Aktienverluste Ausland / Gewinne Inland

  • hallo zusammen,


    ich bräuchte Eure Hilfe bzw. Meinung zum folgenden Thema. Ich habe in den Jahren 2014-2019 in einem EU Land (DEPOT im Ausland, Abkommen über doppelte Versteuerung) Aktien gekauft und leider über die Jahre einen Verlust von ca. 1000€. Für Gewinne aus dem jahr 2014 habe ich Steuer in Deutschland nachgezahlt da im Ausland 19% und hier in Deutschland 25% gelten. Der erwähnte Verluste wurde jedes Jahr über eine gesondertete Feststellung des verbleibenen Verlustvortrages zur Einkommensteuer vom Finanzamt in Deutschland festgestellt und kann für eventuelle Gewinne zur Verrechnung genutz werden.


    Im aktuellen Jahr habe ich in Deutschland ca. 3000€ Gewinn aus Aktie (Depot in DE). Meine Frage wäre, kann ich den Verlust Anhand der gesondertete Feststellung des verbleibenen Verlustvortrages zur Einkommensteuer mit dem Gewinn aus 2020 in der Steuererklärung im nächsten Jahr verrechnen? Es heisst ja man kann nur Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. In dem Fall wäre es so oder ist es icht möglich, da die Aktien im Ausland gekauft wurden?


    habt Ihr hier Erfahrungen bzw. wie ist Eure Meinung dazu?

    Danke vorab für die Hilfe

    Beste Grüße Peter

  • auch wenn es 2 verschiedene DEPOTS waren, das eine im Inland (Gewinne) das andere im Ausland (Verluste) und somit ausländische Verluste.

    Wie wird es in die Steuererklärung eingetragen?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich waren es zwei verschiedene Depots, sonst wären die Gewinne/Verluste ja schon innerhalb desselben Depots verrechnet worden.


    Vom inl. Geldinstitut erhälst du eine Steuerbescheinigung, da stehen üblicherweise die betreffenden Zeilen der Anlage KAP drauf.


    Bei der ausl. Bank üblicherweise auch, bei einem broker brauchst du die Zeilen 15 bis 18 der Anlage KAP

  • "Bei der ausl. Bank üblicherweise auch, bei einem broker brauchst du die Zeilen 15 bis 18 der Anlage KAP"


    die Verluste wurden jedes Jahr dem Finanzamt gemeldet und stehen in der gesondertetne Feststellung des verbleibenen Verlustvortrages zur Einkommensteuer als ein Verlustbetrag zum 31.12.2019 (gesammt). Sprich ich trage diesen Betrag (1000€) als Verlust in die Anlage KAP 2020?

  • vielen Dank für deine Untersttzung! Sehr hilfreich.


    Muss ich das Finanzamt noch irgendwie aufmerksam machen, dass ich die Verluste der vorherigen Jahre (ausser 2020) geltend machen will oder erfolgt die Verrechnung automatisch. Wenn das so wäre müsste ich dann eine Steuererstattung erhalten, weil ich für die Gewinne aus in Deutschland aus dem jahr 2020 bereits Steuern abgezogen bekommen habe (von der Bank). Interpretiere ich es richtig?


    beste Grüße

  • Wobei für eine Steuererstattung das gesamte Einkommen maßgebend ist. Die Summe wird durch die Verrechnung gesenkt, aber ob letztendlich eine Erstattung hieraus resultiert, kommt auf die anderen Einkunftsarten und Steuervorauszahlungen an. Es wird nicht separat für die Kapitaleinkünfte gerechnet.