Mal wieder Bewirtungaufwendungen - wie unter Corona Sonderkapriolen buchen?

  • Ich habe hier gelernt:

    "Ganz einfach, eine Spilttbuchung machen. 70 Prozent auf Konto 4650 - Bewirtungskosten mit Vorsteuer 19 %, 30 Prozent auf das Konto 4657 - Nicht abzugsfähige Bewirtungskosten (hier auch Vorsteuer 19 %, weil die bekommt man von der Gesamtrechnung zurück) und zum Schluß das Trinkgeld auf das Konto 4653 - Aufmerksamkeiten (ohne Vorsteuer)."


    Wie verbuche ich jetzt 90€ Bewirtungauswendungen. wenn davon

    49 auf Speisen = 5% MWSt

    33,10 auf Getränke = 16% MWSt und

    7,90 auf Trinkgeld anfallen?

    Und 30% dann nicht abzugsfähig sind?

    Ich denke, man kommt um zwei Buchungen nicht herum:

    erste Buchung über 90 Ausgaben splitten

    33,10 auf Konto 4650 Vorstuer 16%

    49 auf Konto 4650 Vorsteuer 5%

    19 auf Konto 4653

    zweite Buchung über 30 Einnahmen auf Konto 4657.

    Bessere Vorschläge ?












  • doubleyou

    Hat den Titel des Themas von „Mail wieder Bewirtungausfwendungen - wie unter Corona Sonderkapriolen buchen?“ zu „Mal wieder Bewirtungausfwendungen - wie unter Corona Sonderkapriolen buchen?“ geändert.
  • richtig: egal welche Vorsteuersatz, hier muss man erstmal drei Beträge gesondert buchen/splitten. Und danach kann man auch vom Konto 4650 die 30% in einer Summe umbuchen auf nichtabz.fähige B.kosten- ggf. sogar monatlich alle Buchungen zusammen!


    Lia

  • Hab das jetzt einmal versucht. in der Einnahmen-Überschußrechnung des Steuerpsarbuchs ist das Sachkonto "4654 nicht abzugsfähge Bewirtungskosten" nur die Buchung von "Ausgaben". Die 30% = € 27 Ausgaben habe ich aber schon verbucht ... Ich müsste ide quasi auf die 90 € Splittbuchung aufschlagen, um sie zusammen mit den 90 € in einer Splittbuchung zu berücksichtigen. Oder wie?

    Die einzige Steuervereinfachung die wir je erleben werden - wenn wir nichts mehr einnehmen ...

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Mal wieder Bewirtungausfwendungen - wie unter Corona Sonderkapriolen buchen?“ zu „Mal wieder Bewirtungaufwendungen - wie unter Corona Sonderkapriolen buchen?“ geändert.