Heizkosten für ELW berechnen

  • Hallo zusammen,


    ich habe das folgende Problem bei der Nutzung von Vermieter:web.


    Ich bin Eigentümer eines EFH mit ELW. Die ELW verfügt über einen Zähler für Warmwasser, Kaltwasser und einen Wärmemengenzähler für die Heizung.

    Die gesamte Anlage ist eine Pellts Heizung und der restliche Wohnraum des Hauses wird Eigen genutzt und verfügt über keine Zähler.

    Ich tue mich sehr schwer mit der Erstellung einer korrekten Abrechnung für die ELW.

    Hat hier jemand eine vergleichbare Situation und kann mir seine Einstellungen im Vermieter:Web mitteilen?


    Gruß & Danke

  • Ich tue mich sehr schwer mit der Erstellung einer korrekten Abrechnung für die ELW.

    Das sieht nicht gut aus, denn was nutzt ein Wärmemengenzähler für eine Wohnung, wenn die andere keinen hat. Genauso ist es beim Kalt- und Warmwasser.


    Hier kannst du keine Abrechnung aufgrund Verbrauchszähler machen sondern musst nach Heizfläche abrechnen. Ebenso die Wasserkosten, die nach Wohnfläche. Sollte Wohn- und Heizfläche identisch sein, halt alles nach Wohnfläche abrechnen.


    Jetzt die Frage, warum sind nicht für jede Wohnung entsprechende Verbrauchszähler eingebaut? Welcher Installateur hat so eine nicht verwendbare Konstellation geschaffen?

  • Danke für die Antwort, die Konstellation ist nun mal so und lässt sich nur mit hohem Aufwand ändern...


    Wobei ganz unbrauchbar ist die Konstellation nicht; über die Zähler hat man doch die tatsächlichen Verbräuche der ELW.

    Ist es nicht möglich z.B. die Heizkosten so zu berechnen: verbrauchte kWh x brennstoffkosten Pellets (ca. 5Cent/kWh) + Bereitstellungspauschale pro kWh?

    Und ähnlich bei den WW Kosten?

  • st es nicht möglich z.B. die Heizkosten so zu berechnen

    Nein, leider nicht. Du kannst nicht eins zu eins die Verbrauchszahlen nutzen.

    Ein Hauptwasserzähler fängt bei ca. 7 Liter in der Stunde an zu zählen, ein Wohnungswasserzähler, wenn er waagrecht eingebaut ist, bei ca. 12 l/h und bei senkrechtem Einbau erst bei ca. 20 l/h.

    Daher hat der Gesetzgeber auch bis max. 20% Messdifferenzen erlaubt, heißt, die Summe der Wohnungswasserzähler dürfen weniger verbrauchen, als du über den Hauptwasserzähler verbraucht hast.


    Einfach wäre es gewesen, wenn "nur" ein Wasserzähler fehlen würde, denn dann könntest du über eine Messdifferenzmessung den Verbrauch ermitteln. Nur du hast zwei Zähler fehlen, da geht es nicht mehr.


    Solltest du es aber hinbekommen, und davon gehe ich erstmal aus, dass du für das gemeinsame Warmwasser einen Zähler vor Eingang Heizung setzt, der dann zwar Kaltwasser misst aber als dein Zähler deklariert wird und davon dann der Verbrauch des Mieters abgezogen wird. So habe ich es in meinem Haus gemacht. Damit kann ich das gesamte Warmwasser ermitteln, abzüglich WW Mieter ist mein Verbrauch.

    Dann und nur dann, könnte man deinen Kaltwasserverbrauch über die Differenzmethode messen. Dann wäre zumindest der Wasserverbrauch erledigt.
    Eine weitere Möglichkeit ist, da du ja sicherlich mehr Wohnfläche hast als die EW, dass du nach Personen abrechnest. Das müsste aber im Mietvertrag stehen. Da musst du jetzt entscheiden, was machbar ist.