Erweiterung Mietshaus

  • Hallo Zusammen,


    in meinem Mietshaus ist Mitten in der Abrechnungsperiode eine neue Wohnung entstanden. Wie kann ich die Heizungsabrechnung so umlegen, dass berücksichtigt wird, dass in der ersten Hälfte der Periode die neue Wohnung noch nicht bestand (keine Heizung) und daher auch keine Kosten auf diese umgelegt werden?


    Danke im Voraus

  • keine Kosten auf diese umgelegt werden?

    Ich gehe davon aus, dass alle anderen Kosten wie Grundsteuer / Versicherungen bereits auf die vorhandene Wohnfläche umgelegt wurde, umgelegt werden kann. Denn die Räumlichkeiten waren ja da.


    Dann gibt es m. E. nur eine Möglichkeit, eine Trennung wischen Nebenkosten und Heizkosten zu trennen, dies ist auf der Seite Gebäude zu aktivieren. Zuerst die Nebenkostenabrechnung bis zum Einzug als Leerstand, dann den Einzug als Datum eintragen.


    Danach den Haken aus Nebenkostenabrechnung nehmen und in Heizkosten setzen. Dann aber die Zeit des "Leerstandes" (Beispiel 1.1.-31.7.19) abrechnen. Dann den Zeitraum auf 1.8.-31.12.19 setzen und den Zeitraum mit Mieter berechnen.

    Ich kenne keinen anderen Weg.

  • Danke für die rasche Rückmeldung,


    aber mit dem Leerstand werden dann die 50% Basiskosten der Heizung auf den Leerstand mit umgelegt; oder?

    Das möchte ich ja vermeiden. Es kann ja nicht sein, dass ein neuer Raum mit Heizkosten belastet wird, der keine Heizung hatte.

  • Die Räume haben bislang nicht existiert

    Ok, das wusste ich nicht.


    Dann gibt es nur eine Möglichkeit, dass du den Zeitraum bis zur Vermietung zuerst abrechnest, das ist erlaubt. Dann ab der Vermietung die Wohnflächen dazu nimmst und dann diesen Zeitraum abrechnest. Nur dürfen beide Abrechnungszeiträume nicht über 12 Monate liegen.


    Kommst du damit klar?

  • Hallo zurück,


    wenn nicht über einen externen Dienstleister abgerechnet wird, am besten über die Definition von Schlüsseln, die dann unterschiedlich aktiv sind. Die Regeln der Heizkostenverordnung müssen natürlich trotzdem eingehalten werden.


    Ich hoffe, dass zum betreffenden Zeitpunkt X alle Parameter, die für die Heizkostenermittlung benötigt werden, abgelesen worden sind? Z.B. der Zählerstand Gas oder Strom. Ansonsten Aufteilung nach Grundkosten (30% oder 50%) und Verbrauch (70% oder 50%), wie es im Mietvertrag angegeben sein müsste. Abrechnung dann nach der Heizkostenverordnung vornehmen.


    So etwas klingt für mich nach einer Planung mit Papier und Bleistift, um es dann "in den Hausverwalter zu übersetzen".


    Viele Grüße

  • Grundkosten (30% oder 50%) und Verbrauch (70% oder 50%)

    Hier meinst du sicherlich, dass zwischen 30% und 70% die Verteilung erfolgen soll, nicht oder!


    Ich bin davon ausgegangen, dass er bisher in seinem Haus alle Stände korrekt abgelesen hat und sicherlich auch jetzt bei der weiteren Wohnung dies getan hat. Daher sehe ich in deinen Hinweisen gerade keinen Sinn.


    Schon gar nicht in der Bemerkung im letzten Satz, den finde ich überflüssig. Denn hhk hat nach der Möglichkeit gefragt, wie er die neue Wohnung einbinden kann. Ich gehe davon aus, dass er bereits vorher mit dem HV seine Abrechnungen abgewickelt hat.

  • Nein, errjot, das meine ich nicht.


    Entweder sind Grundkosten auf 30% oder auf 50% festgelegt, und dann wird der Verbrauch entsprechend abgerechnet, nämlich zu 70% oder zu 50%. Es ist nicht immer 30/70.


    Ich gehe grundsätzlich von gar nichts aus, weil jedes Haus und jeder Mensch verschieden ist, und einfach Fehler passieren.


    Und das wir beide nicht miteinander können, wissen wir bereits. Macht auch nichts, weil ich nicht jedem sympathisch sein kann.

  • Entweder sind Grundkosten auf 30% oder auf 50% festgelegt

    Das stimmt nicht, die Einstufung welcher Anteil für Grundkosten sowie Verbrauchskosten berechnet wird, bestimmt der Vermieter, WEG oder wer auch immer. Der kann zwischen 30% und 70% betragen, Klar, es macht wenig Sinn die Grundkosten mit mehr als 50% zu nehmen, dann wäre die Abwicklung unlogisch. Aber 30%, 40% oder 50% habe ich in meinen Prüfungen schon gesehen. Das Thema denke ich, dürfte damit abgeschlossen sein.


    Und das wir beide nicht miteinander können, wissen wir bereits.

    Nein, sehe ich nicht so. Ich habe nichts gegen deine Informationen, nur nehme ich mir die Freiheit etwas zu Informationen zu sagen, wenn sie nicht ganz korrekt sind.

    Deine Ausführungen zu WEG kann ich nicht beurteilen, denn ich mache keine und werde mich auch mit 74 nicht mehr darum bemühen.


    Konstruktive Beiträge, egal von wem, sollten wir gemeinsam unterstützen. Dazu denke ich, sind wir hier im Forum unterwegs.

  • Errjot, lies Dir einfach mal durch, was du schreibst.


    Ich: "Entweder sind Grundkosten auf 30% oder auf 50% festgelegt". Ich sage doch gar nicht, von wem das festgelegt wird.


    Und du schreibst dann, dass

    "Das stimmt nicht, die Einstufung welcher Anteil für Grundkosten sowie Verbrauchskosten berechnet wird, bestimmt der Vermieter, WEG oder wer auch immer."


    Was soll das also?


    Und nur zu deiner Information: Ich bin IHK-zertifizierter Immobilienverwalter, habe mich also in einer monatelangen Weiterbildung mit dem Thema auseinandergesetzt.

  • Ich: "Entweder sind Grundkosten auf 30% oder auf 50% festgelegt".

    Nein du hast geschrieben: "Ansonsten Aufteilung nach Grundkosten (30% oder 50%)" und das ist falsch, da auch zwischen diesen beiden Prozentzahlen eine Summe angewendet werden kann.

    Das mit dem wer es festlegt, na das ist Nebensache.


    Ich habe kein IHK Zertifikat, vielleicht bin ich dadurch nicht so geeignet als Hilfeleistender... das soll ein Scherz sein.


    Lassen wir dieses hin und her, egal ob IHKler oder nicht.

  • Immer blöd wenn man kein Bier zwischen sich hat, um sowas persönlich zu besprechen. Hier ist einfach eine sprachlich unterschiedliche Anwendung der 70/30% - Regel der Auslöser für Eure Hitzewallung...:thumbsup::beer::hi:


    Oder, und ... und was sonst noch. :cookie:.... wichtig ist, den genauen Prozentsatz der Aufteilung bestimmt der Eigentümer nach Ermessen. Leichter tut man sich mit 70/30, das ist anerkannt. Abweichungen davon bergen die Gefahr der langwierigen Diskussionen mit Mietern.


    Und damit, Freunde der IHK, schönen Start ins Wochenende !

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Und damit, Freunde der IHK, schönen Start ins Wochenende

    Ich bin aber nicht dort gewesen...;) Habe mir alles selbst beigebracht, was man für eine BK-Abrechnung benötigt....


    Ja ein Bier hilft manchmal weiter, geht hier nicht, nein noch schlimmer, man kann sich nicht "anpinnen", aber darüber haben wir ja schon viel gesagt.


    Rundum ebenfalls ein schönes Weekend, wobei ich mich über den "leichten" Regen freue, denn den brauchen wir.