Mietshaus: Einnahmen an Eigentümer überweisen

  • Hallo, wie werden im Hausverwalter 365 Überweisungen der Mieteinnahmen an den Hauseigentümer gebucht? (Mietshaus)


    Ich habe bis jetzt immer ein Bankkonto für den jeweiligen Eigentümer angelegt und als "Umbuchung" gebucht. Nachteil: Der "Kontostand" theoretischer Natur wächst und kann meines Wissens nach nicht entfernt werden. Er erscheint natürlich auch auf allen Listen der bebuchten Bankkonten. Als Ausgabe kann man dies nicht buchen, da die G&V dann natürlich nicht mehr stimmt.


    Hat jemand einen Vorschlag wie man es besser machen könnte? Besten Dank!

  • Hier die genaue Anweisung dazu: Es handelt sich um eine Privatentnahme / Privateinzahlung.


    Vorgehensweise:

    Es wird ein neues Verrechnungskonto unter Finanz- und Verrechnungskonten "Privateinzahlung" (z. Bsp. Konto 1020) und / oder Konto "Privatentnahme" (z. Bsp. Konto 1015) angelegt.


    Buchungssatz Privatentnahme:

    Eine Umbuchung auf dieses Konto unter Einnahmen / Ausgaben vornehmen: Konto 1015

    Bankkonto (Soll) (=Zielkonto) Privatentnahme

    Bankkonto (Haben) (=Entnahmekonto) entsprechendes Hauskonto.

    (entsprechend für Privateinzahlung)


    Die Buchung erscheint in der Einnahmen-Überschussrechnung auf der letzten Seite. Bei Hausgeldzahlungen und Nebenkostenabrechnungen wird die Buchung nicht berücksichtigt.

  • Das hat zur Folge das diese Konten "anwachsen" und nichts mit realen Kontoständen gemein haben. Ausserdem ist dies bei einem Mietshaus höchstens als Umbuchung auf das Eigentümerkonto zuzuordnen. Und genau diese Art von Buchung kann ich nicht Richtung ausserhalb des Systems verbuchen, wie z.b. eine Rechnung die ich bezahle. Der Übertrag auf ein Eigentümerkonto ist weder eine Entnahme, Einnahme noch eine Ausgabe. Es wird nur ein Teil des Guthabens (der spätere Überschuß) vom Hauskonto auf ein Eigentümerkonto umgebucht. Dieses Eigentümerkonto (bzw. dessen Kontostand) hat aber in der Miethausbuchhaltung nur als Buchung zu erscheinen die Richtung Extern läuft. Nach Deinem und Meinem "Modell" steigt der Kontostand des "Umbuchungskontos" mit jeder Umbuchung an und wird als solcher (Kontostand) auf der Überschussabrechnung ausgewiesen.

  • In Ihrer Stellungnahme werden mehrere Dinge verwechselt:

    Bei der von Ihnen aufgezeichneten Problematik handelt es sich um eine Mietweiterleitung an den Eigentümer, so wie von errot beschrieben, oder es handelt sich wie von mir beschrieben, um eine Privatentnahme.

    Bei der Privatentnahme handelt es sich - wie Sie richtig beschreiben (und auch von mir beschrieben) - um eine Umbuchung ("also keine Entnahme, Einnahme noch eine Ausgabe"). Da der Buchungsbetrag buchungstechnisch nicht "verschwinden" kann, wird der Umbuchungsbetrag auf dem Verwalterkonto reduziert und auf dem Eigentümerkonto erhöht. Dies entspricht den Buchungsregelungen.

    Bei beiden Buchungsmöglichkeiten (Mietweiterleitung an Eigentümer oder Privatentnahme) ist die Buchung von WISO HV buchungstechnisch und steuerlich richtig.

    Wenn Sie jedoch wie Sie beschreiben, die "Eigentümerweiterleitung / -entnahme" nur "in Richtung extern" verbuchen wollen, so müssen Sie defacto eine "Rechnung" an den Eigentümer verbuchen und diese als Ausgabe verbuchen. Der Rechnungsbetrag wird in WISO dem Eigentümer zugeordnet und erscheint bei der Hausgeldabrechnung des Eigentümers (und damit auch in der entsprechenden Steuervorlage).

  • Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Da mir die Liegenschaften gehören, macht es keinen Sinn mir selbst eine Rechnung zu schreiben. Wenn ich auf ein Privatkonto "umbuche", weißt dieses die Addition aller jemals auf dieses Konto übertragenden Beträge aus ohne das man die Möglichkeit hat, dieses Konto auf Seite zwei der GüR auszublenden. Das Haus(Bank)konto ist in diesem Fall ja auch ein Privatkonto das zur Hausverwaltung der eigenen Liegenschaft genutzt wird. Steuerlich ist nur der Überschuss der jeweiligen Liegenschaft relevant der ausgewiesen wird. Eine Umbuchung auf ein weiteres Privatkonto nimmt keinen Einfluss auf die GüR. Nur die Ausweisung dieses nicht realen Betrages auf der GüR ist ziemlich verwirrend. Danke das Sie sich des Themas angenommen haben! Vielleicht ist meine Beschreibung der Problematik nicht fachgerecht genug.

  • Ich habe ein Konto Privatausgaben unter 4001 angelegt, wenn ich vom Hauskonto etwas für steuerlich nicht relevante Zwecke bezahle und ein Konto 4002 Umbuchungen auf dem ich Überweisungen vom Hauskonto an anderes (privates) Bankkonto buche und als Ausgabengutschrift Überweisungen von anderen Konten an das Hauskonto.


    Ich habe das natürlich in der EÜR. Die Liste EÜR aus Wiso ist leider nicht so toll. Ich habe auch schon versucht, ein Verrechnungskonto anzulegen und hierüfr bebucht und nun habe ich die Werte darauf bis zum St. Nimmerleinstag mit in der EÜR.

    Erschwerend kommt hinzu, dass ich ein Bankkonto habe und mehr als ein Haus über das Konto abwickele - Es ist halt keine WEG, sondern ein Mietshaus.


    Ich benutze die EüR somit nicht, die GuV auch nicht aus obigen Gründen - unser Steuerberater bekommt die EInzelbuchungslisten der "nicht" Bankkonten und arbeitet dann damit...

    Doof ist dann z.B. dass man keine übergreifende Kontenliste erstellen kann, ohne das Wiso bei Jeder Einheit eine neue Seite beginnt und es gibt keinen Saldo über die gewählten Objekte - eine Papierverschwendung und umständlich, will ich z.B. alle Reparaturkosten über mehrere Objekte haben.


    Ich habe mich inzwischen (widerstrebend) damit abgefunden, dass Wiso für den relativ kleinen Betrag eben nur einen relativ kleinen bzw. unflexiblen Funktionsumfang hat. Wiso scheint für WEGs ausgerichtet zu sein, bei denen es halt keine "Entnahmen" wie bei klassischen Mieteinheitsbesitzern gibt.Will ich mehr, muss ich mich einer anderen Software bedienen, die allerdings teurer ist. (Für mich wäre die Alternative Domus, welches ich auch kenne, aber eben teurer ist - Wincasa gucke ich mir in den nächsten Tagen an).

  • Die Funktion "Mietweiterleitung an Eigentümer" geht bei WISO HV mur, wenn man die Art WEG-Verwaltung auswählt.

    Im Modus Mietverwaltung kann ich zwar das Konto 4810 auswählen, dann kommt auch die Infomeldung, dass ich den Buchungssatz einem Eigentümer zuordnen muss, aber die Zeile mit dem Eigentümer wird nicht eingeblendet.

    Wie oben schon gesagt, ist das für mich unlogisch. Für eine WEG (Mehrere Wohneinheiten mit mehreren Eigentümern) gibt es diese Funktion. Für Mietverwaltung nicht.
    M. E. sollte der Modus Mietverwaltung auch den Use Case "Verwalter bekommt Bruttotmiete und leitet Kaltmiete an den (einzelnen) Eigentümer weiter" unterstützen. ?(

  • Auf meine Anfrage bei Buhl bekam ich die folgende Antwort:


    "vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Ihren Hinweis haben wir als Verbesserungsvorschlag aufgenommen und an die Entwicklungsabteilung weitergeleitet. Dies ist keine verbindliche Zusage zur Integration. Es besteht derzeit nicht die Möglichkeit Ihnen einen genauen Termin für die Realisierung dieses Verbesserungsvorschlages mitzuteilen. Sie werden sicherlich verstehen, dass wir für Verbesserungsvorschläge keine definitive Zusage treffen können. Die Vorschläge werden immer dann eingearbeitet, wenn

    - diese zu einem Kontext der jeweiligen Weiterentwicklung passen

    - eine entsprechende Nachfrage von Kunden existiert

    - der Zeitbedarf für die Realisierung dabei im Verhältnis steht "


    Wenn also noch weitere Nutzer diese Funktion benötigen - bitte "entsprechende Nachfrage" bei Buhl erzeugen... ;)

  • Also, wenn ich als Art der Buchung "Ausgabe" wähle, einen Betrag festsetze und dann das Konto 4810, dann erhalte ich keine Meldung, dass ich das einem Eigentümer zuordnen muss. (Zum Testen extra ein Gebäude nur mit Mietverwaltung ausgewählt.)


    Ich verwende den Wiso Hausverwalter Plus 365.


    Prinzipiell habe ich zu einem Mietverwaltungsgebäude auch nur einen Eigentümer (das bedeutet jedoch nicht, dass es physisch nur 1 Person/Firma ist), ergo muss in dem Fall auch kein Eigentümer ausgewählt werden, weil das Programm den Eigentümer "kennt".


    Es sei denn, ich habe Dich falsch verstanden

  • kleiner Verwalter: Ich habe es jetzt genauso gemacht, wie du hier beschreibst. Aber bei mir kommt dann eine Fehlermeldung: "Mietauszahlungen und Verwaltungskosten für Mietweiterleitung müssen einem Eigentümer zugeordnet werden!" Hast du eine Idee, welche individuellen Voreinstellungen ich im Gebäude anklicken muss, damit das wie bei dir klappt?

  • Hallo an Alle,

    ich habe das gleiche Problem gehabt. Nach Rücksprache mit Buhl, habe ich die reinen Mietshäuser auf Mieter- und WEG-Verwaltung umgestellt und die Einheiten immer dem gleichen Eigentümer zugeordnet.

    Seit dem kann ich Mietweiterleitungen durchführen und lasse die Dinge für die WEG links liegen.