Wiso Sparbuch 2020 - Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

  • Guten Abend,


    spiele gerade folgenden Fall für meinen Bruder durch, allerdings das wird erst im kommenden Jahr relevant, nutze deshalb Wiso Steuer Sparbuch 2020


    Steuerpflichtiger lebt in D

    Kind und Ehefrau leben in nicht EU Ausland, also wird der Steuerpflichtige im Formular als ledig geführt da eine Zusammenveranlagung nicht möglich ist.


    Nun wird mir angezeigt das ich einen Antrag auf einen "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" in der Steuererklärung mit abgebe, im Detail wird aber angezeigt dass kein Anspruch auf den "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" besteht da das Kind mit einer erwachsenen Person (Mutter) im Ausland lebt.


    Ich frage mich, warum wird das Thema überhaupt angezeigt wenn doch kein Anspruch auf einen "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" besteht ? Wenn ich das nämlich durchspiele bis zur Steuerabgabe dann taucht es weiterhin auf als würden wir den Antrag stellen, jedoch nicht wirklich einen Anspruch darauf haben, meine Erwartung war, da wo kein Anspruch besteht möchte ich auch kein eigenes Formular dafür ans Finanzamt schicken, was kann ich tun damit das überhaupt nicht in der Steuererklärung auftaucht.


  • Meines Erachtens musst du angeben, dass dein Bruder verheiratet ist, nur dadurch kann zutreffend alles eingegeben werden. Für Ehefrau und Kind wird der Wohnsitz im Drittland angegeben.

    Dann dürften auch keine Fragen zum Freibetrag für Alleinerziehende kommen.

    • Offizieller Beitrag

    Steuerpflichtiger lebt in D

    Kind und Ehefrau leben in nicht EU Ausland, also wird der Steuerpflichtige im Formular als ledig geführt da eine Zusammenveranlagung nicht möglich ist.

    Das aber soll das Programm doch für Dich entscheiden, oder? Also muss man auch alle Angaben zutreffend machen. Du hast schon den zutreffenden Einstieg in den Fall verpasst.


    Meines Erachtens musst du angeben, dass dein Bruder verheiratet ist, nur dadurch kann zutreffend alles eingegeben werden. Für Ehefrau und Kind wird der Wohnsitz im Drittland angegeben.

    Das würde ich auch so sehen.


    Dann dürften auch keine Fragen zum Freibetrag für Alleinerziehende kommen.

    Das wird sich dann ggf. im weiteren Verlauf der Programmabfragen ergeben.


    Man fängt vorne an und arbeitet sich Zeile für Zeile und Maske für Maske durch.

  • Moin,


    ich muss da nochmals konkret nachfragen, da ich nicht verstehen kann, warum das Programm nicht unterscheiden kann, dass auch eine ledige Person evtl. mit einem festen Partner zusammen lebt, OHNE verheiratet zu sein. Ich habe das gleiche Problem, dass sowohl ich als Vater in meiner Steuererklärung, als auch meine Freundin als Mutter ständig als "alleinerziehend" angegeben werden. Sie ist ledig, ich bin geschieden.


    Ich habe bei meiner Freundin nur die persönlichen Daten angegeben und bei "Kinder" komme ich nicht weiter. Die Kinder sind alle unter 18, gehen zur Schule, aber sie erhält - wie ich - immer den Hinweis, das der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gewährt wird und demnach die Steuer bei beiden bei jeder Erklärung falsch ist.


    Daher die konkrete Frage, bevor ich weitersuche: ist das ein bekannter Bug oder kann ich irgendwo - ohne meine Angaben zu verfälschen (Stichwort "verheiratet") - einstellen, dass ich kein Entlastungsbetrag möchte (bzw. auch meine Freundin nicht).


    Viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Daher die konkrete Frage, bevor ich weitersuche: ist das ein bekannter Bug oder kann ich irgendwo - ohne meine Angaben zu verfälschen (Stichwort "verheiratet") - einstellen, dass ich kein Entlastungsbetrag möchte (bzw. auch meine Freundin nicht).

    Es ist kein Bug. Du musst schlicht und einfach die Haushaltszugehörigkeit über 18 Jahre alter Personen zutreffend eingeben, sprich beim Zusammenleben der jeweils andere Partner. Wie auch in diversen anderen Threads beschrieben (auch bebildert) und über die erweiterte Forumssuche auffindbar.