Die Kostenpositionen werden auf der KiTa-Rechnung separat ausgewiesen. Zählt bei dieser Verrechnung ALLES mit rein oder nur die reinen Betreuungsposten für Eigenanteil und Bilingualität, aber ohne Windel- und Essenspaket?


    4) Babysitting:

    Um hier ggf. weitere Kosten steuerlich absetzen zu können, brauche ich einen Vertrag mit dem Babysitter und Rechnungen vom Babysitter, die nicht bar beglichen werden dürfen. Ist das korrekt und ist sonst noch etwas zu beachten?


    5) Voraussetzungen auf Seiten des Babysitters (Berufsschülerin, die sich ab und an was hinzuverdient):

    Ein Gewerbe muss nicht angemeldet werden, es sollten lediglich Rechnungen gestellt werden, die per Überweisung beglichen werden. Ist das korrekt und ist sonst noch etwas zu beachten?


    Danke Euch!

    • Offizieller Beitrag

    Die nach Maßgabe des Gesetzes abziehbaren Kinderbetreuungskosten sind um die steuerfreien Erstattungen Dritter zu kürzen. Das sollte eigentlich auch die Software so erläutern.


    Was der eine steuerlich absetzt, muss der andere natürlich versteuern.


    Im Übrigen ist dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung nicht gestattet.