Methode zur Ermittlung der Zeitersparnis bei berufsbedingtem Umzug

  • Hallo,


    ich bin neu hier und habe eine Frage zum berufsbedingten Umzug.


    Man findet im Internet zwei Aussagen darüber wie das Finanzamt die Zeitersparnis von 1h pro Tag ermittelt.


    1. Maßgeblich ist das Verkehrsmittel, das Sie tatsächlich benutzen.


    2. Maßgeblich ist das Verkehrsmittel, das Sie nach dem Umzug tatsächlich benutzen. Dessen Fahrzeit wird dann verglichen mit der (ggf. fiktiven) Fahrzeit dieses Verkehrsmittels vor dem Umzug.


    Allerdings finde ich dazu nichts verbindliches in Form von Gesetzen oder Urteilen.


    Kann mir jemand erklären, welche Methode gültig ist?


    Hintergrund:


    Wir planen einen Umzug und ich überlege ob ich im nächsten Steuerjahr mit Auto oder mit Fahrrad zur Arbeit fahre.


    Entfernung vor Umzug: 40km pro Richtung

    Verkehrsmittel vor Umzug: ÖPNV (Dauer 1h8min pro Richtung)


    Entfernung nach Umzug: 16km pro Richtung

    Verkehrsmittel nach Umzug: Auto (Dauer 25min pro Richtung) oder Fahrrad (Dauer 38min pro Richtung)



    Motivation für den Umzug ist tatsächlich die Zeitersparnis wegen der Familie.

    Private Gründe gibt es nicht: Kein Wohneigentum, Wohnfläche ist gleich groß, Familie ist unverändert, ich bin 5 Tage die Woche auf Arbeit, auch in Coronazeiten.



    Meine Frage ist nun: Komme ich mit Fahrrad und Rückrechnung der Fahrzeit auf die alte Wohnung (Methode 2) oder PKW und Vergleich mit ÖPNV (Methode 1) beim Finanzamt einfacher ans Ziel ohne viel Diskussion oder Nachweiserbringung?


    Vielen Dank


    Ingo

  • Da sehe ich hier große Probleme.

    Erstens: du bleibst beim bisherigen Arbeitgeber, damit spricht zunächst alles für eine private Veranlassung und du schreibst selber, dass du vor allem wegen der zusätzlichen Zeit für die Familie umziehen willst. Das ist eine rein private Veranlassung.

    Die Zeitersparnis ist ein Indiz, das belegt werden muss. Es gibt hierfür keine gesetzliche Vorgabe, wie die errechnet werden muss, das hängt auch vom Finanzamt ab. Wenn du bisher nur knapp über einer Stunde Wegzeit hattest und jetzt immer noch auf über 20 MInuten kommt, spricht eben der Anschein für eine private Veranlassung. Ich habe nirgends gefunden in de Richtlinien, dass hier die Zeit mit einem möglicherweise "fiktiven" Verkehrsmittel bisher zugrunde gelegt werden soll. Es wird der bisherige Zeitaufwand mit dem zukünftigen verglichen und in beiden Varianten ist die Zeitersparnis unter einer Stunde.

    Deine übrigen Argumente (Wohneigentum, Wohnfläche, Familie (was meinst du damit?), Arbeitstage) sind hier nicht relevant. Allein die Fahrtzeitverkürzung würde hier zählen, alles andere wären private Gründe.

  • Das sehe ich etwas anders.

    Erstens sollte man die gesamte Wegezeit für den Arbeitsweg betrachten (die Arbeitsstelle wird ja nicht unmittelbar eine Haltestelle sein).

    Zweitens: selbst bei 1h 8 min (pro Richtung) beträgt die tägliche Einsparung mehr als eine Stunde (2:16 - 50 min).

    Folglich könnte durchaus dieses Argument für einen beruflich bedingten Umzug sprechen.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Erstens sollte man die gesamte Wegezeit für den Arbeitsweg betrachten (die Arbeitsstelle wird ja nicht unmittelbar eine Haltestelle sein).

    Zweitens: selbst bei 1h 8 min (pro Richtung) beträgt die tägliche Einsparung mehr als eine Stunde (2:16 - 50 min).

    Es wird aber nicht ÖPNV mit Pkw verglichen. Und einen "Umweltbonus" hat man bei der Prüfung auch nicht, wenn man vom ÖPNV auf den Pkw umsteigt.


    .... ohne viel Diskussion oder Nachweiserbringung?

    Ohne das wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht durchgehen.

  • Moin, danke für die Antworten.

    Es wird aber nicht ÖPNV mit Pkw verglichen. Und einen "Umweltbonus" hat man bei der Prüfung auch nicht, wenn man vom ÖPNV auf den Pkw umsteigt.

    Das ist ja meine Frage. Werden verschiedene Verkehrsmittel miteinander verglichen oder nicht? Und wenn nicht warum nicht und wo ist das geregelt.


    Und weiterhin, wenn das nicht geht kann ich ja mit Fahrrad fahren. Wenn sie das auf 40km zurück rechnen kommt da aber eine ordentliche Zeitersparnis heraus. Dazu bin ich dann auch noch grün.


    Ich meine die Beamten können doch nicht einfach Google Maps anwerfen und mit Verkehrsmittel: Auto die Routen berechnen. Ich hatte bis vor kurzem nicht mal ein Auto.


    Zum Nachweis habe ich das HVV Profiticket (monatliches Jobticket) auf der Gehaltsabrechnung. Und zwar genau bis zum Monat des Umzugs und danach nicht mehr (gekündigt). Ich bezahle für alle Ringe ABC in Hamburg, um meinen Arbeitgeber im HVV Gebiet außerhalb von Hamburg zu erreichen. Diese Ausgaben mache ich ja nicht aus Spaß.

    Deine übrigen Argumente (Wohneigentum, Wohnfläche, Familie (was meinst du damit?), Arbeitstage) sind hier nicht relevant. Allein die Fahrtzeitverkürzung würde hier zählen, alles andere wären private Gründe.

    Diese Argumente sollen aufzeigen, dass es neben der Zeitersparnis keinen weiteren Grund für den Umzug gibt, also nix privates. Familie heißt, Zusammenzug mit Partner oder neues Kind und deswegen mehr Platzbedarf - da werden die Beamten wohl hellhörig. Ist aber alles nicht der Fall.


    Dass die Zeitersparnis von 1h pro Tag (also 1/2h pro Richtung) als berufsbedingter Grund anerkannt ist, wurde ja ausreichend gerichtlich durchdekliniert. Dass ich die Zeitersparnis nicht für Mehrarbeit sondern für die Freizeit nutze ist ja zu erwarten.



    Gruß


    Ingo

    • Offizieller Beitrag

    Ich meine die Beamten können doch nicht einfach Google Maps anwerfen und mit Verkehrsmittel: Auto die Routen berechnen. Ich hatte bis vor kurzem nicht mal ein Auto.


    Zum Nachweis habe ich das HVV Profiticket (monatliches Jobticket) auf der Gehaltsabrechnung. Und zwar genau bis zum Monat des Umzugs und danach nicht mehr (gekündigt). Ich bezahle für alle Ringe ABC in Hamburg, um meinen Arbeitgeber im HVV Gebiet außerhalb von Hamburg zu erreichen. Diese Ausgaben mache ich ja nicht aus Spaß.

    Natürlich können "die Beamten" das. Auch gibt es Fälle, da muss aus Solidarität jeder Mitarbeiter ein Jobticket nehmen, um sein Fahrzeug auf dem Firmengelände parken zu dürfen. Im Prinzip eine Art Parkgebühr. Es gibt übrigens im Finanzamt auch Angestellte.


    Diese Argumente sollen aufzeigen, dass es neben der Zeitersparnis keinen weiteren Grund für den Umzug gibt, also nix privates. Familie heißt, Zusammenzug mit Partner oder neues Kind und deswegen mehr Platzbedarf - da werden die Beamten wohl hellhörig. Ist aber alles nicht der Fall.

    Davon musst Du nicht uns überzeugen, sondern den/die Bearbeiter/in im Finanzamt.

  • und Sie ziehen doch nicht nicht um, wenn hier einer sagt: geht nicht?


    Wenn das FA 2021 den beruflichen Umzug nicht anerkennen sollte, haben Sie zumindest noch die Möglichkeit, die Umzugskosten als haushaltsnahe Dienstleistungen anzusetzen: hier jedoch vorher mal die Bedingungen klären und danach handeln!


    Lia

  • Hallo,


    kurze Rückmeldung. Der Umzug wurde berufsbedingt anerkannt wg. Fahrzeitverlürzung um mindestens 1h pro Tag.


    Folgende Methode verwendet das Finanzamt:


    1. Maßgeblich ist das Verkehrsmittel, das Sie tatsächlich benutzen.


    Es müssen also nicht die gleichen Verkehrsmittel gegeneinander gerechnet werden, es können auch unterschiedliche sein.


    Gruß