Pensionskasse und Altersvorsorgeaufwendungen

  • Meine Pensionskasse zu der ich und meine Arbeitgeber jeweils unversteuert Geld einzahlen wird nicht mit anerkannt weil mein Altersvosorgebetraug gedeckeöt auf 1900€ bereits ausgeschöpft ist.

    Ich trage die Pensionskasse immer bei "Weitere Rentenversicherungen" ein.

    Bei der Berechung, Prüfung des Bescheides ergibt sich genau der Unterschied der Pensionskasse.

    Veranlagung einzeln, getrennt lebend




    Im Bescheid steht immer:


    Wo ist der Fehler von mir?


    Danke für die Hilfe .


    Grüße Polo

    • Offizieller Beitrag

    jeweils unversteuert Geld einzahlen

    Das ist das Stichwort. Mehr Steuervorteil geht doch nicht. Das solltest Du Dir noch einmal von der Buchhaltung Deines Arbeitgebers bzw. von dessen Steuerberater erläutern lassen. ;)


    Und ansonsten behandelt auch der letzte Satz in Deinem zweiten Screen oben das Thema Altersvorsorgebeiträge und Günstigerprüfung in Zusammenhang mit staatlicher Förderung (§ 10a EStG).

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Pensionskasse und Altersvorsogeaufwendungen“ zu „Pensionskasse und Altersvorsorgeaufwendungen“ geändert.
  • jeweils unversteuert Geld einzahlen

    Das ist das Stichwort. Mehr Steuervorteil geht doch nicht. Das solltest Du Dir noch einmal von der Buchhaltung Deines Arbeitgebers bzw. von dessen Steuerberater erläutern lassen. ;)


    Und ansonsten behandelt auch der letzte Satz in Deinem zweiten Screen oben das Thema Altersvorsorgebeiträge und Günstigerprüfung in Zusammenhang mit staatlicher Förderung (§ 10a EStG).

    Oha, erstmal danke miwe4. Ich habe mich geirrt. Meine Beiträge werden versteuert! Nur die Beiträge des AG nicht. Die gebe ich ja auch nicht an. Da dies eine Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht und bereits vor dem 0101.2005 abgeschlossen wurde, müßte sie doch angerechnet werden.

    Bleibt die Frage falsch in die Steuererklräung von mir gesetzt oder falsch berechnet. Weitere Erklärungen habe ich vom Finanzamt nicht bekommen.


    Vielen Dank, Polo

  • Der Hinweis des Finanzamtes ist aber doch eindeutig: Es wurde berechnet, ob Steuerersparnis oder Zulage für die Beiträge günstiger ist und dabei kam heraus, dass die Zulage höher ist als die Steuerersparnis. Also solltest du schnellstens die Zulage beantragen (davon geht das Finanzamt nämlich aus).

  • Hallo Kannnitverstand,


    die Zulagen bzw. der Anspruch werden doch automatisch über das Riesterkonto abgewickelt oder bin ich jetzt falsch.


    Mir geht hauptsächlich darum weshalb das Programm anders rechnet als das FA. Mein Betrag der Pensionskasse entspricht genau der Differenz. Wieso rechnet Wiso das bitte mit?


    Ich hab das Gefühl hier sind 2 Sachen durcheinander geraten.

    • Offizieller Beitrag

    Mir geht hauptsächlich darum weshalb das Programm anders rechnet als das FA. Mein Betrag der Pensionskasse entspricht genau der Differenz. Wieso rechnet Wiso das bitte mit?

    Weil Du es dem Programm durch Deine Eingaben so vorgibst. Die vor 2005 abgeschlossenen Rentenversicherungen und die Riester geförderten Verträge sind unterschiedliche Produkte. Du bekommst für denselben Vertrag nicht beide Steuervorteile. Das siehst Du schon daran, dass im Rahmen der Günstigerprüfung die Riesterförderung nach § 10a Absatz 2 EStG verrechnet wird (auf die tarifliche Steuerschuld hinzugerechnet).


    Du musst also prüfen, was Du für einen Vertrag hast. Und im Zweifel dann im Sparbuch die Erläuterungen zu den jeweiligen Positionen lesen.