hallo zusammen,
ich bräuchte Eure Hilfe bzw. Meinung zum folgenden Thema. Ich habe in den Jahren 2014-2019 in einem EU Land (DEPOT im Ausland, Abkommen über doppelte Versteuerung) Aktien gekauft und leider über die Jahre einen Verlust von ca. 1000€. Für Gewinne aus dem jahr 2014 habe ich Steuer in Deutschland nachgezahlt da im Ausland 19% und hier in Deutschland 25% gelten. Der erwähnte Verluste wurde jedes Jahr über eine gesondertete Feststellung des verbleibenen Verlustvortrages zur Einkommensteuer vom Finanzamt in Deutschland festgestellt und kann für eventuelle Gewinne zur Verrechnung genutz werden.
Im aktuellen Jahr habe ich in Deutschland ca. 3000€ Gewinn aus Aktie (Depot in DE). Meine Frage wäre, kann ich den Verlust Anhand der gesondertete Feststellung des verbleibenen Verlustvortrages zur Einkommensteuer mit dem Gewinn aus 2020 in der Steuererklärung im nächsten Jahr verrechnen? Es heisst ja man kann nur Veräußerungsverluste nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. In dem Fall wäre es so oder ist es icht möglich, da die Aktien im Ausland gekauft wurden?
habt Ihr hier Erfahrungen bzw. wie ist Eure Meinung dazu?
Danke vorab für die Hilfe
Beste Grüße Peter