Frage zu steuerlicher Erfassung

  • Hallo,

    ich hoffe ich bin hier richtig :)

    Ich bin gerade dabei den Bogen für das Finanzamt auszufüllen, bin mir aber bei etwas nicht ganz sicher und wollte mal nachfragen ob das hier jemand weiß... #


    Es geht um den Punkt "Voraussichtliche Einkünfte".


    Muss ich das Gehalt meines Mannes vom gesamten Jahr 2020 eintragen oder nur das ab Gründungsdatum? Ich finde dazu leider nichts...


    Summe der Umsätze ist dann nur das mit dem Gewerbe erwirtschafteten oder muss ich da auch die Einkünfte meines Mannes mit angeben?


    Steuerbefreiung, Steuersatz und Durchschnittssatzbesteuerung- da habe ich jetzt überall nein durch diverse Videos. Ist das so korrekt?


    Und bei 7.8 Soll & Ist wäre es für ich sinnvoller das Ist zu nehmen? (Nebentätigkeit, werde vielleicht auf 2.000 im Jahr kommen )


    Ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand helfen könnte bei diesen Punkten.


    Ganz liebe Grüße an alle

  • Das Jahresgehalt des Mannes ist maßgeblich

    hallo,

    ich denke hier geht es eher um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit.


    Punkt 3: Angaben zwecks zur Festsetzung der Vorauszahlungen Einkommensteuer + Gewerbesteuer.

    Wird hier das Unternehmen mit seinen Umsätzen und daraus restultierenden Gewinne vom Gründer zu hoch eingeschätzt, sind eben die Vorauszahlungen entsprechend.

    • Offizieller Beitrag

    ich denke hier geht es eher um den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zur Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit.

    Das war wohl allen fachkundigen Lesern des Startposts klar. ;)

  • Hallo,


    ich danke für die vielen lieben antworten :)


    Hm, das Gehalt muss ich doch aber trotzdem in der Tabelle eintragen? Das er aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt...? Also nein, nur um mich geht es dabei- ist eine kleine App.

  • ganz einfach: das FA prüft, ob ggf. durch eine gewerbliche Tätigkeit der Ehefrau Vorauszahlungen erforderlich sind, denn wenn Ehemann Steuerklasse 3 wird jede Einkunftserhöhung durch Ehefrau zu einer Nachzahlung bei der ESt führen und das FA ist berechtigt Vorauszahlungen anzufordern!


    Welche Art von Tätigkeit wird angemeldet? 2000,-- Einnahmen oder Gewinn pro Jahr bzw. ab wann?


    Auch mal an die Sozialversicherung gedacht? Hier ist auch eine Meldung erforderlich!

  • Hm, das Gehalt muss ich doch aber trotzdem in der Tabelle eintragen? Das er aus nicht selbstständiger Arbeit erzielt...?

    nein.

    Du hast eine gewerbliche Tätigkeit angemeldet. Hat (noch) nichts mit eurer EkSt-erklärung zu tun.

    Muss ich das Gehalt meines Mannes vom gesamten Jahr 2020 eintragen oder nur das ab Gründungsdatum?

    Nein

    Summe der Umsätze ist dann nur das mit dem Gewerbe erwirtschafteten oder muss ich da auch die Einkünfte meines Mannes mit angeben?

    Nein. Nur das, was Du denkst mit Deinem Gewerbe umzusetzen. (2.000,-- ? )

    Summe der Umsätze ist dann nur das mit dem Gewerbe erwirtschafteten

    Ja

    Steuerbefreiung, Steuersatz und Durchschnittssatzbesteuerung-

    Nein (es sei denn Du übst eine ein Gewerbe aus, welches darunter fällt (§ 4 UstG ) googeln und durchlesen.


    Und bei 7.8 Soll & Ist wäre es für ich sinnvoller das Ist zu nehmen? (Nebentätigkeit, werde vielleicht auf 2.000 im Jahr kommen )

    IST


    Hinweis wg. den 2.000,-- p.A.

    evtl. Antrag auf "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG" stellen

    • Offizieller Beitrag

    @paperpunch und @lialia


    Ich dachte eigentlich, dass gerade Euch beiden der "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit", der ja auch im Sparbuch unter den Mustervorlagen/-schreiben abgelegt ist, eigentlich geläufiger ist. @Petz hatte alle Fragen eigentlich vollständig beantwortet. Es sind alles Punkte, die so auch in dem Vordruck abgefragt werden. Ihr interpretiert da jetzt wieder Sachen rein, die auch sachlich gar nicht gefragt bzw. gar falsch sind und @ankim letztlich nur verunsichern.


    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Aufnahme einer gewerblichen, selbständigen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit .pdf