Buchungen nur über Verrechnungskonto möglich?

  • Hallo,

    ich befasse mich seit Juli mit MB und erfasse für meinen Mann (selbst. Schweißfachingenieur) damit die Ausgaben und Einnahmen. Leider sind meine Buchhaltungskenntnisse total eingerostet;(Aufgrund eines Tipps von MB (meine das so richtig verstanden zu haben) muss ich nicht zwangsläufig über das Bankkonto buchen, sondern kann alles über das Verrechnungskonto laufen lassen. Nun bin ich aber unsicher, ob denn so überhaupt alles richtig steuerlich erfasst wird. Denn die Bezahlung der bereits gestellten Rechnungen habe ich mit Zahlungseingangsdatum bestätigt und die tauchen dann auch als Buchung auf dem Bankkonto auf, deshalb habe ich diese nicht noch einmal als Einnahme im Verrechnungskonto gebucht. Hoffe das ist soweit richtig?


    Nun aber zu meinem Hauptanliegen, da mein Mann auch viele private Dinge bislang über das Geschäftskonto bezahlt hat (versuche ihm das auszutreiben) buche ich bislang nur die betriebsrelevanten Positionen der Bankkontobewegungen über das Verrechnungskonto, ist das okay? Oder muss ich wirklich alle Bankkontobewegungen buchen egal ob betriebsrelevant oder nicht? Und reicht es die Buchungen über das Verrechnungskonto zu tätigen, welches ja immer länger wird...:/


    Ich hoffe es kann mich überhaupt jemand verstehen und mir Erleuchtung bringen:S

    • Offizieller Beitrag

    Nun aber zu meinem Hauptanliegen, da mein Mann auch viele private Dinge bislang über das Geschäftskonto bezahlt hat (versuche ihm das auszutreiben) buche ich bislang nur die betriebsrelevanten Positionen der Bankkontobewegungen über das Verrechnungskonto, ist das okay? Oder muss ich wirklich alle Bankkontobewegungen buchen egal ob betriebsrelevant oder nicht?

    Gerade die klassischen Privatentnahmen (-einlagen) sind doch auch zu erfassen.


    Und reicht es die Buchungen über das Verrechnungskonto zu tätigen, welches ja immer länger wird... :/

    Weshalb das ja auch regelmäßig, spätestens zum Jahresende, mal ab-/ausgeglichen werden sollte.


    Ich hoffe es kann mich überhaupt jemand verstehen und mir Erleuchtung bringen :S

    Da gibt es hier im Forum aber auch schon genügend zu nachzulesen.

  • Danke miwe4.

    Ich dachte für die EÜR müssen nur Einnahmen und Ausgaben erfasst werden die betriebsrelevant sind. Deswegen habe ich eigentlich alle anderen Kontobewegungen erstmal außenvor gelassen und nur über das Verrechnungskonto Vorgänge erfasst, die die Geschäftstätigkeit meines Mannes betreffen.

    Heißt das ich muss jetzt alles nachbuchen über das VR Konto und hinterher (spätestens zum Jahresende) Ausgleichsbuchungen vornehmen? Das wäre ja ein enormer Aufwand...:censored:

  • Moin,


    Dein Mann stellt vermutlich Rechnungen aus. Deren Zahlungseingang ordnest Du im Bankkonto der Ausangsrechnung zu.


    Wenn Dein Mann private Sachen über das Geschäftskonto kauft, buchst Du den Abgang als Privatentnahme. Das Verrechnungskonto brauchst dann dafür nicht.

  • Hallo Mausko,


    Ich klicke mit rechts auf die erstellte Rechnung, F6, Zahlungseingang zur Rechnung hinterlegen und gebe noch das Datum ein. Die Buchung erfolgt dann ja automatisch auf dem eingerichteten Bankkonto 1200. Soweit auch okay für mich.

    Aber ich habe sonst keinerlei Buchungen über Bank getätigt, eben nur über das Verrechnungskonto:wacko:

  • Moin,

    führst Du das Konto online? Falls ja, würde ich alles eher über das Bankkonto buchen. Finde ich in dem Fall praktischer und auch wenige fehleranfälliger, da Du Zahlungen datumsgenau nur dann buchen kannst, wenn sie auch tatsächlich eingegangen sind. Außerdem lassen sich dann auch Privatausgaben und - einlagen ohne Verrechnungskonto zuordnen. Das Verrechnungskonto wird in MB auch für automatische Buchungen verwendet, z.B. wenn Du Lastschriften einziehst, wird es für die Zeit der Einrreichung der Lastschrift und der Einlösung auf das Bankkonto benutzt, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommt.

  • Der Beschreibung nach, wird das Konto wohl offline geführt. Dann ist das EÜR-Ergebnis vermutlich richtig (Entnahmen und Einlagen aber nicht). Deutlich schöner, also nachvollziehbarer ist es aber ganz klar, wenn jede Bankbuchung erfasst wird (unter Bank) und auf dem Verrechnungskonto nur noch der Rest. Dann stimmen auch die Einlagen und Entnahmen.

    Bankbewegungen würde ich aber immer, so oder so, unter der Bank buchen. Was soll das alles auf dem Verrechnugskonto? Wo soll denn dieser "Tipp" stehen?

  • Bankbewegungen würde ich aber immer, so oder so, unter der Bank buchen. Was soll das alles auf dem Verrechnugskonto?

    Hallo,

    vllt. buchen manche ja auch ihre Einkäufe welche sie mit Kreditkarte bezahlt haben über ein Verrechnungskonto statt über Geldtransit.

    Gerade wenn UStVa. ansteht und immer noch keine Kreditkartenabrechung mit dem Bankkonto stattgefunden, hat geraten vllt. manche in Panik weil das Rechnungsdatum in einem andere UVa - Zeitraum liegt als der Geldfluss (Bankkonto)

  • Der Beschreibung nach, wird das Konto wohl offline geführt. Dann ist das EÜR-Ergebnis vermutlich richtig (Entnahmen und Einlagen aber nicht). Deutlich schöner, also nachvollziehbarer ist es aber ganz klar, wenn jede Bankbuchung erfasst wird (unter Bank) und auf dem Verrechnungskonto nur noch der Rest. Dann stimmen auch die Einlagen und Entnahmen.

    Bankbewegungen würde ich aber immer, so oder so, unter der Bank buchen. Was soll das alles auf dem Verrechnugskonto? Wo soll denn dieser "Tipp" stehen?

    Hallo,

    ja, ich habe das Bankkonto offline gehabt und dort wurden dann nur die Zahlungseingänge der offenen Kundenrechnungen verbucht. Wo genau ich das mit dem virtuellem Buchen über das Verrechnungskonto am Anfang der Inbetriebnahme als Tipp gelesen habe, weiß ich leider nicht mehr. War aber auch blöd. Habe seit gestern auf Online umgestellt und den Rest jetzt nachträglich zugeordnet sowie die sowieso schon auf Verrechnungskonto gebuchten Vorgänge einfach umgebucht gegen das Verrechnungskonto. Hoffe das war so okay.:/

  • Moin,

    führst Du das Konto online? Falls ja, würde ich alles eher über das Bankkonto buchen. Finde ich in dem Fall praktischer und auch wenige fehleranfälliger, da Du Zahlungen datumsgenau nur dann buchen kannst, wenn sie auch tatsächlich eingegangen sind. Außerdem lassen sich dann auch Privatausgaben und - einlagen ohne Verrechnungskonto zuordnen. Das Verrechnungskonto wird in MB auch für automatische Buchungen verwendet, z.B. wenn Du Lastschriften einziehst, wird es für die Zeit der Einrreichung der Lastschrift und der Einlösung auf das Bankkonto benutzt, ohne dass der Nutzer etwas davon mitbekommt.

    Hallo Mausko,

    hatte das mit dem Verrechnungskonto als virtuelles nur gemacht, weil auf dem G-Konto noch so viele andere Vorgänge privater Natur drauf waren. Das wird jetzt aber besser. :saint:

    Deshalb auch gestern auf Online umgestellt.:thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Aufgrund eines Tipps von MB (meine das so richtig verstanden zu haben) muss ich nicht zwangsläufig über das Bankkonto buchen, sondern kann alles über das Verrechnungskonto laufen lassen.

    Achtung: was über das Bankkonto läuft, muss über das Bankkonto gebucht werden und nicht das Verrechnungskonto.

    Was Deinen TIPP angeht: Wer nicht zum Führen eines Kassenbuches verpflichtet ist, ist gut beraten stattdessen das Verrechnungskonto zu nutzen.