Buchung von Nur-Umsatzsteuer

  • Wegen eines Unfallschadens musste ich lediglich die MwSt. an die Werkstatt überweisen - der Nettobetrag wurde von der Versicherung erstattet.


    Könnt ihr mir einen Tipp geben, wie man solch einen Fall eintragen muss? Ich fand nur Eintragsmöglichkeiten mit Nettobetrag und Mehrwertsteuer.

  • Da ist zunächst zu klären, an wen die Rechnung ausgestellt wurde. Zum Abzug von Vorsteuer gehört eine Rechnung, die alle Anforderungen des § 14 UStG erfüllen muss. Wenn die Rechnung daher nicht an Janitschar gerichtet ist (volle Geschäftsadresse), kann er die Vorsteuer nicht abziehen, damit wäre auf nicht abziehbare Vorsteuer zu buchen.

    Wenn die Rechnung an Janitschar gerichtet ist, muss er/sie die Rechnung voll einbuchen als Reparaturaufwand (damit Vorsteuerabzug), zahlt die Vorsteuer aus der Rechnung als Teilabgleich an das Autohaus und den Nettobetrag auf ein Interimskonto als Zahlung. Die nächste Buchung ist dann die Entlastung des Interimskonto über das Konto Versicherungsentschädigungen.