Hallo zusammen,
lt. meinem exSteuerberater, werden unter Nutzung der 1%-Regel für den PKW, die effektiven Kosten gegenüber den pauschalen 1% "Geldwerten Vorteil" gedeckelt,
sofern sie niedriger sind. Bedeutet, bei einem Fz Brutto-Neu-Wert von 85 TEUR werden ja 850 EUR/mtl. dem zu Versteuernden hinzu gerechnet. Belaufen sich jedoch die realen Kosten aus Betriebskosten, Abschreibung und ggf. Zinsen p.a. geringer als die aus den 1% angesetzten Wert, kann man diese "deckeln". Kommt besonders bei abgeschriebene oder ältere Fz. vor.
Jemand eine Lösung, wie ich das in der EÜR buche?