Hallo,
mein Arbeitsverhältnis ist Ende Dezember 2019 bei meinem damaligen Arbeitgeber ausgelaufen. Ich habe im Dezember 2019 während meines bezahlten (Rest-)Urlaubs eine einwöchige Fortbildung (ganztägig-an einem anderen Ort mit Übernachtung) auf eigenen Wunsch absolviert. Alle Kosten für die Fortbildung habe ich selbst gezahlt. Rein Inhaltlich passt die Fortbildung allgemein zu meiner beruflichen Ausbildung, also es ist KEINE völlig fachfremde Fortbildung. Der spezielle Grund für die Fortbildung war, weil ich Januar 2020 bei einem neuen Arbeitgeber angefangen habe, um dort die in der Fortbildung vermittelten Inhalte und Kenntnisse für einen besseren Einstieg zu nutzen.
Meine Frage:
Was muss ich hier auswählen:
1) Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis
2) Fortbildung ohne inhaltlichen Bezug zum bestehenden Arbeitsverhältnis
Ich verstehe hier nicht was mit "zum bestehenden Arbeitsverhältnis" genau gemeint ist, bei mir ist es ja sozusagen eine "Fortbildung mit inhaltlichem Bezug zu einem zukünftigen Arbeitsverhältnis"??
Vielen Dank für eure Hilfe.