Liebes Forum,
das Finanzamt weigert sich, das Schulgeld für meinen Sohn anzuerkennen.
Begründung:
Das Schulgeld für meinen Sohn i.H.v. 600 € für die Volkshochschule stellt keine Sonderausgabe dar, da die Schule nicht die Voraussetzungen des § 10 Absatz 1 Nummer 9 Einkommensteuergesetz erfüllt, da sie nicht auf allgemeine Abschlüsse, sondern auf die Weiterbildung abzielt.
Nach meiner Meinung handelt es sich um einen Abschluss, denn mein Sohn hat den erweiterten Sekundarabschluß I erhalten.
Wie siehr Ihr das?
VG