Wiso steuer: Mac 2020 -EÜR unter Einkommensteuer oder EÜR?

  • Im Programm Wiso steuer: Mac 2020 gibt es unter "Start" das Modul "Einkommensteuererklärung" und separat das Modul "Einnahmen-Überschuss-Rechnung".

    Im Modul Einkommensteuererklärung unter Daten erfassen kann man aber Einkünfte aus selbstständiger Arbeit eingeben und im Prinzip alle Angaben der EÜR auch hier eingeben wie Betriebskosten, Betriebseinahmen, Fahrtkosten etc.

    Im Gegensatz zum Modul EÜR kann ich hier auch unmittelbar Belege anhängen (z.B. mit Finanzblick eingescannte Quittungen).
    Nun stehe ich völlig auf dem Schlauch da ich unsicher bin mit welchem Modul man seine EÜR machen soll.
    Zunächst hatte ich alles in das Modul EÜR eingegeben (und mich geärgert, dass ich keine Belege, nur Buchungen damit verknüpfen kann).

    Ist das Modul EÜR also eigentlich überflüssig? Wie ist das wohl gedacht anzuwenden? Weiß jemand mehr?
    Vielen Dank!!!

  • Nur mit dem Modul Einnahmenüberschussrechnung kannst du aus deinen Eingaben heraus die Umsatzsteuervoranmeldungen, die Umsatzsteuererklärung und - falls notwendig - auch die Gewerbesteuererklärung erstellen. Dies musst du alles gesondert machen, wenn du mit dem Modul Einkommensteuererklärung arbeitest. Außerdem kannst du im Modul Einnahmenüberschussrechnung mit Onlinebanking deine Bankumsätze abholen und direkt buchen.

    Du hast eine größere Auswahl an "Kategorien" (beim Modul Einnahmenüberschussrechnung Konten) und einiges an Auswertungen wie eine BWA, Summen-Saldenliste zur Kontrolle und Sachkontennachweise.

  • Vielen Dank. Ich glaube für meine Zwecke wäre das Modul in der Einkommensteuer ausreichend gewesen und ich habe mir zuviel Arbeit gemacht, da es für meine Steuererklärung m.E. unwichtig ist die genauen Konten zuzuordnen und dann noch anzugeben ob das jeweils Geldkonto/Kasse-Bar oder Verrechungskonto war. M.E. gibt es doch auch in der Einkommensteuer die Nutzung der Onlinebanking-Bankumsätze (?). An Buhl werde ich daher zwei Verbesserungsvorschläge machen: 1) Anfängern eine viel deutlichere Info geben, dass man die EÜR auf zwei Wegen machen kann und für wen sich was besser eignet. 2) Im Modul EÜR dringender Nachbesserungsbedarf, dass man auch dort Belege anhängen kann (das ist eben im EKSt-Modul möglich und warum auch immer beim EÜR-Modul leider nicht).

  • dass man auch dort Belege anhängen kann

    Vorsicht!!

    alles hat einen Grund. Nämlich den, dass Belege in der Buchhaltung lt. GoBD im Original aufbewahrt werden müssen.

    d.h. hast du eine Qittung, Rechnung, Bon etc. kannst Du den zwar einscannen und den Scann in irgendwelchen Boxen Dateien speichern, aber gültig ist nur das original. Das ist auch so bei "Elektronischen" Dokumente welche gerne als PDF geschickt werden.

    d.h. bei mir werden althergebracht noch Ordner (analog u. digital) angelegt.

  • lt. GoBD im Original aufbewahrt werden müssen.

    Da hast du die GoBD von anno dunnemals.

    Es ist erlaubt, Belege einzuscannen und dann zu vernichten. Vorausgesetzt, du stellst sicher, dass der Scan mit dem Original bildlich übereinstimmt und du ihn über die Dauer der Aufbewahrungspflicht auch lesen kannst. Erhaltene Pdf müssen als Pdf aufbewahrt werden, ausdrucken ist also nicht notwendig.


    Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass du alle Versionen von WISO steuer:sparbuch über die Dauer der Belegaufbewahrungspflicht im Zugriff hast. Ein geordnetes, kleines DMS ist das viel geeigneter. Und auch bei EÜR sind die Belege aufzubewahren, ob du sie nun im Rahmen deiner Einkommensteuer im Modul Einkommensteuer erfasst oder im Modul Einnahmenüberschussrechnung - die Aufbewahrungsvorschriften sind identisch.

  • Da hast du die GoBD von anno dunnemals.

    das war schlicht die Gob §238 ff HGB

    die GoBD ist erst sein Nov. 19 raus und an der wird immer noch gebastelt. Erst sein Jan. d. J. sind geänderte Bestimmungen für "Kleinstunternehmer" raus.


    Es ist erlaubt, Belege einzuscannen und dann zu vernichten. Vorausgesetzt, du stellst sicher, dass der Scan mit dem Original bildlich übereinstimmt und du ihn über die Dauer der Aufbewahrungspflicht auch lesen kannst. Erhaltene Pdf müssen als Pdf aufbewahrt werden, ausdrucken ist also nicht notwendig.

    ;) genau.

    Und....

    Zitat von RZ.136

    Papierdokumente werden durch die bildliche Erfassung (siehe Rz. 130) in elektronische Dokumente umgewandelt. Das Verfahren muss dokumentiert werden. Der Steuerpflichtige sollte daher eine Organisationsanweisung erstellen, die unter anderem regelt:

    • wer erfassen darf,
    • zu welchem Zeitpunkt erfasst wird oder erfasst werden soll (z. B. beim Posteingang, während oder nach Abschluss der Vorgangsbearbeitung),
    • welches Schriftgut erfasst wird,
    • ob eine bildliche oder inhaltliche Übereinstimmung mit dem Original erforderlich ist,
    • wie die Qualitätskontrolle auf Lesbarkeit und Vollständigkeit und
    • wie die Protokollierung von Fehlern zu erfolgen hat


    Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass du alle Versionen von WISO steuer:sparbuch über die Dauer der Belegaufbewahrungspflicht im Zugriff hast.

    richtig bezweifelt:

    Da ich mit Steuer-Sparbuch nur meine Private Steuererklärung anfertige fallen alle Belege nach 2 Jahren der "Rundablage zum Opfer.

    Und auch bei EÜR sind die Belege aufzubewahren, ob du sie nun im Rahmen deiner Einkommensteuer im Modul Einkommensteuer erfasst oder im Modul Einnahmenüberschussrechnung - die Aufbewahrungsvorschriften sind identisch.

    habe ich nicht infrage gestellt.

  • Die Belegablage in WISO steuer:egal_welche_Version ersetzt nie das von den GoBD geforderte elektronische Archiv! Deshalb ist die Speicherung hier lediglich Arbeitserleichterung, aber nie die erforderliche Ablage in einem Datenmanagementsystem, das jede Änderung säuberlich aufzeichnet und versioniert.

  • Die Belegablage in WISO steuer:egal_welche_Version ersetzt nie das von den GoBD geforderte elektronische Archiv! Deshalb ist die Speicherung hier lediglich Arbeitserleichterung, aber nie die erforderliche Ablage in einem Datenmanagementsystem, das jede Änderung säuberlich aufzeichnet und versioniert.

    Wenn ich richtig verstanden habe, würde also vermutlich nicht reichen, wenn ich z.B. mir selbst ein elektronisches Ablagesystem bastele und darin pdfs z.B. von per Mail erhaltenen Rechnungen ablege oder z.B. pdfs erstelle von Mails die beweisen sollen wann und weshalb ich mich zu einem Geschäftstermin verabredet habe. Da müsste vielmehr ein Datenmanagementsystem her, das Änderungen versionieren kann... und die Originalmail muss ich auch aufheben..... oder liege ich da falsch?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich all Deine Themen so lese, dann brauchst Du Dir über die vereinfachte EÜR des ESt-Moduls keine Gedanken zu machen, da diese für Dich nicht in Frage kommt.


    Und bevor Du Verbesserungsvorschläge machst, solltest Du die unterschiedlichen Programmfunktionen, die jeweils Ihren Sinn haben, erst einmal richtig verstehen und Dich diesbezüglich einarbeiten. Auch die Programmhilfe und das zugehörige Handbuch bietet dazu reichlich Lesestoff. Man sollte sich da erst einmal nicht mit Nebenschauplätzen aufhalten. Vor allem sollte man sich auch einmal den doch recht geringen Preis dieser Software vor Augen führen und was diese eben dennoch zu leisten vermag. Sie wird nicht übersichtlicher je mehr Funktionen man einfügt. Sie soll Dir die Erstellung Deiner Steuererklärungen/-anmeldungen erleichtern, aber nicht Deine ordnungsgemäße Belegführung ersetzen.

  • Außerdem wage ich zu bezweifeln, dass du alle Versionen von WISO steuer:sparbuch über die Dauer der Belegaufbewahrungspflicht im Zugriff hast. Ein geordnetes, kleines DMS ist das viel geeigneter. Und auch bei EÜR sind die Belege aufzubewahren, ob du sie nun im Rahmen deiner Einkommensteuer im Modul Einkommensteuer erfasst oder im Modul Einnahmenüberschussrechnung - die Aufbewahrungsvorschriften sind identisch.

    Hast du denn ein DMS auf dem Mac im Einsatz? Ich suche schon länger nach einem. Ich nutze Filee, aber das ist nicht GOBO-konform.

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.