Freibeträge für Kinder nach Tod eine Elternteils


  • Hallo,


    Ich bin neu hier und habe leider über die Suche nix gefunden.


    Ich gebe unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person an, dass diese verstorben ist.
    Dann kann ich weder angeben, dass die Freibeträge auf mich übertragen werden sollen, noch dass ich Leistungen nach dem UVG erhalte.
    Ändere ich das so, dass die Person nicht verstorben ist und übertrage die Freibeträge und gebe den UVG an, ist die berechnete Erstattung deutlich höher.
    Was übersehe ich hier?


    Vielen Dank für die Hilfe

    carpediem72

    • Offizieller Beitrag

    Ich gebe unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person an, dass diese verstorben ist.
    Dann kann ich weder angeben, dass die Freibeträge auf mich übertragen werden sollen, noch dass ich Leistungen nach dem UVG erhalte.

    Das Programm passt auf jedes Todesdatum des anderen Elternteils die Eingabemasken entsprechend der Möglichkeiten an und, vor allem, es passt automatisch alle Freibeträge etc. automatische entsprechend an. Einfach mal die Anlage Kind und die Steuerberechnung insoweit lesen sowie die zugehörigen Erläuterungen.


    Ändere ich das so, dass die Person nicht verstorben ist und übertrage die Freibeträge und gebe den UVG an, ist die berechnete Erstattung deutlich höher.
    Was übersehe ich hier?

    Du "übersiehst", dass Du dann einen Sachverhalt angibst, der tatsächlich so nicht gegeben ist. Dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn eine willkürliche Berechnung das Ergebnis Deiner Eingaben ist.

  • Ich gebe unter Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person an, dass diese verstorben ist.
    Dann kann ich weder angeben, dass die Freibeträge auf mich übertragen werden sollen, noch dass ich Leistungen nach dem UVG erhalte.

    Das Programm passt auf jedes Todesdatum des anderen Elternteils die Eingabemasken entsprechend der Möglichkeiten an und, vor allem, es passt automatisch alle Freibeträge etc. automatische entsprechend an. Einfach mal die Anlage Kind und die Steuerberechnung insoweit lesen sowie die zugehörigen Erläuterungen.


    Ändere ich das so, dass die Person nicht verstorben ist und übertrage die Freibeträge und gebe den UVG an, ist die berechnete Erstattung deutlich höher.
    Was übersehe ich hier?

    Du "übersiehst", dass Du dann einen Sachverhalt angibst, der tatsächlich so nicht gegeben ist. Dann darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn eine willkürliche Berechnung das Ergebnis Deiner Eingaben ist.

    Also ist Deine Aussage, ich bin steuerlich schlechter gestellt, wenn dier andere Eltenerteil verstorben ist, als wenn er lebt und nicht zum Unterhalt beiträgt?

    Das will mir zumindest das Programm so sagen, ich brauche nur für ein Kind von nicht verstorben auf verstorben umzustellen und erjhalte einige hundert Euro weniger. Versucht habe ich das nur als Vergleich, weil mir der Erstattungsbetrag sehr niedrig vorkam.

    • Offizieller Beitrag

    Also ist Deine Aussage, ich bin steuerlich schlechter gestellt, wenn dier andere Eltenerteil verstorben ist, als wenn er lebt und nicht zum Unterhalt beiträgt?

    Wo bist Du schlechter gestellt, wenn Du alle entsprechenden kindbezogenen staatlichen Leistungen im Rahmen des Familienleistungsaustauschs schon bekommst bekommst und diese im Rahmen der Steuerabrechnung nur angerechnet werden. Doppelt bekommt man leider nichts.


    Aber wenn Du meinst, es läuft etwas falsch, dann müsstest Du schon bereinigte Screens deiner Programmeingaben und der Programmberechnungen anrechnen und Deine Meinung begründen.

  • Ich bekomme vom Programm das Kindergeld voll von den Freibeträgen abgezogen, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

    Ich bekomme es hälftig von den Freibeträgen abgezogen, wenn der andere Elternteil lebt, keine Unterhaltszahlungen geleistet hat und ich angebe, dass ich das Kindergeld voll bekommen habe und Unterhaltsvorschuss auch.

    Ich hatte früher ein anderes Steuerprogramm, da wurden beide Fälle gleich berechnet.

    Was ist denn nun richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Ich bekomme vom Programm das Kindergeld voll von den Freibeträgen abgezogen, wenn der andere Elternteil verstorben ist.

    Was ja auch vollkommen richtig ist, da Du ja auch das volle Kindergeld für Deinen eigenen Anspruch bekommst.


    Ich bekomme es hälftig von den Freibeträgen abgezogen, wenn der andere Elternteil lebt, keine Unterhaltszahlungen geleistet hat und ich angebe, dass ich das Kindergeld voll bekommen habe und Unterhaltsvorschuss auch.

    Weil dann der andere Elternteil im Rahmen des Familienleistungsleistungsausgleich Anspruch auf die hälftigen Freibeträge hat bzw. auf das hälftige Kindergeld, das Du ja in diesem Fall ebenfalls voll ausgezahlt bekommen hast, er aber seinen Unterhalt um das hälftige Kindergeld mindern darf.


    Ich hatte früher ein anderes Steuerprogramm, da wurden beide Fälle gleich berechnet.

    Was ist denn nun richtig?

    Mit Sicherheit hat das Steuerprogramm verschiedene Sachverhalte nicht gleich berechnet. Es kann allerdings sein, dass im Rahmen der Günstigerprüfung des Familienleistungsausgleichs im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung dasselbe Ergebnis herauskommt, wenn eben das Kindergeld günstiger ist als der Abzug der Kinderfreibeträge im Rahmen der Steuerveranlagung. Alles bedingt aber, das Du bei den Programmeingaben wahrheitsgemäße und zutreffende Angaben über den tatsächlichen Sachverhalt machst. Es kann übrigens auch sein, dass Du bei Deinen testweisen Eingaben des falschen Sachverhalts dann eben noch ein paar weitere erforderliche unzutreffende Angaben vergessen hast und nur deshalb das Ergebnis herauskommt.

    Aber wenn Du meinst, es läuft etwas falsch, dann müsstest Du schon bereinigte Screens deiner Programmeingaben und der Programmberechnungen anrechnen und Deine Meinung begründen.

  • wie hat denn das FA im Steuerbescheid gerechnet? Doch bestimmt so wie die Variante mit Todesdatum! Und das wird es auch weiterhin so machen, egal, wie Sie dies eingeben, denn FA weiß, dass Vater gestorben ist!