Fahrtkosten mit dem eigenen PKW außergewöhnliche Belastungen

  • Guten Tag,


    das Finanzamt hat mir die Fahrtkosten(zu Ärzten, Krankenkassen, Krebsberatungsstelle usw.) in meiner Steuererklärung gestrichen. Mit folgender Begründung:



    "Erläuterungen Ihres Finanzbeamten
    Fahrtkosten behinderter Menschen können nur berücksichtigt werden, wenn der
    Grad der Behinderung mind. 80% oder mind. 70 % und Merkzeichen G beträgt. Die beantragten Fahrtkosten als außergewöhnliche Belastungen blieben in
    soweit unberücksichtigt.
    Anstelle der anzuerkennenden Werbungskosten ist der höhere
    Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgezogen worden. Die Berechnung der zumutbaren Belastung erfolgte stufenweise entsprechend
    dem BFH-Urteil vom 19. Januar 2017 (VI R 75/14)."



    Die Fahrtkosten zum Arzt kann doch jeder (selbstverständlich nach Abzug der zumutbaren Belastung) steuerlich geltend machen . (Ich arbeite übrigens mit WISO Sparbuch, somit erfolgt die zumutbare Belastung ja über das Programm)Mit jeder meine ich auch Menschen ohne Behinderung. Ich habe zwar eine Behinderung 50%, deshalb sicher auch die Erläuterung vom Finanzamt. Jedoch beziehen sich meine Fahrtkosten ja nicht auf die Behinderung.

    Kann mir jemand sagen welches Gesetz ich beim Widerspruch angeben muss.


    Vielen Dank

    MA-Ke

  • Wo hast du denn die Fahrtkosten angesetzt? Diese müssen bei den Krankheitskosten mit aufgeführt werden. Wenn diese gesondert als eigener Posten erscheinen, ist die Reaktion des FA verständlich.

    Ich würde Einspruch (nicht Widerspruch) mit der Begründung einlegen, dass es sich um Fahrtkosten im Rahmen von Krankheitskosten handelt. Da benötigst du keinen Paragraphen, steht alles im Einkommensteuergesetz.

  • Hallo nesciens,


    vielen Dank für die Nachricht. Vor allem das mit dem Einspruch-DANKE.


    Also eingetragen habe ich es unter Krankheitskosten und andere Besonderheiten - da unter: Fahrtkosten mit dem eigenen PKW. Ist doch richtig ?


    Viele Grüße

    Ma-Ke

  • Hallo Kuddel,


    ja genau da und fast so. Ich habe da nur in jeder Zeile nichts Krankheitskosten sondern habe die Ärzte, Sanitätshaus ....... mit Namen, Straße benannt.


    Also lege ich Einspruch ein wie nesciens schrieb?


    Ma-Ke

  • Also lege ich Einspruch ein wie nesciens schrieb?

    Ja - würde ich machen. Es sei denn, es wirkt sich steuerlich nicht aus, denn es gibt ja auch die Zumutbarkeitsgrenze. Wenn du hier die Grenze mit den Fahrtkosten nicht überschreitest, lohnt sich ein Einspruch nicht. Das solltest du prüfen, bevor du Einspruch einlegst.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo und guten Abend.

    Wird bei den o.g. Fahrtkosten die einfache Fahrt berücksichtigt oder auch die Hin- und Rückfahrt?

    Hast Du Dir die aus den beiden im Thread angehängten Screenshots ersichtliche Eingabemaske überhaupt einmal angeschaut? Kann ich kaum glauben. Das Programm beschreibt das sogar und erläutert das. Und selbst im Screenshot sagt der Text genau das deutlich lesbar aus. Also einfach mal selber die Masken aufrufen und die Programmhilfen annehmen.