Guten Abend,
spiele gerade folgenden Fall für meinen Bruder durch, allerdings das wird erst im kommenden Jahr relevant, nutze deshalb Wiso Steuer Sparbuch 2020
Steuerpflichtiger lebt in D
Kind und Ehefrau leben in nicht EU Ausland, also wird der Steuerpflichtige im Formular als ledig geführt da eine Zusammenveranlagung nicht möglich ist.
Nun wird mir angezeigt das ich einen Antrag auf einen "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" in der Steuererklärung mit abgebe, im Detail wird aber angezeigt dass kein Anspruch auf den "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" besteht da das Kind mit einer erwachsenen Person (Mutter) im Ausland lebt.
Ich frage mich, warum wird das Thema überhaupt angezeigt wenn doch kein Anspruch auf einen "Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende" besteht ? Wenn ich das nämlich durchspiele bis zur Steuerabgabe dann taucht es weiterhin auf als würden wir den Antrag stellen, jedoch nicht wirklich einen Anspruch darauf haben, meine Erwartung war, da wo kein Anspruch besteht möchte ich auch kein eigenes Formular dafür ans Finanzamt schicken, was kann ich tun damit das überhaupt nicht in der Steuererklärung auftaucht.