Steuerpflicht - Aufforderung Erklärungspflicht Pflichtveranlagung

  • Guten Abend


    Ehefrau arbeitet Steuerklasse 3

    Ehemann Rentner Steuerklasse 5


    Finanzamt fordert jetzt Abgabe der Steuererklärung 2016 - Rentenbezugsmitteilung, daneben bezog die Ehefrau Arbeitslohn


    Nun, Abgabepflichtig war nicht bekannt, da Rente unter den Grundfreibetrag war.


    Sooo und jetzt ist das natürlich blöd.


    Gefordert wird nur 2016. Tax ergibt eine Nachzahlung in Höhe von 700€.


    Jetzt ist klar, das man zahlen muss. Soll man die anderen, folgenden Jahre gleich miteinbeziehen und einreichen? Oder abwarten bis eine Aufforderung kommt?


    Weitere Frage, für das nächste Jahr ist die Nachzahlung bei gleicher Konstellation geringer. Warum ?


    Und noch eine, was ist der Unterschied zwischen, pauschal besteuerte Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte und steuerfreie Arbeitgeberleistung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.


    Das variiert in der Lohnsteuerbescheinigung.


    Danke 😊

    • Offizieller Beitrag

    Man ist in eurem gesetzlich verpflichtet Steuererklärung abzugeben, deswegen braucht es keine Aufforderung des Finanzamts. Das ergibt sich aus § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG.


    Es wäre also geschickt auch gleich für die nächsten Jahre Steuererklärungen abzugeben um Verspätungszuschläge zu minimieren oder gar zu vermeiden.

  • Sie variiert, was erstmal gar nicht so schlecht ist.


    Bis 2018 war Belegpflicht. Ist es besser alles mitzuschicken? Oder möchten die das eher nicht?


    Für Haftpflicht Versicherungen - reicht die Jahresrechnung, oder gleich Kontoauszüge mit anheften?

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Steuerpflicht“ zu „Steuerpflicht - Aufforderung Erklärungspflicht Pflichtveranlagung“ geändert.
  • Danke ! Allerdings habe ich das auf einer Anwalts Seite zum Thema Steuererklärung gefunden.


    Sind Sie also für ein Jahr verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, so können Sie nicht zusätzlich eine Steuererklärung freiwillig und rückwirkend abgeben.


    Ist eine Ratenzahlung tatsächlich fast ausgeschlossen? Wir wären darauf angewiesen

    • Offizieller Beitrag

    Danke ! Allerdings habe ich das auf einer Anwalts Seite zum Thema Steuererklärung gefunden.


    Sind Sie also für ein Jahr verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, so können Sie nicht zusätzlich eine Steuererklärung freiwillig und rückwirkend abgeben.

    So etwas darf man nicht aus dem Zusammenhang reißen. Diese Äußerung wird sich sicherlich auf denselben Veranlagungszeitraum beziehen. Im Übrigens wird bei Vorliegen der Pflichtveranlagungsgründe keine Erklärung freiwillig abgegeben, gleich zu welchem Zeitpunkt. Es ist und bleibt in diesem Fall immer eine Pflichtveranlagung mit den entsprechenden Konsequenzen.


    Ist eine Ratenzahlung tatsächlich fast ausgeschlossen? Wir wären darauf angewiesen

    Einen Antrag könnte Ihr nach Bescheiderhalt stellen, Erfolgsaussichten eines solchen Antrags sehe aber auch ich nicht. Ihr hätte die 2016 Erklärung bereits zum 31.05.2017 abgeben müssen und habt insoweit ja schon seitdem einen wirtschaftlichen Vorteil erzielt. Das FA wird Euch erst einmal auf etwaige Kreditmöglichkeiten hinweisen. Ansonsten solltet Ihr Euch auf mögliche Verspätungszuschläge zur Steuererklärung sowie natürlich Nachzahlungszinsen einstellen. Im eigenen Interesse würde ich also an Eurer Stelle alle bestehenden Pflichtveranlagungszeiträume schnellstmöglich die Erklärungen abgeben.

  • Wobei man vielleicht auch darauf hinweisen sollte, dass die von der Ehefrau im Rahmen der Lohn-/Gehaltszahlungen einbehaltene Lohnsteuer ja von der zu zahlende Einkommensteuer abgezogen wird, ebenso der Soli.

    Beiträge zu Sozialversicherung etc. werden ja auch in bestimmten Größenordnungen von zu versteuernden Einkommen abgezogen und die Rente wird nur zu einem bestimmten Prozentsatz versteuert (hängt vom Beginndatum der Rente ab). Ausserdem gilt der Grundfreibetrag für jeden Ehegatten sowie möglicherweise ein Altersentlastungsbetrag. Andere Abzugsmöglichkeiten wären zu prüfen.


    Hier hilft ein gutes Programm weiter, das viele Erläuterungen und Hilfen gibt.

    Die Steuerlast wird also möglicherweise nicht so hoch, wie der TE befürchtet.

    • Offizieller Beitrag

    Hier hilft ein gutes Programm weiter, das viele Erläuterungen und Hilfen gibt.

    Die Steuerlast wird also möglicherweise nicht so hoch, wie der TE befürchtet.

    Das hat er ja wohl schon in ein Programm eingegeben. ;)

    Gefordert wird nur 2016. Tax ergibt eine Nachzahlung in Höhe von 700€.


    Das tax-Forum befindet sich übrigens hier (klick mich!). Ändert aber natürlich nichts an den Zahlen.

  • erst mal fristgerecht das angeforderte Jahr abgeben! Wenn in Papierform ein nettes Schreiben dazu legen...


    Wen der Bescheid kommt hat man eine Zahlungsfrist von rund 1 Monat - da kann man jetzt schon mal seine "Raten" zurücklegen und dann nach den Möglichkeiten zahlen - und wenn dann ein kleiner Betrag noch offen bleibt, gibt es nur auf diesen Betrag Säumniszuschläge!


    Wenn auch die Jahre ab 2017 noch abgabepflichtig sind, sollten Sie schon mal alles vorbereiten...

    • Offizieller Beitrag

    Wenn auch die Jahre ab 2017 noch abgabepflichtig sind, sollten Sie schon mal alles vorbereiten...

    Nein, nicht nur vorbereiten, sondern direkt abgeben. Was soll sich denn an Rente und Arbeitslohn ändern?

    Und bei beiden Rente müsste er auch erst einmal abgeben. Etwaige Verspätungszuschläge werden höchstens höher und die Nachzahlungszinsen werden in jedem Fall immer mehr.

  • Erstmal ein großes Danke für eure Antworten.


    Wie erwähnt war uns nicht bewusst das wir verpflichtet sind eine Steuererklärung abzugeben.


    Da keine Raten gewährt werden und eine erhebliche Härte nicht zählt, wenn man einfach das Geld nicht hat, tendiere wir nun dazu abzuwarten bis die nächsten Jahre angefordert werden.


    Die Nachzahlung aus dieser Erklärung können wir durch die Dauer des Erlass und Zahlungsfrist bezahlen.


    Alle anderen Jahre eben nicht. Deshalb die Tendenz abwarten, ansparen und bezahlen.


    Die Aufforderung kommt dazu im nächsten Jahr bestimmt, wir gehen davon aus, das spätestens um die gleiche Zeit wie in diesem Jahr, ein Brief kommt. Bis dahin sind es noch mindestens 7 Monate, die zum ansparen, trotz hoher Zuschläge ausreichen. Dann ist aber möglich sofort zu bezahlen

    • Offizieller Beitrag

    Da keine Raten gewährt werden und eine erhebliche Härte nicht zählt, wenn man einfach das Geld nicht hat, tendiere wir nun dazu abzuwarten bis die nächsten Jahre angefordert werden.

    Was meinst Du, warum das Pflichtveranlagung heißt? Du bist verpflichtet, bei Vorliegen der gesetzlichen Gegebenheiten, die entsprechende Einkommensteuererklärung abzugeben. Das FA fordert diesbezüglich jedes Jahr mittels öffentlicher Aufforderung über die Medien zur Abgabe der entsprechenden Einkommensteuererklärungen des Vorjahres bis zum 31.05 des laufenden Jahres auf.


    Und ggf. kannst Du froh sein, den Bearbeiter bei Laune zu halten, denn man könnte auch darüber nachdenken, Einkommensteuererklärungen für die Jahre vor 2016 anzufordern, wenn man ggf. von den verlängerten Verjährungsfristen ausgeht.


    Die Aufforderung kommt dazu im nächsten Jahr bestimmt, wir gehen davon aus, das spätestens um die gleiche Zeit wie in diesem Jahr, ein Brief kommt. Bis dahin sind es noch mindestens 7 Monate, die zum ansparen, trotz hoher Zuschläge ausreichen. Dann ist aber möglich sofort zu bezahlen

    Da irrst Du Dich aber gewaltig. Die Aufforderungen zur Abgabe aller in Frage kommenden Einkommensteuererklärungen kommt in dem Moment, wo Dein FA alle steuerrelevanten Besteuerungsgrundlagen durch Deine Erklärung für 2016 zusammen hat. Wenn Du so willst, ist diese Erklärung nur ein Testballon. Die volle Maschinerie fährt an, sobald Deine 2016er Erklärung geprüft wird. U.a. auch mit den o.g. Konsequenzen.

  • Wir haben alle erstellt bis 2019 mithilfe der Tax Software, weil eben ein Nachzahlungbetrag 2016 dabei raus kam. Besser wäre es für das Gewissen, alles erledigt zu wissen.



    Problem ist tatsächlich das bezahlen. Da es wirklich schier unmöglich ist, weil keine Rücklagen. Vollstreckung wäre sehr schlimm

  • Ihr könnt mit dem zuständigen Finanzkasse oder dem Sachbearbeiter reden, sobald eine Zahlungsaufforderung vorliegt. Wenn Ihr Eure finanzielle Situation offenlegt, kann es sein, dass Ihr Ratenzahlung gewährt bekommt. Hat vor drei Monaten auch ein Bekannter geschafft, der wegen Corona keinerlei Einkommen mehr hatte, aber die Einkommensteuer für 2019 zahlen sollte.


    Die Abgabe der Jahre 2017 bis 2019 sollte schnellstens erfolgen - dies wird ja dann auch mit berücksichtigt bei eventuellem Zahlungsaufschub. Ausserdem wird wohl mit dem Bescheid für 2016 ein Vorauszahlungszahlungsbescheid kommen, mit dem dann die Einkünfte, die nicht der Lohnsteuer unterliegen, quartalsweise "besteuert" werden, so dass die Schlusszahlung dann ab diesem Zeitpunkt (also frühestens Erklärung 2020) niedriger wird.


    Den Gesichtspunkt von Verspätungszuschlägen (ab der Erklärung 2019 zwingend per Gesetz), Zinsen (gesetzlicher Zins 6% bzw. 0,5% pro Monat) und ähnliche Zuschläge sollten nach Möglichkeit niedrig gehalten werden und dies ist nur durch eine sofortige Abgabe möglich.

    • Offizieller Beitrag

    Ihr könnt mit dem zuständigen Finanzkasse oder dem Sachbearbeiter reden, sobald eine Zahlungsaufforderung vorliegt. Wenn Ihr Eure finanzielle Situation offenlegt, kann es sein, dass Ihr Ratenzahlung gewährt bekommt. Hat vor drei Monaten auch ein Bekannter geschafft, der wegen Corona keinerlei Einkommen mehr hatte, aber die Einkommensteuer für 2019 zahlen sollte.

    Das ist aber ein komplett anderer Sachverhalt und zudem ein aktueller Zeitraum , wo eben jemand seiner laufenden Steuererklärungspflicht auch zeitnah nachgekommen ist. @Leylaa hat ja schon einen beträchtlichen Liquiditätsvorteil gegenüber den regelmäßig ihrer Erklärungspflicht nachkommenden Steuerbürgern gehabt. Da schätze ich die Chancen auf Stundung als wesentlich geringer ein.

  • Das mit der Vorsteuer wäre sehr gut.


    Bei einer Pfändung würde das Finanzamt rund 300€ bekommen, wir wollen 500€ vorschlagen.


    Ist es klug so etwas anzuführen?


    Aufgrund der Ratschläge und Informationen die ich hier erhalten habe, geben wir definitiv gesammelt bis 2019 ab.

  • Da liegt ein Missverständnis vor. Es ist keine "Vorsteuer", sondern eine Vorauszahlung auf die für das Jahr 2020 fällige Steuer. Da könnt ihr auch nichts vorschlagen - nur für den Antrag auf Stundung mit Ratenzahlung könnt ihr eine Summe vorschlagen. Ob die allerdings akzeptiert wird, hängt von mehreren Faktoren ab.