Hallo zusammen,
Ich mache gerade meine Steuererklärung 2019 und stoße dabei auf eine Frage, die sich für mich auch über eine intensivere Suche im Netz nicht beantworten lässt.
Ich habe während meines ALG I -Bezuges anfang des Jahres 2019 3 kleine Aufträge gehabt, die jeweils über 165 Euro hinausgingen. Mein Freibetrag betrug ja 165 Euro, die Differenz wurde vom ALG abgezogen. Die Rechnungen, die ich geschrieben habe, haben aber natürlich den vollen Betrag ausgewiesen, den ich so in meiner EÜR wohl auch übernehmen muss (oder!?). Die Frage, die ich habe, wäre also wie ich diese Buchung, die ja eine "zu hohe Einnahme" ist, weil etwas davon in das ALG floss, wieder ausgleiche.
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen :).
Viele Grüße,
Patrick