Hallo zusammen,
ich trage mich mit dem Gedanken, im nächsten Jahr in Altersteilzeit zu gehen und bin dabei, die damit natürlich verbundenen finanziellen "Einbußen" abzuschätzen.
Für den zu erwartenden Nettolohn in der ATZ habe ich einen Internet-ATZ-Rechner verwendet, jedoch wird dort darauf hingewiesen, dass der 20%ige Aufstockungsbetrag erstmals nicht versteuert wird, jedoch durch den "Progressionsvorbehalt" bei der Einkommenssteuererklärung eine Steuer-Nachzahlung sehr wahrscheinlich ist.
Jetzt die Frage - kann man diese Nachzahlung irgendwie abschätzen?
Vielen Dank im Voraus für etwaige Tipps. Habe einen ähnlichen Beitrag aus dem Jahre 2013 gefunden, aber der hilft mir auch nicht so richtig weiter.