Novelle der Heizkostenverordnung

  • Übrigens, ich habe die "Molliner" angeschrieben und bisher keine Auskunft erhalten.


    Also, abgehakt, die wollen das vermutlich so machen, wie die GDM. Da werden wir mal weiter suchen müssen....

    Na, WDV Molline ist ein GDM, nur eben aus der 2. Reihe. Die zucken da auch nicht...

    Ich hatte heute die Freude, das mich der Außendienstler eines großen GDMs anrief und wissen wollte, warum ich denn so merkwürdige Anfragen stellen würde...ob wir denn größere Projekte mit Funk-Metering mit ihnen machen wollten...:evil: ... mit dem hab ich dann ganz offen diskutiert, das die Zukunft in offenen Netzen, offenen Daten und Abrechnungssystemen liegen wird. Der Weg des Internets der Dinge (IOT) wird ein pluraler Weg sein, und da werden sich einige ein Stück vom Abrechnungskuchen abschneiden.

    Wenn die Stadtwerke und Netzbetreiber die Smart Meter Gateways installiert haben, dann kommen wieder alle Objektdaten über einen Kanal an dem "Empfänger". Ist übrigens LoRaWAN....und der Empfänger kann ein großer oder ein kleiner Messdienstleister sein, oder ein Verwalter, oder ein Stadtwerk, oder die Eigentümer selber.

    Es ist jedenfalls mir ganz klar - sobald eine Liegenschaft in Richtung Ausstattung mit Funktechnologie für das Messwesen geht, muss man parat sein und den Eigentümern eine gute, unabhängige Lösung aufzeigen können.


    https://www.zenner.de/iot/loesungen/eigenes-lorawan.html

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Die zucken da auch nicht...

    Aber nur einmal, dann werden sie versucht in den Äther zu schicken.


    Übrigens, gestern habe ich doch noch eine Rückmeldung bekommen, die werde ich mir mal durchlesen. So wie du sagst, sind die nicht viel anders als die GDM .....

  • Das Thema gerät ins Stocken, temporär...


    Aber spannend ist:
    Die Verordnung sieht eine Sanktion für die Verletzung der neu eingeführten Installationspflichten sowie der neuen Informationspflichten vor. Die Nutzer können den auf sie entfallenden Kostenanteil um drei Prozent kürzen, wenn der Gebäudeeigentümer pflichtwidrig keine fernablesbaren Geräte installiert oder seinen Informationspflichten nicht nachkommt.

    Für 3% Kürzung kann der Vermieter sehr sehr lange auf die Funktechnikinstallation verzichten .... :D :D

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Wer mal einen Blick in den Referentenentwurf der "Verordnung über die Änderung der Heizkostenverordnung" (Bearbeitungsstand: 10.03.2021 20:44 Uhr) werfen möchte:

    Richtig Spaß macht dann der geplante §6a, Abs. (2):



    Da hat Buhl ja eine Menge Arbeit vor sich, wenn der Vermieter/HV weiter rechtssichere Abrechnungen erstellen können sollen... :D

    Wo kommen die ganzen Daten/Informationen her? Und wer bitte bestimmt einen "normierten oder durch Vergleichstests ermittelten Durchschnittsendnutzer derselben Nutzerkategorie"? :/


    <X

  • Ja, wer's glaubt....


    Zitat von Referentenentwurf E1....

    Die höheren Preise für die fernablesbaren Geräte werden durch die günstigeren Ablesedienstleistungen ausgeglichen, so dass insgesamt keine zusätzli- chen umlagefähigen Betriebskosten entstehen.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Und nun haben wir's schriftlich:

    Bundesrat stimmt Novelle der Heizkostenverordnung zu
    Der Bundesrat hat der Novelle der Heizkostenverordnung 2021 unter einer Bedingung zugestimmt: Die Verordnung soll nach drei Jahren evaluiert werden.
    www.haufe.de


    Eine monatliche Informationspflicht über die Verbräuche. Was ein Riesenschwachsinn und Aufwand.

    Nur gut das die 3% geblieben sind ... da werden wir mal schön abwarten wie sich das entwickelt.

    Hier bin ich raus, hier schau ich rein ... :P

  • Ich frage mich, wie BUHL weiter eine "rechtssichere" Abrechnung (laut Website: "Professionell, korrekt und rechtssicher abrechnen") sicherstellen möchte...? Aktuell ist ja auch die Heizkostenabrechnung total kaputt, das letzte Update wurde stillschwiegend zurückgezogen und sonst keine Hinweise auf irgendwelche Aktivitäten. Wir haben Mitte November und ich kann meine Abrechnung 2020 nicht an die Mieter geben - das wird langsam kritisch.

  • Was hast du für Feststellungen bei der Heizungsabrechnung gemacht, "gib mal Laut".

    Der Hausverwalter rechnet für die Berechnung insgesamt verbrauchten Wärmemenge von einer "Brennwertebene" auf eine "Wärmeebene" um:


    Blöd ist hier schon, dass Qg sowohl für "Brennwertebene" als auch für "Wärmebene" verwendet wird und somit nicht eindeutig definiert ist. Für eine:n ausgebildete:n Informatiker:in ein NoGo und zeigt schon, dass hier in der Programmierung nicht mit Fachkräften gearbeitet wird.


    Viel schwerer wiegt allerdings, dass das nicht der Heizkostenverordnung entspricht. Eine solche Umrechnung ist da einfach nicht vorgesehen. Im Vermieter sah das für 2019 (gleiche Wohnung, gleiche Mieter) so aus:


    Neben dem veränderten Verbrauch schnellt durch diese Umrechnung auch der prozentuale Wert des Warmwasseranteils nach oben.


    Dazu gibt es auch einen anderen Post, der bereits aus März stammt: Heizkostenabrechnung - Anteil Warmwasserkosten wird gegenüber Vorjahr anders ermittelt


    Das heißt, Buhl doktort seit über einem halben Jahr an der Berechnung nach Heizkostenverordnung rum, was ja davor korrekt funktioniert hat (und eigentlich nur ein simples Berechnungsproblem ist).


    Ein weiteres Thema findest Du in diesem Post: Hausgeldabrechnung -> Berücksichtigung der Heizkostenvorschüsse


    Da liegt also grundsätzlich etwas im Argen, wenn es auch an dieser Stelle Probleme gibt.


    Heute kam ein Update auf 16.02 rein. Die Änderungshistorie stimmt einen auch nicht gerade zuversichtlich: - Datenverlust durch Abbruch eines Datanbank-Updates verhindert - Fortschrittsanzeige bei Datenbank-Aktualisierungen ergänzt - Zusätzliche Backups bei Datenbank-Aktualisierungen ergänzt - Zusätzliche Log-Dateien bei Datenbank-Aktualisierungen ergänztOb die Probleme bei der Berechnung auch behoben wurden, bin ich mal gespannt... zumindest steht dort davon nichts.