1% Regel bei tatsächlich geringeren Kfz-Kosten gegenüber Pauschalierung

  • Hallo zusammen,

    lt. meinem exSteuerberater, werden unter Nutzung der 1%-Regel für den PKW, die effektiven Kosten gegenüber den pauschalen 1% "Geldwerten Vorteil" gedeckelt,

    sofern sie niedriger sind. Bedeutet, bei einem Fz Brutto-Neu-Wert von 85 TEUR werden ja 850 EUR/mtl. dem zu Versteuernden hinzu gerechnet. Belaufen sich jedoch die realen Kosten aus Betriebskosten, Abschreibung und ggf. Zinsen p.a. geringer als die aus den 1% angesetzten Wert, kann man diese "deckeln". Kommt besonders bei abgeschriebene oder ältere Fz. vor.


    Jemand eine Lösung, wie ich das in der EÜR buche?

  • Da du nicht sagst, mit welchem Programm:

    Du erstellst deine Berechnung und buchst dann eine "umgekehrte" Privatentnahme mit Buchungstext "Anpassung an Deckelung" oder ähnlich.

  • @nesciens

    danke für die Info.
    Ich nutzte Wiso Steuer 2020 für den 19er Abschluss EÜR/EkSt.

    Soll bedeuten, das ich die 1% ganz normal in der EÜR erfasse, mit der ganzen automatischen Teilung erstelle aber keine automatische Buchung sondern nutze den Differenzwert als Privatentnahme?

  • Entweder so oder aber zunächst die automatische Buchung und dann im zweiten Schritt die Kürzung. Ist m. E. nach transparenter.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „1% Regel bei tatsächlich geringeren Fz-Kosten gegenüber Steuerlast“ zu „1% Regel bei tatsächlich geringeren Kfz-Kosten gegenüber Pauschalierung“ geändert.