Hallo,
Ich bin neu hier und habe leider über die Suche nix gefunden.
Ich gebe unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person an, dass diese verstorben ist.
Dann kann ich weder angeben, dass die Freibeträge auf mich übertragen werden sollen, noch dass ich Leistungen nach dem UVG erhalte.
Ändere ich das so, dass die Person nicht verstorben ist und übertrage die Freibeträge und gebe den UVG an, ist die berechnete Erstattung deutlich höher.
Was übersehe ich hier?
Vielen Dank für die Hilfe
carpediem72