Rechnung mit Kosten nach §35a EStG auf mehrere Wohnungen aufteilen

  • Guten Tag an das Forum,


    für ein 3-Parteienhaus habe ich eine Handwerkerechnung mit umlagefähigen Kosten, die komplett nach §35a EStG zu behandeln ist.


    Die Rechnung betrifft umlagefähige Kosten für alle Einheiten. Die Aufteilung der Kosten auf die Wohnung ist je nach Wohnung individuell, da je Arbeiten mit unterschiedlichem Umfang durchgeführt wurden. Die üblichen Umlageschlüssel (nach Fläche, Einheiten, Bewohne etc.) sind also nicht korrekt. Korrekt ist eine Zuordnung von absoluten, individuellen Beträgen auf die einzelnen Wohnungen. Dazu habe ich ein Konto verwendet, das als Umlageschlüssel "laut Abrechnung" hinterlegt hat.


    Die Kosten werden in der NK-Abrechnung korrekt auf die Wohnungen verteilt.


    Gleichzeitig sollen diese Kosten in der Auflistung der nach §35a EStG begünstigten Aufwendungen erscheinen. In den Buchungen habe ich dies auch entsprechend eingetragen. In der Auflistung für die Mieter für das Finanzamt erscheinen diese Kosten jedoch nicht.


    Gibt es eine Möglichkeit, wie ich Kosten, die ich individuell auf die einzelnen Mieter umlege, auch in der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" erscheinen lassen kann?


    Besten Dank und viele Grüße
    melchers

  • Gibt es eine Möglichkeit, wie ich Kosten, die ich individuell auf die einzelnen Mieter umlege, auch in der "Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt" erscheinen lassen kann?

    In der Regel werden die Kosten ja, wie du richtig angibst, bei z. B. einem Umlageschlüssel Wohnfläche umgelegt, auch die Kosten für §35a.

    Nun geht das nicht, wenn du "laut Abrechnung" nimmst. Denn in der Regel wird dort die Gesamtsumme angegeben, die du dann im Anschluss für jeden Mieter separat angeben musst. Ich habe es noch nicht ausprobiert, eigentlich müsste auch dort dann die Trennung erfolgen.

    Wenn es nicht geht, bleibt m.E. nur das händische Aufteilen übrig, dass du jedem Mieter seine Kosten als Einzelbuchung buchst, dann dürfte auch die haushaltnahen Dienstleistungen entsprechend aufgeführt.

    Einen anderen Weg wäre mir sonst nicht bekannt.

  • Vielen Dank für die Antwort, errjot. ich habe die Rechnung nun aufgeteilt in 4 Buchungen. 1 Buchung mit Kosten, die für alle 3 Wohnungen gelten (nach Wohnfläche) sowie je eine Buchung mit den individuellen Kosten pro Wohnung (laut Abrechnung). In alle Buchungen habe ich §35a aktiv gesetzt.


    In der Liste für das Finanzamt erscheinen alle 4 Positionen, Doch nur diejenige Position, die nach Wohnfläche aufgeteilt wird, wird auch den Mietern zugeordnet.


    Die Positionen, die "lt. Abrechnung" verteil werden, weisen in den Spalten "Aufwendungen" und "Anteil im ARZ" die richtigen Beträge aus. On der Spalte "Ihr Anteil" steht jedoch überall eine 0.


    Ob ich das beeinflussen kann?

    dass du jedem Mieter seine Kosten als Einzelbuchung buchst, dann dürfte auch die haushaltnahen Dienstleistungen entsprechend aufgeführt.

    Das ist genau die Vorgehensweise, die ich oben beschreiben habe, oder gibt es da einen Unterschied zu dem von mir soeben ausprobiertem Weg?


    Besten Dank und beste Grüße
    melchers

  • oder gibt es da einen Unterschied zu dem von mir soeben ausprobiertem Weg?

    Das müsste einmal ausprobiert werden, denn solche Konstellationen hatte ich noch nicht. Probiere es einmal aus, mach aber vorher z.B. auf einem Stick eine Sicherung.

  • Moin,


    ich bin dabei tatsächlich einen anderen Weg gegangen. Habe es gerade einmal nachgesehen.


    Ich habe mir für Schornsteinfegerarbeiten in einem bestimmten Haus verschiedene Buchungskonten angelegt:

    - allgemeine Schornsteinfegerarbeiten wie gewohnt, Konto 4520

    - daraus dann eine Kopie erstellt, Kontonr. z.B. 4525 (Abrechnung nach Betrag, diese werden dann einem Mietvertrag zugeordnet). Damit kann ich dann nämlich auch die Aufwendungen nach § 35 angeben (werden auch in der gewünschten Übersicht aufgeführt)


    Viele Grüße